Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? |
Engelchen
Haudegen
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Gaststättenerlaubnis trotz Drogenkonsum? |
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Hallo zusammen...mich beschäftigt derzeit ein Antrag auf Erteilung einer Gaststättenerlaubnis.
Der Antragsteller "A" wurde Anfang 2007 wegen Einfuhr und Besitz von Drogen (Marihuana) zu einem Jahr und 6 Monaten auf Bewährung verurteilt. Die Strafakte liegt vor. Das Gericht hat bei seinem Urteil strafmildernde Gründe (Geständnis, zeigt Reue, nur zum Eigenkonsum und kein Handel etc.) berücksichtigt...im Führungszeugnis sind keine weiteren Einträge vorhanden.
Die Polizei hat mir nun jedoch mitgeteilt, dass "A" im Februar/März 2011 insgesamt 3x unter Drogeneinfluss Auto gefahren ist, der Führerschein ist futsch ... "A" hat mir erklärt, dass er auch aktuell "in seiner Freizeit ab und zu mal kifft" ...
Ich bin nun hin und hergerissen. Eigentlich ist "A" für mich unzuverlässig, immerhin konsumiert er noch immer Drogen, und ich müsste die beantragte Erlaubnis versagen...wenn ich die Erlaubnis versage, muss ich doch aber gleichzeitig auch eine Gewerbeuntersagung für den Bereich Schank- und Speisewirtschaft aussprechen oder? Ansonsten eröffnet er einfach einen Dönerladen oder ähnliches ohne Alkoholausschank und schon ist er doch "Gastwirt" .. eine Gewerbeuntersagung finde ich doch aber schon sehr schwerwiegend... Kollegen, denen ich diesen Fall geschildert habe, tendieren eher zur Erlaubnis und würden nicht versagen... was meint ihr??
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13.05.2011 15:41 |
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Solon
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J. Simon
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Hallo Engelchen,
als allererstes solltest du einen Blick in die Gerichtsakten und die Akten der StA zu den jeweiligen Verfahren nehmen.
Nachdem was du schilderst, hätte ich jedoch erhebliche Zweifel an der gewerberechtlichen Zuverlässigkeit des Kameraden. Selbst eine Freiheitsstrafe war anscheinend nicht genug, um ihn auf den Pfad der Tugend zurückzubringen.
Er muss künftig (Prognoseentschdeidung) die Gewähr dafür bieten, daß er den Gewerbebetrieb ordentlich führt.
Nach meiner Meinung kann er das mit einer BTM-Abhängigkeit nicht. Seinen Fs wird er auch erst nach bestandenen MPU und Drogenscreenings wiederbekommen.
Das wiederum kann dauern, da er ja jetzt weitere Eintragungen wegen Drogenstraftaten zu erwarten hat.
Gruß J. Simon
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16.05.2011 09:05 |
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Solon
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Engelchen
Haudegen
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mmh...tendenziell sehe ich das genauso! Worüber ich mir allerdings unsicher bin ist die Frage, ob ich gleichzeitig eine Gewerbeuntersagung für das Gewerbe Schank- und Speisewirtschaft (auch ohne Alkoholausschank) aussprechen soll bzw. sogar muss!??
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16.05.2011 13:41 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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Hallo! .... und ein freundliches
aus Cloppenburg!
Gewerbeuntersagungen sind nur dann zulässig, wenn ein Gewerbe ausgeübt wird. Wird also die Erlaubnis versagt und der unzuverlässige Gewerbetreibende weicht auf eine Dönerbude aus, ist eine Untersagung nach § 35 GewO ggf. gerechtfertigt. Macht er nix weiter und übt auch kein anderes Gewerbe aus, unerbleibt die Verfügung nach § 35 GewO.
__________________ Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------
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16.05.2011 13:51 |
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Engelchen
Haudegen
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na dann müsste es wohl auch eine Untersagung hinauslaufen ... der Betrieb ist schon angemeldet und eröffnet...bisher allerdings ohne Alkoholausschank. Das GastG macht's möglich
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5
16.05.2011 19:26 |
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J. Simon
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Engelchen,
also frisch ans Werk und viel Vergnügen mit den beiden Verfahren. Aber denk dran: Erst gründlich ermitteln und dann erst losschlagen.
Gruß J. Simon
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17.05.2011 06:52 |
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spinckin
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Guten Morgen!
Mich würde das Ergebnis deiner Entscheidungen interessieren.
Hier betreibt ein junger Mann eine Shisha-Bar, der nach Ermittlungen der Polizei mit BTM handelt und auch selber konsumiert. Auch wegen Raubes und Gewaltanwendung laufen Verfahren und er ist Amtsbekannt schon seit Kindertagen auffällig. Die Staatsanwaltschaft rückt die Akten nicht heraus und Urteile sind immer noch nicht gefällt: das Führungszeugnis ist ohne Eintrag. Ich danke sehr für Anregungen, wie ich hier weiterkomme.
Frische Grüße aus dem Norden
__________________ Ingrid
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12.03.2024 07:56 |
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Roesje
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Aus welchem Grund rückt die StA die Akten nicht heraus?
Im Grunde ganz einfach. Wir brauchen keine Verurteilungen. Eine gewerberechtl. Unzuverlässigkeit ergibt sich aus Tatsachen. Auch aus laufenden und/oder eingestellten Verfahren.
Ergo wäre der Weg der Aktenanforderung bei der StA (wenn unsere Rechtsgrundlagen nicht reichen, MiStra zitieren), die Tatsachen herausarbeiten und entweder die Gaststättenerlaubnis widerrufen oder bei Erlaubnisfreiheit den Weg der GU gehen. Umfassend prüfen würde ich jetzt sowieso.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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8
12.03.2024 11:27 |
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spinckin
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Genau das möchte ich gerne!
Es liegt mir noch keine MiStra vor und die Staatsanwaltschaft "benötigt die Akten für die laufenden Verfahren". Lediglich die Polizei hat mir eine Auflistung über die laufenden Verfahren erstellt.
Aber das reicht ja wohl für eine gründliche Ermittlung nicht aus
__________________ Ingrid
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9
12.03.2024 11:32 |
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Roesje
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MiStra würde ich nur die entspr. Ziffer erwähnen, nach der die StA grds. verpflichtet ist und ich würde um eine kurze Abschrift bitten, was da läuft. Zur Not auch mal mit denen telefonieren. SV schildern, fragen, wie lange es dauert usw.
Ich hatte schon häufiger den Eindruck, dass die auch nicht unbedingt im Bilde sind, was tatsächlich unser Job ist etc. und ich kann den persönlichen Austausch nur empfehlen, da meistens dann erst klar wird, was eigentlich unser Anliegen ist (die unsere Anfrage dann erst verstehen) und dann fluppt es.
MiStra Meldungen gehen hier auch nur recht selten überhaupt ein. Da hat die StA es auch schon häufiger vergessen oder nicht gewusst, dass die Gewerbebehörde zu unterrichten gewesen wäre.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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12.03.2024 12:29 |
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Engelchen
Haudegen
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Hallo Frau Spinck,
ich kann Ihnen da leider nicht weiterhelfen. Ehrlicherweise kann ich mich nach all den Jahren nicht mehr erinnern, um welchen Fall es sich damals handelte und wie er ausging
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13.03.2024 10:12 |
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Pitti81
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Zitat MiStra:
"Ist die Einleitung eines Verfahrens mitzuteilen, richtet sich der Inhalt der Mitteilung nach deren Zweck und den Umständen des Einzelfalles. Die Mitteilung unterbleibt, solange kein begründeter Verdacht vorliegt."
Unter Umständen liegt vielleicht kein begründeter Verdacht vor?
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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13.03.2024 11:07 |
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Roesje
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Zitat: |
Original von Pitti81
Zitat MiStra:
"Ist die Einleitung eines Verfahrens mitzuteilen, richtet sich der Inhalt der Mitteilung nach deren Zweck und den Umständen des Einzelfalles. Die Mitteilung unterbleibt, solange kein begründeter Verdacht vorliegt."
Unter Umständen liegt vielleicht kein begründeter Verdacht vor?
Grüße |
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Die StA denkt da anders.
In meinem Fall, den ich da mal hatte, hatte ich über eine LKA-Abfrage von einem eingestellten (gegen Geldauflage) Verfahren erfahren. Aktenanforderung. Mir wurde dann keine Akte geschickt, sondern nur ein Zweizeiler, dass eingestellt wurde. Dann rief ich an. Der Staatsanwalt war schlicht nicht im Bilde, dass uns für die Beurteilung der gewerberechtl. Zuverlässigkeit auch u.U. eingestellte Verfahren interessieren. Ich bekam nach dem Telefonat dann die Akte. Der Gewerbetreibende hatte während seiner gewerblichen Ausübung etwas begangen. Wie gesagt: Wurde gegen Zahlung Geldauflage eingestellt. Hätte mich natürlich maximal interessiert und ich fand auch eine passende MiStrA-Ziffer dazu. Aber es war niemandem in der StA bewusst, dass auch solches uns interessieren könnte und sich daraus u.U. eine Unzuverlässigkeit ergibt.
Natürlich kann es auch so gewesen sein, dass die Mitteilung wegen o.g. Grund unterblieben ist. Aber auch die StA besteht aus Menschen, die nicht alles wissen können, vor allem, wenn es nicht per se ihr Metier ist. Deswegen kann ich nur empfehlen, den Kontakt zu suchen.
Dann weiß man danach Bescheid, ob etwas ggf. versäumt oder nicht oder falsch verstanden wurde, oder nicht.
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14.03.2024 14:20 |
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Pitti81
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Ja, der kurze Dienstweg kann da manchmal Wunder bewirken
Grüße
__________________ Gott würfelt nicht!
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14.03.2024 14:58 |
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Roesje
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Zitat: |
Original von Pitti81
Ja, der kurze Dienstweg kann da manchmal Wunder bewirken
Grüße |
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Absolut. Hatte gerade ein längeres Telefonat mit dem Finanzamt. Das war für beide Seiten mal wieder ein guter Austausch, denn...der Behördenapparat ist doch sehr anfällig, dass dies und jenes durchs Raster fällt. Man meint immer so oft, dass andere Behörden dies oder das doch wissen sollten/müssten usw. und dann erfährt man: Nö, Massengeschäft. Achten wir nicht drauf. Gewerbemeldungen (ob da oder nicht) interessieren uns nicht etc.
Da bin ich zwar einerseits immer wieder baff und verwundert bzw. wundert mich fast nichts mehr, was in diesem Ländchen alles so schief läuft, aber die Wunderwaffe & Gamechanger ist einfach der gegenseitige Austausch & die Kommunikation.
Ich freue mich jedenfalls immer, wenn es zu einem solchen kommt, wie heute wieder geschehen.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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14.03.2024 15:39 |
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spinckin
Doppel-As
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Das kann ich nur bestätigen!
Unsere IKH lädt jährlich zum Erfahrungsaustausch ein: auch Finanzamt, Handwerkskammer und Registergericht waren schon vertreten. Das unterstützt die gute Zusammenarbeit.
Natürlich habe ich schon mit der zuständigen Staatsanwältin telefoniert: sie versucht, mich zu unterstützen. Allerdings seien die relevanten Akten bei Gericht (wenn sie mir dann endlich mitteilt, wo, kann ich vielleicht auch vor Ort Einsicht nehmen).... Leider habe ich so einige Anfragen bei der STA laufen und muss mehrfach an Beantwortung erinnern....
__________________ Ingrid
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15.03.2024 08:09 |
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