Trödelmärkte am gleichen Tag |
lp
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Trödelmärkte am gleichen Tag |
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Hallo Zusammen,
ich befasse mich leider noch nicht sehr lange mit dem Gewerberecht und darf nun Marktfestsetzungen machen.
Es war die letzten Jahre immer so, dass es zwei Gewerbetreibende gab, die sich monatlich abgewechselt haben, so dass jeden Monat ein Trödelmarkt stattgefunden hat. Der eine hatte die ungerade Monate und der andere die geraden Monate. Das ging (zumindest laut Akte) die letzten Jahre auch gut. Nun will natürlich der eine Trödler gerne den Rhythmus tauschen, der andere aber nicht.
Mir liegen entsprechend nun zwei Anträge auf Festsetzung für die gleichen Termine vor. Die Örtlichkeiten liegen in zwei verschiedenen Ortsteilen.
Die beiden Trödler mögen sich nicht sehr gerne und ich habe das Gefühl, man will diese Streitigkeiten nun von mir austragen lassen. Hierauf habe ich ehrlicherweise nicht wirklich Lust und auch keine Zeit für.
Ich sehe derzeit keinen Grund einen der beiden Anträge abzulehnen. Die einzigen Interessen, die dagegen sprechen, sind die Interessen der Trödler. Keiner der beiden möchte den Antrag zurückziehen oder die Termine ändern. Mein Plan ist es daher, die dann einfach so wie beantragt festzusetzen.
Da mir hier jedoch die Erfahrung fehlt, würde ich gerne mal von euch wissen, ob das so möglich ist oder wie ihr damit umgehen würdet.
Danke schonmal.
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10.01.2024 12:13 |
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Solon
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Hinterwäldler
Foren As
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RE: Trödelmärkte am gleichen Tag |
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Hallo,
ich würde die beiden Anträge getrennt bearbeiten und in beiden Einzelfällen nach der jeweiligen Sachlage entscheiden. Es ist nicht die Aufgabe der Gewerbebehörde, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Gewerbetreibenden zu regeln; sie darf es m. E. noch nicht einmal. Ich finde es schon grenzwertig, einen Antragsteller über das Vorliegen von Anträgen der Konkurrenz zu informieren.
Beste Grüße aus dem Schwarzwald!
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2
10.01.2024 14:00 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Nach dem geschilderten Sachverhalt sehe ich grundsätzlich kein Problem, zwei getrennte Märkte gleichzeitig festzusetzen.
Das OVG Bremen hatte sich mit einem ein wenig anders gelagerten Fall (zwei Spezialmärkte im selben Ortsteil) auseinanderzusetzen. Die Entscheidung (Urt. v. 13.06.2018 – 2 LB 72/18 – veröffentlicht im GewArch 2018, S. 422ff.) geht aber auf einige Gesichtspunkte ein, die in einer solchen Situation von Bedeutung sein können.
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3
10.01.2024 14:41 |
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lp
Mitglied
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Themenstarter
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RE: Trödelmärkte am gleichen Tag |
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Zitat: |
Original von Hinterwäldler
Hallo,
ich würde die beiden Anträge getrennt bearbeiten und in beiden Einzelfällen nach der jeweiligen Sachlage entscheiden. Es ist nicht die Aufgabe der Gewerbebehörde, den Wettbewerb zwischen verschiedenen Gewerbetreibenden zu regeln; sie darf es m. E. noch nicht einmal. Ich finde es schon grenzwertig, einen Antragsteller über das Vorliegen von Anträgen der Konkurrenz zu informieren.
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Eine Information meinerseits ist nicht erfolgt. Woher der jeweils andere über den Antrag des anderen wusste, kann ich nicht nachvollziehen, auf jeden Fall nicht von mir.
Danke für die Einschätzungen.
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4
11.01.2024 07:34 |
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