unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Gasträumen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Gasträumen
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
doni-tom doni-tom ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 31.05.2023
Beiträge: 16
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 7.974
Nächster Level: 10.000

2.026 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Gasträumen

Guten Abend,

mich würde interessieren, wie eine Cateringfirma konzessioniert wird, das zB von verschiedenen Vereinen oder Firmen für öffentliche Veranstaltungen oder Events gebucht wird, um dort Alkohol den Gästen zu verabreichen? Normalerweise ist ja die Konzession an ortsfeste Gasträume gebunden. Wie sieht es hier aus wenn der Caterer in verschiedenen Veranstaltungsräumen (die den Kunden gehören) tätig wird?
1 29.09.2023 20:01 doni-tom ist offline E-Mail an doni-tom senden Beiträge von doni-tom suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.654
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.194.493
Nächster Level: 10.000.000

805.507 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin

Ich kenne eine Cateringfirma, die eine Betriebsstätte und dort auch eine Konzession hat, da sie dort zum einen die Vorbereitungen für Catering auswärts trifft (Küche) und zum anderen dort selbst Räumlichkeiten für Feiern bereitstellt. M.E. sollte so der Regelfall aussehen.

Dann habe ich Gewerbetreibende, die über solche Räumlichkeiten nicht verfügen, da sie in erster Linie Weinhändler sind und nur ein Ladengeschäft haben, darüber hinaus aber auch Wein auf Veranstaltungen ausschenken und im kleinen Rahmen Catering machen (indem sie mit Drittanbietern zusammenarbeiten und Käse, Trauben, Schnittchen zum Wein anbieten). Die müssen sich mangels Konzession jeweils Gestattungen erteilen lassen.
Da es ursprünglich damit anfing, dass sie einfach so irgendwo auswärts Weinausschank betreiben wollten, wurde ihnen erläutert, dass sie einen besonderen Anlass benötigen. Seitdem sie das verstanden haben, kreieren sie einen, z.B. Parkfest mit Musik in Zusammenarbeit mit der Stadt, die dann der eigentliche Veranstalter ist, um dann die Voraussetzungen für eine Gestattung zu erfüllen.

Am Anfang war das mit den Weinhändlern etwas schwierig, da sie dachten, sie können einfach machen und überrascht waren, welche gesetzl. Vorgaben es da gibt, weil "überall im Umkreis läuft das doch so easy und Kollegen brauchen das alles nicht". Dies rührt wahrscheinlich daher, dass
- viele einfach machen und das Eigentliche an den Behörden vorbeigeht, weil keine Behörde weiß, was sie eigentlich tun (Stichwort: Gewerbeanzeigen mit Tätigkeitsbeschreibungen für die Tonne)
- viele Behörden offensichtlich das mit dem "besonderen Anlass" sehr großzügig sowie unterschiedlich auslegen und somit auch viele Gewerbetreibende Gestattungen erhalten, obwohl beim näheren Hinsehen die Voraussetzungen eigentlich nicht vorliegen.

Das waren zumindest meine Erfahrungen im Kontext dieses Sachverhalts, weswegen ich empfehlen würde, dass man hier angibt, wo und wie die Vorbereitungen laufen. In irgendwelchen Räumlichkeiten muss ja Essen gekocht werden und alles für die Lieferung und das Catering beim Kunden vorbereitet werden. Dort wäre dann im Grunde zu konzessionieren, oder, wenn es irgendwie anders läuft, prüfen zu lassen, ob und wie das rechtlich dann geht, oder eben nicht. Ansprechpartner hier: Lebensmittelbehörde, Bauaufsichtsbehörde, Gaststättenbehörde.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Roesje: 02.10.2023 14:20.

2 02.10.2023 14:19 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Gaststättenrecht » Ausschankerlaubnis für Cateringfirma in wechselnden Gasträumen


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Spielhallenerlaubnis Thüringen Spielrecht   08.10.2024 13:39 von J. Hartung     08.10.2024 13:39 von J. Hartung   Views: 14
Antworten: 0
Durchführbarkeit eines Geschicklichkeitsspiels Spielrecht   01.10.2024 16:55 von Kuhnst     01.10.2024 16:55 von Kuhnst   Views: 25
Antworten: 0
2 Gewerbemeldungen für gleiche Tätigkeit Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.08.2009 13:06 von Roesje     01.10.2024 11:59 von Rheinhesse   Views: 23.353
Antworten: 28
1 Dateianhänge enthalten Wichtig: 15. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.09.2024 15:52 von webmaster     30.09.2024 15:06 von webmaster   Views: 5.427
Antworten: 7
Informationspflicht Snackautomaten Stehendes Gewerbe (allgemein)   16.09.2024 11:34 von LauraK.     30.09.2024 14:27 von Frau_Gewerbeaufsicht   Views: 1.120
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 193.922 | Views gestern: 475.770 | Views gesamt: 963.543.686


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 80 | Gesamt: 0.163s | PHP: 99.39% | SQL: 0.61%