Gewerbeummeldung andere Hausnummer |
Vossibär

Grünschnabel
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Gewerbeummeldung andere Hausnummer |
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Guten Morgen,
da ich erst neu in diesem Forum bin und auch erst seit kurzem im Gewerberecht tätig bin, bitte ich um Eure/Ihre Unterstützung.
Ein Gewerbebetrieb hat seinen Eingang verlegt. Damit ändert sich auch die Straßenbezeichnung und die Haus-Nr. lt. Lageplan.
Der Betrieb ist im Handelsregister noch mit der bisherigen Betriebsadresse angemeldet.
Muss der Gewerbebetreibende eine Ummeldung "Verlegung der Betriebsadresse" anzeigen ?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
Liebe Grüße Vossibär
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1
07.08.2023 10:38 |
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Solon
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HBinder
Haudegen
  
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RE: Gewerbeummeldung andere Hausnummer |
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Hallo,
ich würde sagen, dass eine Gewerbe-Ummeldung erforderlich ist, auch wenn nur der Eingang verlegt wurde. Aber da dieser nun eine neue Anschrift mitsichbringt, sollte das Gewerberegister auf den aktuellsten Stand gebracht und nachfolgend die Stellen im Verteiler, die automaisch über Gewerbe-Anzeigen informiert werden, ebenfalls auf dem neuesten Stand sein.
Grüße
HBinder
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2
07.08.2023 14:00 |
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Solon
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Vossibär

Grünschnabel
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RE: Gewerbeummeldung andere Hausnummer |
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Vielen Dank für die schnelle Auskunft.
Grüße Vossibär
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3
07.08.2023 14:48 |
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hans-im-glück1986
Grünschnabel
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Eine Gewerbeummeldung ist bei einer Verlegung des Betriebs innerhalb eines Gebäudes oder Verlegung des Eingangs nicht erforderlich. Da sich hier aber die Postanschrift ändert, handelt es sich um einen anzeigepflichtigen Vorgang (ratio wie vom Vorredner beschrieben).
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4
22.08.2023 22:16 |
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