Pop Up Store Betrieb auf Dauer |
Vossibär

Grünschnabel
Dabei seit: 28.07.2023
Beiträge: 5
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.817
Nächster Level: 2.912
 |
|
Pop Up Store Betrieb auf Dauer |
|
Guten Morgen,
demnächst möchte man hier Räume vermieten als sogenannte Pop Up Stores an neue Gewerbetreibende, damit diese sich als Selbstständige ausprobieren können.
Sind diese Gewerbebetriebe nach § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig ? oder was bedeutet der Begriff , " wer ein Gewerbe auf Dauer" betreiben möchte und und und...
Wie wird der Begriff auf Dauer ausgelegt ?
Gibt es da von Euch/Ihnen schon Erfahrungswerte ?
Für Antworten wäre ich dankbar....
Grüße Vossibär
|
|
1
08.08.2023 09:01 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Civil Servant
Foren Gott
 

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.369
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 22.061.017
Nächster Level: 22.308.442
 |
|
RE: Pop Up Store Betrieb auf Dauer |
|
,
so etwas wie Gewerbebetrieb auf Probe existiert nicht. Sobald jemand heute eine Dienstleistung erbringt oder Ware verkauft mit der Absicht, dass morgen und übermorgen zu wiederholen und bestenfalls zu steigern und das mit Gewinnerzielungsabsicht, liegt (vorbehaltlich der anderen als bekannt vorausgesetzten Kriterien), anzeigepflichtiges Gewerbe vor.
|
|
2
08.08.2023 13:14 |
|
|
Solon
|
|
|
|
L.Häge

Grünschnabel
Dabei seit: 07.03.2022
Beiträge: 2
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 12 [?]
Erfahrungspunkte: 2.143
Nächster Level: 2.912
 |
|
Guten Morgen,
wir haben in Ludwigsburg auch seit etwa einem Jahr ein durch die Stadt initiiertes Pop-up-Projekt. Der Betreiber hat alle 3 Monate gewechselt. Wir haben in diesem Fall eine Gewerbean- und -abmeldung gefordert.
In dem Buch "ABC der Gewerbearten" von Hickel, Hetzel, Wiedmann wird es allerdings anders eingeschätzt. Nach deren Meinung bedarf es einer Reisegewerbekarte, da es am "Gewerbe auf Dauer" mangelt.
Wir denken, das muss man je nach Dauer des Pop-up-Stores beurteilen.
LG aus Ludwigsburg
|
|
3
11.08.2023 08:09 |
|
|
Civil Servant
Foren Gott
 

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 3.369
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 54 [?]
Erfahrungspunkte: 22.061.017
Nächster Level: 22.308.442
 |
|
Moinsen zusammen und
,
die Auffassung der Autoren teile ich ausdrücklich nicht. In Landmann/Rohmer wurde die Auffassung vertreten, dass bei einer Betriebsdauer von > 6 Wochen von stehendem Gewerbe auszugehen ist, wobei anzumerken ist, dass diese Grenze nicht fix ist und von weiteren Umständen des Einzelfalls logischerweise in die eine oder anderen Richtung verschoben werden kann.
Weiterhin scheinen mir drei Monate auch am ehesten mit einen Saisonbetrieb vergleichbar und auch der wäre anzumelden.
Von daher scheinen mir überzeugende Argumente gegen die Auffassung der genannten Autoren zu streiten.
Umgekehrt halte die die Praxis der Kolleg*innen aus Ludwigsburg für richtig.
Beste Grüße
|
|
4
11.08.2023 08:33 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 494.583 | Views gestern: 656.875 | Views gesamt: 1.022.735.233
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|