Überprüfung Wachpersonal, Eintrag im BZR nach § 25 JArbSchG |
Endres Stade
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Überprüfung Wachpersonal, Eintrag im BZR nach § 25 JArbSchG |
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Hallo zusammen,
ich bin für die Überprüfung von Wachpersonen zuständig.
Aktuell habe ich einen Fall bei der eine Wachperson im BZR folgenden Eintrag aufgrund einer Straftat vor mehr als 10 Jahren hat:
Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung und Ausbildung Jugendlicher
(gesetzliche eingetretene Nebenfolge nah § 25 JArbSchG)
Mein Frage ist, ob diese Wachperson einfache Bewachungstätigkeiten ausüben darf und ab wann ihr meint, dass er sie nicht ausüben darf.
Lieben Gruß aus Niedersachsen
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05.07.2023 17:21 |
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Solon
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Bendino
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2
05.07.2023 19:04 |
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