frage an unsere spezialisten für spielhallenrecht für das bundesland baden württemberg .
ist es zwingend vorgeschrieben , dass eine spielhalle in bw. grundsätzlich eine toilettenanlage mit waschbecken haben muss ,oder ist es abhängig davon ,ob getränke angeboten werden ?
wer weiss bescheid und kann es auch belegen (baurecht-gesetze ect.)
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