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Zum Ende der Seite springen gGmbH anmeldepflichtig?
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Ulrike Brandt Ulrike Brandt ist weiblich
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gGmbH anmeldepflichtig?

Moin , Moin ,

habe hier eine gGmbH und bin nicht ganz sicher, ob sie angemeldet werden muss.

Der Gegenstand des Unternehmens ist "Förderung der Hilfe für Flüchtlinge...., Förderung der Bildung....und Integration in Deutschland"

Könnte dies evtl. auch unter Freiberufler fallen Weißnicht


Gruß aus dem Norden
1 08.03.2023 09:38 Ulrike Brandt ist offline E-Mail an Ulrike Brandt senden Homepage von Ulrike Brandt Beiträge von Ulrike Brandt suchen
Solon
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romario
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RE: gGmbH anmeldepflichtig?

Unabhängig von der Tätigkeit fehlt mir bei der gGmbH die Gewinnerziehlungsabsicht. Daher würde ich die Anmeldung schon aufgrund der Rechtsform ablehnen.
2 08.03.2023 10:15 romario ist offline E-Mail an romario senden Beiträge von romario suchen
Solon
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Civil Servant   Zeige Civil Servant auf Karte Civil Servant ist männlich
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und Willkommen im Forum,

m. E. ist die gGmbH keine eigenständige Rechtsform, so dass ein Zurückweisen der Anmeldung alleine deswegen nicht in Betracht kommt.

Außerdem denke ich, dass eine gGmbH, ebenso wie unsere gemeinnützigen Vereine, alle einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb (in der Praxis oft Gaststätten) haben können, der sich gewerblich und mit Gewinnerzielungsabsicht betätigt. Dass die Überschüsse am Ende wieder gemeinnützig verwendet werden, ist dabei unbeachtlich.

Der wirtschaftliche Gesachäftsbetrieb ist dann auch steuerlich anders gestellt. Für ihn müssen Umsatzsteuer und bei entsprechenden Erträgen auch Körperschaftsteuer abgeführt werden.

Beste Grüße

CS
3 08.03.2023 13:03 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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... wobei klar ist, dass der Unternehmensgegenstand in dem hier interessierenden Fall noch keinen Anhaltspunkt für eine gewerbliche Betätigung bietet.
4 08.03.2023 13:06 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
Zoller Zoller ist weiblich
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RE: gGmbH anmeldepflichtig?

Hallo smile ,

als Neuling im Gewerberecht, aber mit guten Kenntnissen im betriebswirtschaftlichen Bereich, weiß ich, dass eine gGmbH eine Gewerbeanmeldung vornehmen muss.
Die gGmbH ist, genauso wie die GmbH, in ihrer Rechtsform eine Kapitalgesellschaft, bei der die Haftung gegenüber Gläubigern auf die Höhe des Stammkapitals beschränkt ist.
Eine gGmbH ist eine Sonderform der GmbH, die durch ihre Gemeinnützigkeit „nur“ steuerliche Vorteile genießt. Auch darf die gGmbH Gewinne erzielen – diese dürfen nur nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden, sondern müssen ausnahmslos gemäß dem Gesellschaftsvertrag einem gemeinnützigen Zweck zugutekommen. Ebenso darf die gGmbH Rücklagen für bestimmte gemeinnützige Zwecke bilden. Auch ist eine gGmbH bei Misswirtschaft nicht vor einer Insolvenz geschützt.
Die Gemeinnützigkeit wird in den §§ 51 bis 68 AO definiert, ansonsten gelten für die gGmbH die gleichen Rechtsgrundlagen, wie für eine GmbH (z.B. GmbHG, HGB, GewO).

Lasst euch von dem kleinen g nicht beeinflussen, dass sagt nur aus, dass bei einer Steuerprüfung nur noch genauer hingeschaut wird, ob die Gemeinnützigkeit eingehalten wird

Liebe Grüße aus Thüringen
5 09.03.2023 07:55 Zoller ist offline E-Mail an Zoller senden Homepage von Zoller Beiträge von Zoller suchen
Ulrike Brandt Ulrike Brandt ist weiblich
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Themenstarter Thema begonnen von Ulrike Brandt


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Danke ,

für die Antworten! Hat uns schon weitergeholfen!! großes Grinsen
6 09.03.2023 09:47 Ulrike Brandt ist offline E-Mail an Ulrike Brandt senden Homepage von Ulrike Brandt Beiträge von Ulrike Brandt suchen
B.R.
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Bis auf die Tatsache, dass eine gGmbH genau so wie eine GmbH mit ihrem Vermögen haftet , und nicht mit dem Stammkapital.

__________________
B.R.
7 09.03.2023 12:05 B.R. ist offline E-Mail an B.R. senden Beiträge von B.R. suchen
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