BGBl. ab 01.01.2023 „amtlich digital“ |
Puz_zle
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BGBl. ab 01.01.2023 „amtlich digital“ |
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auf der Plattform > www.recht.bund.de erfolgen auf Grund des > Gesetzes zur Modernisierung des Verkündungs- und Bekanntmachungswesens ab 1. Januar 2023 die amtlichen Verkündungen von Gesetzen und Verordnungen sowie Bekanntmachungen des Bundesgesetzblatts als PDF-Dokumente. Damit wird die bisherige amtliche und kostenpflichtige Ausgabe in Papierform vollständig abgelöst.
Das neue Portal enthält auch eine Suchfunktion, die wohl erst in einiger Zeit nützlich werden wird, da sich mit dieser bedauerlicher Weise nur in den ab 1. Januar 2023 veröffentlichten Gesetzblättern recherchieren lässt.
Das digitale amtliche BGBl. kann ab heute kostenfrei gelesen, heruntergeladen, gedruckt oder über einen Link geteilt sowie in diesen recherchiert werden.
Die „alten“ digitalen, aber eben nichtamtlichen Ausgaben des BGBl. werden sicherlich weiterhin über www.bgbl.de bereitgestellt.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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01.01.2023 17:44 |
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