Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
Michael Streich
Grünschnabel
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Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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Hallo zusammen.
Hier in Much ergibt sich im Zusammenhang mit der Ausstellung einer Geeignetheitsbescheinigung für den Aufstellungsort eines Geldspielautomaten folgende Situation:
Ein gewerblicher Automatenaufsteller beantragte vergangenen Dezember die Ausstellung einer Geeignetheitsbescheinigung, damit er in einer Tankstelle mit Tankschop (Ausschank von nichtalkoholischen Getränken) und dort in einer nichteinsehbaren Niesche des Shops ein solches Geldspielgerät aufstellen könnte.
Diese Bescheinigung habe ich Ihm in Hinblick auf den Jugendschutz mit der Begründung abgelehnt, weil dort Kinder und Jugendliche uneingeschränkten Zugang haben und somit der Tankstellenshop kein geeigneter Aufstellungsort für ein Geldspielgerät ist.
Nun beantragt der gleiche Aufsteller nochmals eine Geeignetheitsbescheinigung für die gleiche Tankstelle. Jedoch soll der Geldspielautomat nun in einem Nebenraum zum Shop aufgestellt werden, der nur durch einen separaten Eingang begehbar sein soll. Dieser Eingang als auch der im Nachbarraum befindliche Geldspielautomat soll dann durch jeweils eine Überwachungskamera erfasst werden. Die dazugehörigen Bidlschirme sollen dann im Kassenbereich des Tankstellernmitarbeiters angebracht werden, so dass der jeweilige Mitarbeiter immer die Möglichkeit hätte, das Geschehen im Nebenraum zu beobachten bzw. bei Bedarf in das Geschehen einzugreifen.
So weit, so gut. Ich halte dies trotzdem nicht für eine geeignete Maßnahme, um in dieser Situation den Jugendschutz ausreichend zu gewährleisten. Der Tankstellenmitarbeiter wird in seiner Tätigkeit wohl kaum die Zeit haben, sich intensiv mit der Beobachtung des Geldspielgerätes zu beschäftigen. Darüber hinaus wage ich mal zu bezweifeln, dass die jungen Frauen, die dort zeitweise arbeiten, genügend Durchsetzungsvermögen haben, um im Nebenraum bei Bedarf in das Geschehen einzugreifen.
Wie auch immer. Wie sehen das denn die Kollgen, die tagtäglich mit solchen Situation umgehen müssen? Ich bitte um möglichst zahlreiche Kommentare - soweit Ihnen das Ihre Zeit am Arbeitsplatz zulässt.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Much!
Michael Streich
__________________ [font=Comic Sans MS]:wink: Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! :applaus: [/font]
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1
06.03.2007 14:54 |
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Solon
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Manfred Milbrodt unregistriert
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RE: Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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Hallo aus Raisdorf,
das Thema hatten wir schon einmal hier mit weiteren Verweisen diskutiert
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2
06.03.2007 15:05 |
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Solon
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Kimba
Mitglied
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RE: Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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Hallo, alle zusammen!
Leider ist der Verweis auf das vorher Diskutierte von mir nicht nachzulesen. Würde mich aber doch mal interessieren, was im o.g. Fall gegen das Aufstellen eines Geldspielgerätes spricht?
An jeder Raststätte hängen diese Dinger in nahezu jeder Form (tlw. sogar noch sog. Fun Games) und dort erfolgt in der Gastronomie zudem ein Ausschank von Alkohol.
Zudem werden Raststätten wohl genauso von unter 18-jährigen betreten wie Tankstellenshops. Wenn der Tankstellenwart das Gerät nun noch in einen Nebenraum hängt, der für Minderjährige nicht zu betreten ist, ist das doch sicherer als in jeder Raststätte?
Und das Argument, daß "junge Frauen" die da arbeiten wohl nicht damit zurecht kämen, wenn es mal zu Zwischenfällen kommt kann ja wohl nicht ernst gemeint sein??? Was sollen denn die Aufsichten in einer Spielhalle sagen, die zum Teil 24 solcher potenziell gefährlichen Geräte bewachen????
LG
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3
12.03.2007 18:22 |
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Michael Streich
Grünschnabel
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RE: Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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Hallo und
aus Much
__________________ [font=Comic Sans MS]:wink: Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! :applaus: [/font]
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4
14.03.2007 15:14 |
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Michael Streich
Grünschnabel
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RE: Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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Hallo und
aus Much.
Ich wollte mich an dieser Stelle mal bedanken - insbesondere für den Link ins Lexikon.
Habe mich da austoben können und vieles an wertvollen Informationen gefunden.
Die Geeignetheit für den Geldspielautomat in dieser Tankstelle habe ich demnach nicht bestätigt.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Much.
__________________ [font=Comic Sans MS]:wink: Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet! :applaus: [/font]
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5
16.03.2007 12:20 |
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Corleis
Routinier
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RE: Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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Leider können Aufsteller die bereits diskutierte Frage mit dem Link nicht verfolgen, da es sich um einen nicht öffentlichen Bereich handelt.
Mich würde interessieren, mit welcher Begründung im geschilderten Fall die Geeingnetkeit versagt werden kann.
Danke
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6
21.03.2007 04:01 |
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Michael Streich
Grünschnabel
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RE: Geeignetheitsbescheinigung für Geldspielautomaten |
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aus Much,
ich möchte hier mal kurz skizzieren, warum Geldspielgeräte nicht in eine Tankstelle gehören.
Das Spielrecht verlangt für die Bestätigung einer Geeignetheit das Vorhandensein einer Gaststätte, und zwar einer Gaststätte im "klassischen" Sinne.
In einer Tankstelle, die um einen Getränkeausschank erweitert ist, liegt ein Gaststättenbetrieb im Sinne des Gaststättengesetzes nicht vor. Ein Getränkeausschank neben dem Tankstellenbetrieb ist lediglich als Annex zum Hauptbetrieb zu werten.
Daher kann eine Geeignetheit für Aufstellungsorte dieser Art nicht bestätigt werden.
Schöne Grüße aus dem sonnigen Much
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7
21.03.2007 09:24 |
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