@ Frau Weidner:
wieso sieht § 14 GewO nur eine Anzeigepflicht für erlaubnisfreie Gewerbe vor?
Makler, Gastwirte etc. müssen bei uns auch nach § 14 GewO ihr Gewerbe anmelden...
Ja, das stimmt absolut. Ich habe mich etwas missverständlich ausgedrückt: Die erlaubnispflichtigen Gewerbe packt man ja in der Regel wieder an, weil eine Prüfung erfolgt. Das ist eben bei den erlaubnisfreien nicht der Fall. Folglich besteht eben genau bei den erlaubnisfreien Gewerben die Gefahr auch mal vom Radar verschwinden.
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