unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » zeitlicher Abstand Jahrmärkte » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen zeitlicher Abstand Jahrmärkte
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Düsselmarkt Düsselmarkt ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 17.01.2008
Beiträge: 11
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 65.064
Nächster Level: 79.247

14.183 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






zeitlicher Abstand Jahrmärkte

Hallo,

kennt jemand das Urteil aus dem der genaue zeitliche Abstand von Jahrmärkten hervorgeht (4-Wochen-Frist). Soweit mir bekannt sind Jahrmärkte in "größeren zeitlichen Abständen" möglich. Dies lässt ja großen Spielraum für Interpretationen...
Vielen Dank und schöne Grüße!
1 25.04.2008 12:09 Düsselmarkt ist offline E-Mail an Düsselmarkt senden Homepage von Düsselmarkt Beiträge von Düsselmarkt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

ve-ru   Zeige ve-ru auf Karte ve-ru ist weiblich
Routinier


images/avatars/avatar-153.gif

Dabei seit: 25.09.2007
Beiträge: 338
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 2.037.862
Nächster Level: 2.111.327

73.465 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: zeitlicher Abstand Jahrmärkte

Hallo aus Thüringen,

BVerwG, 12.02.1991, BVerwG 1 C 23.88
Das gesetzliche Regelerfordernis des größeren Zeitabstandes zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand zwischen Jahrmärkten oder Spezialmärkten - Der zeitliche Abstand von Jahrmarktveranstaltungen auf einem Gelände - Der Begriff des Jahrmarktes - Der Begriff des zeitlich größeren Abstandes - Jahrmärkte als Dauereinrichtung


Ich denke Sie suchen dieses Urteil

__________________







Kirsten Venz




2 25.04.2008 13:31 ve-ru ist offline E-Mail an ve-ru senden Homepage von ve-ru Beiträge von ve-ru suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Düsselmarkt Düsselmarkt ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 17.01.2008
Beiträge: 11
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 65.064
Nächster Level: 79.247

14.183 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Düsselmarkt


www.Fiat-126-Forum.de






RE: zeitlicher Abstand Jahrmärkte

Hallo zurück,

danke für die schnelle Antwort!
Können Sie mir auch sagen, wo ich das Urteil nachlesen kann?
Habe es mal über google versucht, aber leider ohne Erfolg.

Danke!
3 25.04.2008 14:27 Düsselmarkt ist offline E-Mail an Düsselmarkt senden Homepage von Düsselmarkt Beiträge von Düsselmarkt suchen
J. Neu   Zeige J. Neu auf Karte J. Neu ist männlich
Routinier


Dabei seit: 21.06.2007
Beiträge: 455
Bundesland:
Saarland

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.786.919
Nächster Level: 3.025.107

238.188 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







BVerwG, 12.02.1991, 1 C 23.88
Verfahrensgang:
1. VG Gelsenkirchen - 10.02.1988 - AZ: 7 K 2486/87
2. BVerwG - 12.02.1991 - AZ: BVerwG 1 C 23.88

Amtlicher Leitsatz:

Das gesetzliche Regelerfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen einzelnen Jahrmärkten oder Spezialmärkten (§ 68 Abs. 1 und 2 GewO) ist erfüllt, wenn zwischen den Marktveranstaltungen im selben Ort oder Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt.

leider keine Fundstellen

------------------------------------------------------------

BVerwG, 12.02.1991, 1 C 4.89
Verfahrensgang:
1. VG Hannover - 09.11.1988 - AZ: 7 VG A 63/88
2. BVerwG - 12.02.1991 - AZ: BVerwG 1 C 4.89

Amtlicher Leitsatz:

Das gesetzliche Regelerfordernis des "größeren Zeitabstandes" zwischen einzelnen Spezialmärkten oder Jahrmärkten (§ 68 Abs. 1 und 2 GewO) ist erfüllt, wenn zwischen den Marktveranstaltungen im selben Ort oder Ortsteil ein Zeitabstand von etwa einem Monat liegt.

Fundstellen:
DÖV 1991, 649-651
DVBl 1991, 940-943
GewArch 1991, 180-182
NJW 1992, 997 (amtl. Leitsatz)
NVwZ 1991, 1057-1059


Viele Grüße
J. Neu
4 26.04.2008 10:56 J. Neu ist offline E-Mail an J. Neu senden Beiträge von J. Neu suchen
Düsselmarkt Düsselmarkt ist männlich
Jungspund


Dabei seit: 17.01.2008
Beiträge: 11
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 24 [?]
Erfahrungspunkte: 65.064
Nächster Level: 79.247

14.183 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von Düsselmarkt


www.Fiat-126-Forum.de







Vielen Dank!
5 04.06.2008 13:05 Düsselmarkt ist offline E-Mail an Düsselmarkt senden Homepage von Düsselmarkt Beiträge von Düsselmarkt suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.661.167
Nächster Level: 7.172.237

511.070 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Muss es in der Regel ein Monat sein oder reichen euch auch 4 Wochen?
6 28.10.2013 10:56 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Pieck, OA Düren   Zeige Pieck, OA Düren auf Karte Pieck, OA Düren ist männlich
Routinier


Dabei seit: 07.01.2010
Beiträge: 288
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.495.975
Nächster Level: 1.757.916

261.941 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,

da es im Gesetz so schön "im allgemeinen regelmäßig in größeren Zeitabständen" heißt, muss es nicht unbedingt ein Monat sein, es reicht u. U. auch ein 4-Wochen-Abstand.

Auch die Rechtsprechung spricht davon, dass ein "etwa einmonatiger" Mindestabstand ausreichend sei.

Wir akzeptieren auch einen Abstand von 4 Wochen, z. B. Festsetzung an jedem 3 Sonntag im Monat.

MfG
Thomas Pieck
7 29.10.2013 08:05 Pieck, OA Düren ist offline E-Mail an Pieck, OA Düren senden Homepage von Pieck, OA Düren Beiträge von Pieck, OA Düren suchen
C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
König

früher: Claudia Komnick

Dabei seit: 16.06.2005
Beiträge: 971
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.661.167
Nächster Level: 7.172.237

511.070 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ich steige jetzt wieder ins Gewerberecht ein.

Gilt eigentlich immer noch, dass der Zeitabstand sich auf Ortsteile bezieht? Wir haben hier einen sehr großen Ortsteil und den haben wir vor Jahren nochmal nach Schulbezirksgrenzen aufgeteilt.

Wir haben jetzt eine konkurrierende Anfrage für genau diesen Ortsteil.
8 14.06.2022 15:34 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO) » zeitlicher Abstand Jahrmärkte


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Jahrmärkte auf Parkplätzen Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   06.12.2022 11:52 von Gaststätten     10.12.2022 15:58 von Martin Halbinger   Views: 472.948
Antworten: 9
2 Dateianhänge enthalten 2020-04-17 Spielhallen und Abstandsregelungen Spielrecht   17.04.2020 13:33 von gmg     04.05.2020 13:16 von petergaukler   Views: 7.367
Antworten: 27
Sachbescheidungsinteresse für Bauantrag bei Abstandsko [...] Spielrecht   11.12.2018 16:08 von räubertochter     25.01.2019 10:31 von Helbig   Views: 2.809
Antworten: 4
Erhebung von Eintrittspreisen bei Jahrmärkten Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   26.10.2018 09:52 von Ullrich     30.10.2018 13:54 von gewerbe-sgh   Views: 141.314
Antworten: 6
Gesundheitsminister wollen Mindestabstand für Wettbüros Spielrecht   28.06.2018 07:18 von schindel     28.06.2018 07:18 von schindel   Views: 1.612
Antworten: 0

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 226.451 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.906.442


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 131 | Gesamt: 0.192s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%