Änderung § 56a GewO (Wanderlager)  |
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.018
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.110.600
Nächster Level: 6.058.010
 |
|
Änderung § 56a GewO (Wanderlager) |
|
,
das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat einen Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs-und Gewerberecht am 4. November 2020 veröffentlicht >
Direkt zum Entwurf >
Neben umfangreichen Änderungen des UWG soll auch der § 56a GewO und die zugehörige Bußgeldvorschrift geändert werden.
Das Gesetz soll gemäß der Anforderungen des Artikels 7 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2019/2161 „schon“ zum 28. Mai 2022 in Kraft treten.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
1
12.11.2020 05:54 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.018
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.110.600
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
 |
|
RE: Änderung § 56a GewO (Wanderlager) |
|
,
der Bundesrat hat sich in seiner gestrigen Sitzung u. a. mit dem Regierungsentwurf zum Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht BR-Drs. 56/21 beschäftigt.
Nach Auffassung des BR sollen u. a. die Vertriebsverbote des neuen § 56a Abs. 6 GewO für Medizinprodukte und Nahrungsergänzungsmittel auch auf Finanzdienstleistungen und Pauschalreisen erweitert werden > BR-Drs- 56/21 (B) vom 5. März 2021
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
2
06.03.2021 06:50 |
|
|
Solon
|
|
|
|
domar
Haudegen
  
Dabei seit: 15.09.2010
Beiträge: 645
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 42 [?]
Erfahrungspunkte: 2.777.206
Nächster Level: 3.025.107
 |
|
Ich stelle mir die Frage, ob es das braucht? Vereinheitlichung im nur stehenden Gewerbe und dort die Verbote aufschlüsseln wäre sinnvoller gewesen, finde ich.
__________________ Meine Damen und Herren, ich hoffe, Sie verzeihen mir meine Leidenschaft. Ich hätte Ihnen die Ihre auch gerne verziehen. (Dieter Hildebrandt)
|
|
3
09.03.2021 13:10 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.018
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.110.600
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
 |
|
RE: Änderung § 56a GewO (Wanderlager) |
|
das Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im Wettbewerbs- und Gewerberecht hat zwischenzeitlich das > Gesetzgebungsverfahren durchlaufen und wurde am 17. August 2021 im > BGBl. I Nr. 53 verkündet. Es tritt zum 28. Mai 2022 in Kraft.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
4
19.08.2021 05:42 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.018
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.110.600
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
 |
|
RE: Änderung § 56a GewO (Wanderlager) |
|
die Änderung des > § 56a GewO sowie die tangierenden > Bußgeldvorschriften sind nun heute in kraftgetreten.
Die Änderungen betreffen insbesondere die Erweiterung / Neufassung des Pflichtinhalts einer öffentlichen Ankündigung (Einladung) für ein Wanderlager, Änderungen zur Anzeigepflicht (Frist sowie Kreis der Verpflichteten), Erweiterung der Vertriebsverbote und erhebliche Erweiterung des Bußgeldrahmens.
Angepasst wurde ebenfalls der Mustererlass des BLA Gewerberecht zur „Allgemeine Verwaltungsvorschrift für den Vollzug des Titels III der Gewerbeordnung (ReisegewVwV)“, aber noch nicht online gestellt.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
5
28.05.2022 06:18 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.018
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.110.600
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
 |
|
RE: Änderung § 56a GewO (Wanderlager) |
|
... und hier noch ein
zum hess. Verwaltngsportal zur aktuellen Fassung der ReisegewVwV.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
6
30.05.2022 22:09 |
|
|
Puz_zle
Foren Gott
 
Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 2.018
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 46 [?]
Erfahrungspunkte: 5.110.600
Nächster Level: 6.058.010
Themenstarter
 |
|
Zitat: |
Original von Marcel Fromm
Interpretiere ich den neugefassten § 56a GewO so, dass ein Wanderlager nicht mehr anzeigepflichtig ist, wenn z. Bsp. ein Lederjackenverkauf in einem Einkaufszentrum erfolgt, auch, wenn eine öffentliche Ankündigung erfolgt, die "Teilnehmer" aber selber "anreisen"? |
|
Ja, siehe § 56a Abs. 2 GewO, Ziff. 5 Abs. 2 ReisegewVwV und den leider noch nicht onlinegestellten Beitrag von Koll. Schuster auf der > 12. BFT
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
8
03.06.2022 05:31 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 31.640 | Views gestern: 273.674 | Views gesamt: 689.262.215
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|