Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit ? |
Ibbenbueren_K
Grünschnabel
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Vermögensverwaltung oder gewerbliche Tätigkeit ? |
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Hallo
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aufgrund der wöchentlichen Veröffentlichungen über Firmen, die sich ins Handelsregister eintragen lassen, habe ich eine Firma mit der Tätigkeit "Vermietung von Maschinen und Geräten jeglicher Art" zur Anmeldung aufgefordert. Mir wurde die Gewerbe-Anmeldung eingereicht mit genau dieser Tätigkeitsbeschreibung. Bei der Gewerbe-Anmeldung fehlte allerdings ein genauess Datum, zu wann das Gewerbe angemeldet werden soll. Daraufhin schrieb ich die Firma an und die Firma teilte mir mit, dass man "aktuell noch kein genaues Datum nennen kann, wann das Gewerbe (reine Vermögensverwaltung) an den Start gehen würde". Das machte mich etwas stutzig, sodass ich mir den Gesellschaftsvertrag einmal schicken lies.Im Gesellschaftsvertrag steht unter § 2 "Gesellschaftszweck" (1) Zweck der Gesellschaft ist die Vermietung von Maschinen und Geräten jeglicher Art. (2) Die Gesellschaft ist zu allen Handlungen berechtigt, die geeignet erschienen, den Gesellschaftszweck mittelbar und unmittelbar zu fördern. Eine gewerbliche Vermietung ist nicht gestattet.
würdet Ihr das als reine Vermögensverwaltung sehen oder doch eher als gewerbliche Tätigkeit, die anzeigepflichtig ist ? ich bin hier etwas überfragt..
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23.02.2022 08:28 |
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Solon
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Peterk
Jungspund
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darf ich mal fragen wo du schaust? also welche Firmen neu sind
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2
23.02.2022 09:21 |
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Solon
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Ibbenbueren_K
Grünschnabel
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Themenstarter
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Die Eintragungen/Löschungen oder Änderungsmitteilungen über Firmen, die ins Handelsregister werden bzw. sind werden immer Freitags bei uns der Zeitung bekanntgegeben.
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3
23.02.2022 09:25 |
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Peterk
Jungspund
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achso dachte gibt so eine Internetseite dafür
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4
23.02.2022 09:33 |
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Thomas Mischner
Moderator
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23.02.2022 09:55 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
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23.02.2022 09:56 |
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Civil Servant
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Hallo,
bis eben bin ich selbstredend davon ausgegangen, dass Vermietungen und Verpachtungen nur als Verwaltung eigenen Vermögens angesehen werden können, wenn es um (langfristige) Mietverträge Immobilien betreffend geht.
Weil man in dem Fall hier aber auch nicht ausschließen kann, dass ein Maschinenpark langfristig vermietet wird, könnte auch das Verwaltung eig. Vermögens sein.
Aber: So ein Maschinenpark kann wartungsintensiv sein. Wer übernimmt das? Fallen hier Zusatzaufgaben an, die über das klassische Vermieten deutlich hinausgehen und das Tun aus der Vermögensverwaltung in die gewerbliche Betätigung ziehen?
Insofern müsste geklärt werden, was genau an wen und wie lange vermietet wird und wie es mit den Zusatztätigkeiten aussieht.
Kleine Anregung: Solche Fachfragen diskutieren wir bevorzugt im internen Forenbereich.
Beste Grüße
CS
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23.02.2022 10:15 |
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H. Allgaier
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kann man sich auf Handelsregister.de die aktuellen Eintragungen/Änderungen/Löschungen z.B. wöchentlich oder monatlich anzeigen lassen?
Falls ja, wo finde ich diese Funktion?
__________________ Schöne Grüße aus der Mark.
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23.02.2022 11:25 |
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Roesje
Lebende Foren Legende
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Zitat: |
Original von H. Allgaier
kann man sich auf Handelsregister.de die aktuellen Eintragungen/Änderungen/Löschungen z.B. wöchentlich oder monatlich anzeigen lassen?
Falls ja, wo finde ich diese Funktion? |
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Unter Bekanntmachungen suchen können Sie das machen wie Sie wollen. Sie bzw. Ihre Behörde muss sich dort aber registrieren.
Wir haben das bereits seit 2009 und hatten bis etwa 2010 noch parallel vom AG die Bekanntmachungen (Mitteilung per Post) erhalten. Das hat unser AG aber dann komplett eingestellt, so, dass wir uns seither die Bekanntmachungen selbst aus dem HR fischen müssen. Klappt aber ganz gut. Ich handhabe das stets so, dass ich Anfang des Monats den letzten Monat abfrage.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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9
23.02.2022 14:47 |
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Civil Servant
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Obwohl ich nicht in dem Kreis wohne, in dem ich auch arbeite, erscheinen in meiner Heimatzeitung, die ich abonniert habe alle 14 Tage samstags die Handelsregisterveröffentlichungen des Amtsgerichtes Wetzlar. Die reiße ich heraus, nehme Sie mit, werte die (mitunter aber erst deutlich später) aus und lege sie unseren Nachwuchskräften zum Ausdrucken hin. Anschließend werden - je nachdem wie der Fall liegt - die Ausdrucke zu bestehenden Akten genommen (§§ 34a, c, i) oder Fragebögen versandt.
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10
23.02.2022 15:12 |
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H. Allgaier
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Zitat: |
Original von Roesje
Unter Bekanntmachungen suchen können Sie das machen wie Sie wollen. Sie bzw. Ihre Behörde muss sich dort aber registrieren.
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Ah, Danke für den Tipp. Registriert sind wir auch schon. Das lege ich mir gleich auf den Monatsersten als Dauertermin.
__________________ Schöne Grüße aus der Mark.
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23.02.2022 15:16 |
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