Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen |
Hope2022
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Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen |
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Wenn der Gegenstand des Unternehmens: die Erfüllung von Verpflichtungen aus Versorgungszusagen einschließlich aller in diesem Zusammenhang unmittelbar oder mittelbar erforderlichen Geschäftstätigkeiten wie die Verwaltung und die Auszahlung von Betriebsrenten sowie das Halten von Kapitalanlagen aller Art und die Verwaltung eigenen Vermögens ist - ist dies dann Anmeldepflichtig?
Die Veraltung eigenen Vermögens fällt nicht unter den Gewerbebegriff, bei den anderen Gegenständen des Unternehmens bin ich mir unsicher und würde mich über Hilfe freuen. Vielen Dank
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1
24.01.2022 11:17 |
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Solon
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Hope2022
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RE: Anmeldepflicht Halten von Kapitalanlagen |
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Leider hat niemand geantwortet - hat jemand eine Idee?
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2
27.01.2022 10:35 |
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Solon
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Hallo,
ich würde die Fa. anschreiben und um Schilderung eines typischen Geschäftsvorfalls bitten, der unter den ersten Teil der Tätigkeit fällt, denn wenn Verpflichtungen erfüllt werden, stellt sich die Frage, wie, wann und warum diese eingegangen worden sind. Das dürfte (etwas) Licht ins Dunkel bringen.
Kleiner Tipp bzw. ein Bitte: Solche Fragen bevorzugt im internen Forenbereich posten.
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3
27.01.2022 14:58 |
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Hope2022
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Wo habe ich die Wahlmöglichkeit zw. intern und externem Forum?
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4
10.02.2022 07:32 |
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Civil Servant
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Moinsen,
Hauptseite rechts unten. Kasten: "Mitarbeiter von Behörden ..."
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5
10.02.2022 08:23 |
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