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Zum Ende der Seite springen Eine GmbH & Co. KG verwaltet eine GmbH & Co. KG
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Eine GmbH & Co. KG verwaltet eine GmbH & Co. KG

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

frei nach Edgar Allan Poe und seinem "Traum in einem Traum" ("A Dream within a Dream"), haben wir jetzt die Situation, dass eine Co. KG die Komplementärin einer anderen Co. KG sein soll.

Geht das? Scheinbar ja, da ja so im Handelsregister eingetragen.

Nur, dass unser Gewerbeprogramm (GEVE4) natürlich keine drei Zeilen hat für dieses Konstrukt.
Trägt man nun diese Zwischen-GmbH-&-Co.-KG in die zweite Zeile oder die dahinter steckende Verwaltungs-GmbH samt dann ihren Geschäftsführern? Ich tendiere zu Letzterem, da es ja sonst keine eingetragene verantwortliche Person gäbe.


Ich weiß, es klingt frech, aber bitte nur die Hälfte der Gewerbeämter melden, die es sieht wie wir, dass man in jeder Filiale die Co. KG anmeldet und nur am Hauptsitz die Verwaltungs-GmbH

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 08.11.2021 17:58 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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Roesje Roesje ist weiblich
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Ich habe das jetzt bei dem deutschlandweit bekannten Unternehmen mit 3 Vertretungsstufen so im Programm gelöst:

Unter Nr. 1

1. Zeile:

XY GmbH & Co. KG, Z GmbH & Co. KG unter Nennung HRA & AG noch in der Zeile zum eingetragenen Namen, bei Nr. 2: Art/Ort des Eintrags/Nummer/Rechtsform die Angaben zur XY.

2. Zeile: Nennung der Verwaltungs-GmbH und unter Nr. 2 normal die Angaben zu HRB, AG usw.

Das insb. deswegen, da die XY (zumindest in dieser Konstellation) die nach außen tätige Firma ist, aber die Verwaltungs-GmbH die eigentliche Gewerbetreibende und die 2. Vertretungsstufe im Grunde für uns völlig uninteressant ist. So hat man sie aber wenigstens mit erwähnt und alle Angaben drin.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
2 09.11.2021 11:44 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
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