weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- |
petergaukler
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weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- |
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hallo !
wichtige frage an das gewerbeforum !
warum muss eine stadtverwaltung -hier im bundesland bw.- eigentlich erst eine
schliessungsverordnung
fuer ungenehmigte
spielhallen erlassen ,
wo doch
saemtliche haertefaelle und duldungen automatisch zum 30.6.2021 auslaufen ?
normalerweise waere es doch so ,dass man ohne erlaubnis nach neuem recht
sowieso zum 30.6. einfach schliessen muss !
bitte um eine erklaerung !
pg.
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1
29.06.2021 20:27 |
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Solon
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sunrise
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RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- |
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Habe dafür auch keine Erklärung.
Wenn mein TÜV am Auto abläuft darf ich doch auch nicht einfach weiter fahren.
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2
29.06.2021 20:48 |
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Solon
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PeterSt
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RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- |
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Zitat: |
Original von sunrise:
Wenn mein TÜV am Auto abläuft darf ich doch auch nicht einfach weiter fahren. |
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Nicht alles, was hinkt, ist ein Vergleich. In diesem Fall ist er besonders euphemistisch und völlig abwegig:
Wenn ich ein Auto kaufe, kenne ich die Zyklen der TÜV-Prüfung und kann die Anforderungen, ggf. mit Nachbesserungen, erfüllen.
Nachträgliche Abstandregelungen wären damit vergleichbar, dass z.B. von den 20 in einer Wohnstraße zugelassenen PKW nachträglich die Zahl derjenigen mit Verbrennungsmotor auf 8 reduziert würde. Der Rest der PKWs, auch in diesem Fall mit interessanten Auswahlentscheidungen, müsste stillgelegt werden.
Ein Politiker, der ein solche Regelung vorschlagen würde, würde einen Shitstorm ernten. Dass dies bei Spielhallen nicht passiert, liegt einzig daran, dass ein Populismus generell nur gegen Minderheiten funktioniert.
__________________ PeterSt
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3
01.07.2021 08:21 |
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NUK-Harburg
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Für die Klarstellung!
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4
03.07.2021 13:54 |
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petergaukler
Kaiser
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Themenstarter
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RE: weiterbetrieb einer spielhalle ohne erlaubnis -hier bw.- |
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es ist tatsaechlich unglaublich ,
eine befristete duldung -ablauf spaetestens 30.6.2021 - wird verlaengert , obwohl das gesetz zumindest
hier in baden w. das gegenteil aussagt !
dieses kann ich nicht nachvollziehen !
pg.
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5
09.07.2021 19:45 |
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KARO
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Sind Sie der Kaiser von China ? oder haben Sie sonstige Probleme , etwa Spielsucht ? oder was können Sie nicht verstehen ?
Wurden Sie von den zuständigen Stellen für Genehmigungen nicht nach Ihrer Meinung gefragt ?
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6
10.07.2021 07:52 |
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sunrise
Routinier
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Zitat: |
Original von KARO
Sind Sie der Kaiser von China ? oder haben Sie sonstige Probleme , etwa Spielsucht ? oder was können Sie nicht verstehen ?
Wurden Sie von den zuständigen Stellen für Genehmigungen nicht nach Ihrer Meinung gefragt ? |
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Nun, was petergaukler hier kritisiert ist doch ganz einfach zu verstehen. Es wurde ein Gesetz beschlossen, aber es wird nicht umgesetzt. Wofür beschließt man denn Gesetze? Zum Spaß?
es grüßt sunrise
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7
12.07.2021 16:16 |
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PeterSt
Tripel-As
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Zitat: |
Original von surise:
Es wurde ein Gesetz beschlossen, aber es wird nicht umgesetzt. Wofür beschließt man denn Gesetze? Zum Spaß? |
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In einem Rechtsstaat müssen Vollzugsmaßnahmen, aber auch Verordnungen und Gesetze einer gerichtlichen Überprüfung standhalten. Dabei wachsen die Zweifel, ob in das Recht auf Berufsfreiheit (Art. 12 GG) bzw. Eigentum (Art. 14 GG) durch undifferenzierte Maßnahmen wie starren Abstandsregelungen und nicht qualitativ orientierten Auswahlentscheidungen etc. überhaupt eingeschränkt werden kann angesichts eines Anbieter-einheitlichen Sperrsystems und überall verfügbarer Online-Angebote.
__________________ PeterSt
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8
13.07.2021 08:41 |
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