unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Nancy Nancy ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 08.02.2021
Beiträge: 1
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 10 [?]
Erfahrungspunkte: 1.166
Nächster Level: 1.454

288 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle

Liebe Mitstreiter/innen!

Ich habe zum ersten Mal die Aufgabe bekommen, ein Verfahren zur Gewerbeuntersagung zu bearbeiten. In meinem Fall handelt es sich um eine unselbstständige Zweigstelle. Die Hauptniederlassung liegt in einer anderen Gemeinde. Daher meine Frage: bin ich zuständig, als Gewerbeamt der unselbstständigen Zweigstelle oder das Gewerbeamt der Hauptniederlassung?

Lt. 35 GewO Nr. 7 die Behörde, in deren Bezirk der Gewerbetreibende eine gewerbliche Niederlassung unterhält. Wäre es ja, aber als unselbstständige Zweigstelle passiert doch nicht losgelöst von der Hauptniederlassung.

Kann hier jemand helfen? Und Licht ins Dunkle bringen.

Dankeschön!
1 08.02.2021 12:02 Nancy ist offline E-Mail an Nancy senden Beiträge von Nancy suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Stadtverwaltung Frankenthal   Zeige Stadtverwaltung Frankenthal auf Karte Stadtverwaltung Frankenthal ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 20.04.2006
Beiträge: 1.387
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.118.251
Nächster Level: 10.000.000

881.749 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle

Hallo,
wir würden mit der für die Hauptniederlassung zuständigen Behörde Kontakt aufnehmen und die weitere Vorgehensweise abstimmen...oder aber die Stelle, die die Anregung gegeben hat an diese Behörde verweisen...
nur in Ausnahmefällen würden wir tätig werden...
2 08.02.2021 13:10 Stadtverwaltung Frankenthal ist offline E-Mail an Stadtverwaltung Frankenthal senden Beiträge von Stadtverwaltung Frankenthal suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Roesje Roesje ist weiblich
Lebende Foren Legende


images/avatars/avatar-262.gif

Dabei seit: 22.07.2009
Beiträge: 1.588
Bundesland:
Rheinland-Pfalz

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.551.352
Nächster Level: 10.000.000

1.448.648 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Grds. ist natürlich immer die Stelle der Hauptniederlassung zuständig.
Bei mehreren Betriebsstätten scheint es sinnvoll, sich abzustimmen (s.u.), aber ich würde mir auch nicht die Zuständigkeit heranziehen, wenn es sich bei der Zweigstelle nur z.B. um ein Lager handelt, wo eigentlich nichts großartig Gewerbliches geschieht...

Ergänzend die Rechtsgrundlage dazu:

§ 3 Abs. 1 Nr. 2 VwVfG:

Örtlich zuständig ist in Angelegenheiten, die sich auf den Betrieb eines Unternehmens oder einer seiner Betriebsstätten, auf die Ausübung eines Berufs oder auf eine andere dauernde Tätigkeit beziehen, die Behörde, in deren Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben oder der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird oder werden soll;

(2) Sind nach Absatz 1 mehrere Behörden zuständig, so entscheidet die Behörde, die zuerst mit der Sache befasst worden ist, es sei denn, die gemeinsame fachlich zuständige Aufsichtsbehörde bestimmt, dass eine andere örtlich zuständige Behörde zu entscheiden hat. Sie kann in den Fällen, in denen eine gleiche Angelegenheit sich auf mehrere Betriebsstätten eines Betriebs oder Unternehmens bezieht, eine der nach Absatz 1 Nr. 2 zuständigen Behörden als gemeinsame zuständige Behörde bestimmen, wenn dies unter Wahrung der Interessen der Beteiligten zur einheitlichen Entscheidung geboten ist. Diese Aufsichtsbehörde entscheidet ferner über die örtliche Zuständigkeit, wenn sich mehrere Behörden für zuständig oder für unzuständig halten oder wenn die Zuständigkeit aus anderen Gründen zweifelhaft ist. Fehlt eine gemeinsame Aufsichtsbehörde, so treffen die fachlich zuständigen Aufsichtsbehörden die Entscheidung gemeinsam.

__________________
Alles ist schwierig bevors leicht wird!
3 09.02.2021 09:51 Roesje ist offline E-Mail an Roesje senden Homepage von Roesje Beiträge von Roesje suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Gewerbeuntersagung: unselbstständige Zweigstelle


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   05.11.2023 17:06 von webmaster     05.11.2023 17:06 von webmaster   Views: 184.868
Antworten: 0
Unselbstständige Zweigstelle oder Zweigstelle Stehendes Gewerbe (allgemein)   11.10.2023 11:18 von Julia     11.10.2023 11:43 von Marcel Fromm   Views: 101.416
Antworten: 1
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   04.04.2023 12:46 von webmaster     19.04.2023 07:49 von webmaster   Views: 416.462
Antworten: 3
Gewerbeuntersagung: Widerspruch durch Steuerberater Stehendes Gewerbe (allgemein)   01.02.2006 16:54 von S. Langhammer     17.11.2022 16:05 von Stadtverwaltung Frankenthal   Views: 672.928
Antworten: 9
Neue Adesse für Hauptniederlassung - bisherige wird un [...] Fragen zur Bedienung   10.08.2022 18:01 von Veronika Reck     11.08.2022 09:08 von Veronika Reck   Views: 351.056
Antworten: 2

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 180.953 | Views gestern: 386.970 | Views gesamt: 888.050.577


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 89 | Gesamt: 0.274s | PHP: 99.64% | SQL: 0.36%