Das wäre z.B. ein Fall, bei dem ich zurückweisen würde und diese Vorgehensweise wird auch von unserem Landesministerium genauso publiziert und ist so gewollt.
Alleine schon ein Dolmetscher ist ein Indiz.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
Anbei mal eine Checkliste zum Thema, die ich aus sämtlichen mir zur Verfügung stehenden Infos gebastelt habe. U.a. wurde auch das Rundschreiben des Ministeriums, in dem die Vorgehensweise mit Scheinselbständigen erläutert wurde, mit eingearbeitet.
Eine AG aus der Schweiz (französisch Société Anonyme (SA)) will bei mir eine Zweigniederlassung anmelden.
Lasse ich mir dabei die Eintragung der AG in ein dortiges Handelsregister nachweisen? Eine AG besteht ja grundlegend aus einem Vorstand. Trage ich in der Anmeldung alle Vorstandsmitglieder und deren persönliche Daten ein?
Und ist es dann zwangsläufig immer eine Zweigniederlassung oder würde auch eine unselbständige Zweigstelle in Betracht kommen?
Über kurzfristige Hilfe wäre ich sehr dankbar. Allen ein schönes Wochenende.
__________________ Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen
Marcel Fromm
"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Marcel Fromm: 20.11.2020 11:49.
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