das Bundesjustizministerium hatte im April 2020 den Entwurf einer Expertenkommission für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts online gestellt > Info-Seite des BMJV und > PM des BMJV vom 20. April 2020
Mit dem umfangreichen 150-Artikel-Gesetz soll u. a. bis zum 1. Januar 2023 ein öffentliches Gesellschaftsregister (analog zum Handels- und Partnerschaftsregister) bei den Registergerichten eingerichtet werden, in das sich künftig Gesellschaften bürgerlichen Rechts eintragen lassen können (nur in bestimmten Fällen auch müssen) und dann die Rechtsform „eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts“ oder abgekürzt „eGbR“ erhalten sollen.
Ob diese Reform des Gesellschaftsrechts auch auf das Gewerberecht reflektiert, bleibt abzuwarten. Zumindest ist dann in 2 Jahren aber wieder eine Änderung der > Gewerbeanzeigevordrucke betreffend der Erweiterung um die Angabe „Gesellschaftsregister“ bei Feld-Nr. 1 erforderlich. Vielleicht wird bei der Gelegenheit die zum 1. November 2019 > verordnete Aufblähung der Vordrucke noch mal kritisch hinterfragt …
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