VgSt auf UsSt |
Burgunder
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O.K. Umsatzsteuerthema erstmal vorbei....
obwohl das bestimmt noch nicht ganz abgeschlossen ist!
Aber kann mir mal jemand erklären, wieso die Kommunen ihre Vergnügungssteuer auf die Umsätze inclusive der Umsatzsteuer berechnen?
Egal, ob vom Einsatz oder Saldo 2 ausgegangen wird,
immer ist die Umsatzsteuer enthalten, welche mit Vergnügungssteuer belegt wird..
Soll heißen, die UsSt wird mit Vergnügungssteuer belegt.
Ich dachte immer, eine Steuer dürfte nicht auf eine andere Steuer belegt werden...
Da war mal was vor Gericht, kann das mal jemand rauskramen....?
__________________ Jeder denkt z.Z. nur an sich, außer ich, ich denk` auch an mich...
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1
10.04.2020 16:08 |
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Solon
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PeterSt
Tripel-As
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Erklären kann ich das zwar nicht, außer dass es zunächst einmal eine in der entsprechenden Satzung festgelegte Bemessungsgrundlage ist. Da hätte man auch einen Netto-Umsatz und einen etwas höheren Vgn-Steuersatz (bei Grundlage der Kasse) nehmen können ...
Es gibt sogar ähnliche Fälle, auch wenn dies wirklich kein Trost ist. So wird MwSt auf die Mineralölsteuer erhoben. Das heißt insbesondere, dass bei einer Erhöhung der Mineralölsteuer gleich nochmals, wirksam für Privatleute, die Tankrechnung um weitere 19 % auf den gestiegenen Mineralölsteueranteil steigt.
Dazu das BMF:
Die Umsatzsteuer wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen nach dem Entgelt berechnet. Entgelt ist alles, was der Empfänger einer Lieferung oder sonstigen Leistung aufwendet, um die Leistung zu erhalten, abzüglich der Umsatzsteuer selbst (§ 10 des Umsatzsteuergesetzes). Das Entgelt umfasst somit auch alle im Preis enthaltenen Verbrauchsteuern, wie z. B. die Energiesteuer/Mineralölsteuer. Die Umsatzsteuer wird im Ergebnis auf das komplette Entgelt z. B. für die Stromlieferung erhoben, erfasst also alle Preiselemente des bezogenen Stroms einschließlich der EEG-Umlage und der Stromsteuer.
Ein verfassungs- oder steuerrechtlicher Grundsatz, wonach ein versteuerter Betrag nicht noch einmal versteuert werden darf, existiert nicht. Damit ist die Einbeziehung der Verbrauchsteuern in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer juristisch nicht zu beanstanden. Sie findet außerdem ihre Entsprechung in Art. 73 und 78 der Mehrwertsteuersystem-Richtlinie zur Harmonisierung der Umsatzsteuer in der Europäischen Gemeinschaft. Besagter Art. 78 schreibt ausdrücklich die Einbeziehung von Steuern, Abschöpfungen und Abgaben mit Ausnahme der Mehrwertsteuer selbst in die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer vor.
Quelle: fragdenstaat.de
__________________ PeterSt
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2
10.04.2020 16:31 |
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Solon
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Burgunder
Mitglied
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Themenstarter
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Das könnte man verstehen.
Aber zumindest müsste bei der Bemessung der VgSt zumindest der Anteil abgezogen werden, welchen wir als Vorsteuer von der UsT abziehen können, oder?
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3
10.04.2020 16:37 |
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PeterSt
Tripel-As
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Leider eher nicht. Die Vergnügungssteuer ist so zu berechnen, wie es die Satzung vorgibt. Und Bemessungsgrundlage sind demnach nun mal Bruttoumsätze, wenn nicht der Horror der Einsatz-Bemessung stattfindet. Es muss so gemacht werden, wie es in der Satzung steht. Die einzige Grenze ist die flächendeckende Erdrosselung. So ist leider die sehr restriktive Rechtsprechung.
Ich denke aber, dass der Corona-Lockdown einigen Kommunen eine Preview davon geben wird, wie es nach den zumeist noch nicht vollzogenen Hallen- und Konzessionsschließungen aussehen wird ...
__________________ PeterSt
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4
10.04.2020 17:18 |
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Burgunder
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Themenstarter
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Die sollen die gerne zumachen.
Damit habe ich kein Problem.
Das große Problem enstand ja wohl damals, nicht so lange her, als die Großaufsteller uns als Kleinaufsteller an die Wand drückten!
Autobahngroßspielhallen nur ein Beispiel . Große Hallen ohne Ende.
Oberhausen fühlte sich Schmitti angepinkelt, als sein Rotokach nicht von allen beklatscht wurde.
Ihr wart der Grund vor Corona, dass die Branche an die Wand gefahren wurde, mit euren abartigen Palästen!
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5
10.04.2020 17:34 |
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tfis
Tripel-As
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Zitat: |
Original von Burgunder
...
Ihr wart der Grund vor Corona, dass die Branche an die Wand gefahren wurde, mit euren abartigen Palästen! |
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Ganz genau.
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6
11.04.2020 13:31 |
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Lachschlag
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Die Änderung der SpielV geht aber ok?
Dadurch wurde nichts an die Wand gefahren?
Gut zu wissen!!! Man lernt ja nie aus!
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7
14.04.2020 19:34 |
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