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Zum Ende der Seite springen Versteh PeterST
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Lachschlag Lachschlag ist männlich
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Versteh PeterST

Roooobert ist gegangen? Wäre COOOOL! Das hatte ich PeterST auch bereits einmal nahegelegt, aber er wollte bleiben. Deshalb habe ich mich entschieden, ab heute auf jeden Post von PeterST zu antworten, indem ich auf diesen Fred verlinke.

Grundsächlich:
In dem Fred Die (vergessene) zweite Stellschraube des Risikospiels(100/X) hatte ich die Umgehung des vorgeschriebenen max. Sonderspielegewinns im Risikospiels angesprochen.

Zitat:
Original von PeterST
Abgesehen davon. d.h. der derzeit noch fehlenden Referenz, ist richtig: Es hat nie 144 Sonderspiele im Risiko gegeben, jedenfalls nicht vor 2006 und dann waren die Sonderspiele auch schon fast passé. Die Einheit, und davon versteht die PTB nun mal etwas, dieser 144 waren "Sonderchancen", "Multichancen", "Multis" oder was auch immer, aber eben nicht Sonderspiele oder "Multi-Sonderspiele" etc.
Die gesetzl. Vorgabe des max. Sonderspielegewinns im Risikospiel konnte also durch einfache Umbenennungen (z.B. Okata 150, Gewinn im Risikospiel bis zu 150 MultiJumbos) umgangen werden. Und weil die ptb ja nun mal etwas von dem versteht, was sie macht, stehen etwaige Zweifel an der gesetzlichen Konformität natürlich vollkommen ausser Zweifel.

Trotzdem habe ich mich mit meiner Gegenfrage mal frecher Weise auf den konkreten Wortlaut der SpielV bezogen.
Zitat:
Original von Lachschlag
Und "Sonderchancen", "Multis", "Multichancen" sind also, anders als Sonderspiele, keine Folge von Spielen, bei der die durch Berechnung oder Versuche ermittelte Summe der Gewinne die der Einsätze übersteigt ????
Zu dieser Frage hatte Peter aber keine Meinung. Schliesslich hatte er ja bereits geschildert , dass die ptb weiss was sie macht.

Statt dessen hat er sich an die Leser gewendet, die an Fakten interessiert sind.
Zitat:
Original von PeterST
Für die Leser, die noch an Fakten interessiert sind: Bis Anfang 2006 war die SpielV auf Spiele bezogen. Die Einheiten waren Zeit, Geld und Spiele mit erhöhter Gewinnerwartung. In einem Zähler-Jackpot hochgezählte Punkte, Bonusfelder, aber auch Mulits und dann ab Mitte 2005 "die" Punkte waren nur insoweit der SpielV unterworfen, wie sie weitere Sonderspiele auslösen konnten.
Letztlich ergab sich damit ein De-Facto-Zwang, die nicht mehr zeitgemäße SpielV zu novellieren, nämlich unter Verzicht auf den Bezug Spiel und die Anzahl von Spielen. Siehe zum Beispiel VDAI-Rechtsgutachten .
Aber wie ist er jetzt auf Multis gekommen, die weitere Sonderspiele auslösen konnten? Weil er auf diese Weise ein VDAI-Rechtsgutachten einstreuen konnte, lt dem es nie zu einer rechtswidrigen Umgehung der SpielV gekommen ist! So konnte Peter meine Behauptung bzgl. der Umgehung des max. Sonderspielegewinns mit der Seriösität der ptb /eines Rechtsgutachtens widerlegen.

Selber Fred: Anders hat es sich dagegen bei dem Thema der Geldspielgeräte mit Risikospiel(100/X) verhalten. Anstelle eines Verweises auf das besagte Rechtgutachten, hat er das Argument der Verschwörungstheorie ausgepackt und es mit der Forderung nach Belegen verknüpft (die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, weil die ptb-Zulassungsdatenbank erst Einträge seit 2006 enthält).
Zitat:
Original von PeterST
Auch für die verschwörungstheoretische Aussage "Weil sich Gerätehersteller und ptb insgeheim geeinigt haben ..." fehlt jeder Beleg.
Interessanter Weise konnte er das Rechtsgutachten an dieser Stelle auch nicht anführen. Zwar ist darin (ebenso wie im Falle der gesetzeswidrigen Umgehung des max. Sonderspielegewinns) keine Rede von Geldspielgeräten mit Risikospiel(100/X), bei denen die gesetzl. Vorgabe des min. Gewinns - entgegen den Vorgaben der SpielV- nur durch die interne Mathematik des Spiels und nicht durch die tatsächlichen Gewinnauszahlungen erfüllt wurde. Es unterschlägt aber auch, dass die Suchtproblematik Anfang der 80er Jahren nur so extrem eskalieren konnte, weil die Spieler plötzlich auch Geldgewinne aus Sonderspielen für den Gewinn weiterer Sonderspiele in das Risikospiel einbringen "durften", was wiederrum nur durch die (geheime) Einführung von Geldspielgeräten mit Risikospiel(100/X) möglich geworden ist.

In einem anderen Fred habe ich Peter dann durch die Blume darauf hingewiesen, diesen Unsinn sein zu lassen:
Zitat:
Original von Lachschlag
Meine Behauptung, dass Hersteller und ptb die Vorgabe des min. Durchschnittgewinns seit 1982 in geheimer Absprache nur noch auf die interne Mathematik des Spiels und nicht mehr auf die tatsächlichen Gewinnauszahlungen bezogen haben, könnte sehr einfach widerlegt werden.
1. Zulassungsunterlagen eines Punktespielgerätes (nach alter SpielV)
2. Zulassungsunterlagen eines beliebigen Geldspielgeräts (Zugelassen zwischen 1985 und 2005)
jaja, es wäre so einfach....
(aus: Zulassungsunterlagen verschollen?)

Ein paar Tage später ging es dann aber um das Thema des Punktespiels nach der neuen SpielV, das mich (entgegen der Phase bis 2005 ) wirklich verletzt, weil es mein Leben zerstört hat. Und weil es echt ekelhaft ist, was Peter da versucht hat, will ich garnicht weiter auf die Details der Thematik eingehen. Aber mit einem speziellen Satz hatte Peter es nun wirklich zu sehr auf die Spitze getrieben:
Zitat:
Original von PeterST
Eigentlich ist alles ganz einfach, wie bei den schmelzenden Gletschern etc. Aber die Trumps werden es nie verstehen ...
(aus: Mystery Zahlung ?)

Meine Reaktion:
Zitat:
Original von Lachschlag
So, und nun bitte ich PeterST noch die folgende Frage zu beantworten und/oder sich aus diesem Forum zu verziehen.
Wurde die Vorgabe des min. Durchschnittsgewinns bei den Punktespielgeräten durch die interne Mathematik des Spiels oder durch die tatsächlichen Gewinnauszahlungen erfüllt?
(aus: Die Sonderspielbasierten Punktespielgeräte)

Aber Peter wollte bleiben und sein Spielchen weiter spielen. Und um dem ganzen noch die Krone aufzusetezen, hat er erneut auf sein von Unwahrheiten und/oder Unkenntnis durchsiebtes DVAI­-Rechtsgutachten verwiesen.

Zitat:
Original von PeterST
Es gibt einen Vorgang des Spielens, für den man Geld zahlt und aufgrund von dessen Verlauf man manchmal Geld ausgezahlt bekommt. Das wird am deutlichsten in § 13 Nr. 3 SpielV. Oder aus anderem Mund, der sicher mehr berufen ist als der von "Mario H".: VDAI-Rechtsgutachten
(aus: Punkte-Geldspielgerät V1(Missing Link))

ICH HABE FERTIG!
1 02.01.2020 11:00 Lachschlag ist offline Beiträge von Lachschlag suchen
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