Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
gmg
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Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
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Hat bereits jemand der Bericht, der zum 30. 06. 2017 vorgelegt werden muß, gelesen???
Thema:
Die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung -aus deren 6. Novelle- auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung sind unter Mitwirkung der Länder und des Fachbeirats (§ 10 Absatz 1 Satz 2 des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland – Glücksspielstaatsvertrag zu evaluieren. Ein zusammenfassender Bericht ist bis zum 30. Juni 2017 vorzulegen.
Ist ja noch diese Woche fällig, der "zusammenfassende Bericht"....
Grüße
__________________ gmg
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1
26.06.2017 20:14 |
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Solon
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gmg
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Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
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Zitat on
Die Vorgabe, die geänderte Spielverordnung bis zum 30. Juni 2017 zu evaluieren, ist Teil des Maßgabebeschlusses des Bundesrates vom 5. Juli 2013, den die Bundesregierung formell und inhaltlich zu übernehmen beabsichtigt...
Zitat off
Fundstelle
Grüße
__________________ gmg
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2
26.06.2017 20:52 |
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Solon
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gmg
Foren Gott
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Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
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Und während auf den Bericht über die Spielverordnung - fällig zum 30. 06. 2017 - gewartet wird,
habe ich mir für die anstehende Evaluierung und die sicherlich daraus entstehende Novellierung der Spielverordnung noch einmal die Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages zur Hand genommen.
Arbeitsauftrag:
SCHAFFUNG EINER ZENTRALEN RECHENSTELLE FÜR GELDSPIELGERÄTE.
Aktenzeichen: WD 3 - 3000 - 252/16 vom 30. 11. 2016
Gegenstand der Ausarbeitung sind Regelungsmöglichkeiten zur Schaffung einer zentralen Rechenstelle für Geldspielgeräte. Durch die Anbindung der Spielautomaten an einen zentralen Computer sollen Spielmanipulation, Steuerhinterziehung und Geldwäsche bekämpft werden.
Ein vergleichbares System besteht bereits in Österreich.Dort regelt die Automatenglücksspielverordnung, erlassen auf Grundlage des Glücksspielgesetzes, unter anderem die elektronische Anbindung von Glücksspielautomaten an das Datenrechenzentrum der Bundesrechenzentrum GmbH. Danach muss der behördliche Zugriff auf alle Glücksspielautomaten über eine Internet-Standleitung ermöglicht werden.In einem genau definierten Verfahren können so jederzeit die relevanten Daten, darunter die Einzelspieldaten und die Zählerstände, ausgelesen werden.
...
Eine dem österreichischen System vergleichbare Regelung, die die Übertragung der lokal gespeicherten Daten über das Internet vorsieht, könnte auch in Deutschland getroffen werden.
....
Für technische Zulassungsvoraussetzungen für Geldspielgeräte besteht eine Gesetzgebungskompetenz des Bundes.
...
In Betracht kommt zunächst eine Regelung durch Änderung der SpielV.
....
Eine Neuregelung wäre daher dann von der Verordnungsermächtigung gedeckt, wenn sie dem Spielerschutz dient. Das wäre etwa der Fall, wenn verhindert werden soll, dass durch Manipulation Höchsteinsätze, Unterbrechungszeiten oder Gewinnquoten unterlaufen werden...
Das passt also.
Somit kann die gesetzliche Voraussetzung für "die zentralen Rechenstelle für Geldspielgeräte" durch die Modifikation der Spielverordnung bei der 8. Novelle geschaffen werden.
Auf gehts!
Damit die Spieler endlich sichere Geldspielgeräte bekommen!
Link zur vollständigen Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages
Grüße
__________________ gmg
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3
30.06.2017 15:25 |
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Puz_zle
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RE: Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
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aus Thüringen,
hallo @gmg,
der Bericht ist pünktlich zum heutigen Vorlagetag auf den Gewerberechts-Seiten des BMWI unter "Spielverordnung" zu finden:
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
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4
30.06.2017 16:47 |
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gmg
Foren Gott
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Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
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Merci Puz_zle!!
Da ist er ja!
Wie erwartet nicht sonderlich aussagekräftig.
Das Ergebnis:
Derzeit sind keine Aussagen über die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung 2014 auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung möglich. Hintergrund ist eine in der Novelle festgeschriebene Übergangsregelung, nach der Geldspielgeräte mit „alter“ Bauartzulassung noch bis zum 10. November 2018 betrieben werden dürfen. Eine erneute Evaluation ist zum 30. Juni 2021 geplant.
Grüße
__________________ gmg
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5
01.07.2017 18:38 |
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Lachschlag
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RE: Evaluierung der Spielverordnung - Bericht zum 30.06.2017 |
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Zitat: |
Original von gmg
Merci Puz_zle!!
Da ist er ja!
Wie erwartet nicht sonderlich aussagekräftig.
Das Ergebnis:
Derzeit sind keine Aussagen über die Auswirkungen der Änderung der Spielverordnung 2014 auf das Entstehen von Glücksspielsucht und eine wirksame Suchtbekämpfung möglich. Hintergrund ist eine in der Novelle festgeschriebene Übergangsregelung, nach der Geldspielgeräte mit „alter“ Bauartzulassung noch bis zum 10. November 2018 betrieben werden dürfen. Eine erneute Evaluation ist zum 30. Juni 2021 geplant.
Grüße |
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lol
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6
12.12.2019 21:40 |
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