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Kommunen profitieren von Spielhallen

Die Einnahmen bei den Kommunalsteuern eines Haushalts zählen zum „Kleinvieh“, das zwar auch Mist macht, sind aber angesichts von Einkommen- und Gewerbesteuer oder Grundsteuer B, alles Millionenbeträge, kaum der Rede wert ist.

Seligenstadt – In der Einhardstadt mit einem Gesamtetat von knapp mehr als 47 Millionen Euro gilt, das belegt der aktuelle Magistratsbericht zur Haushaltssituation 2018, diese Gewichtung natürlich auch - bis auf die Spielapparatesteuer. Die ist in den vergangenen Jahren im Städtchen geradezu explodiert.

So stehen in den Jahren 2004, 2005 und 2006 Steuereinnahmen von 55 600 Euro, 56 500 Euro und 60 700 Euro zu Buche, 2008 schon 120 000 Euro, fürs Jahr 2018 haben wir „den bisher höchsten Wert mit einem Aufkommen von rund 475 000 Euro, und der lag damit sehr deutlich über dem Haushaltsansatz.“ Dabei, so der Magistrat weiter, sei zu berücksichtigen, „dass der Haushaltsansatz vorsorglich wegen in Kraft getretener neuer gesetzlicher Bestimmungen in Bezug auf die Genehmigung von Spielhallen und Mehrfachkonzessionen bereits nach unten angepasst war.“ Dahinter steht „das Verbot von Mehrfachkonzessionen“, das wegen anhängiger Gerichtsverfahren auch in Seligenstadt noch nicht umsetzbar ist, aber kommt und die Zahl der Lizenzen eindampfen wird. Aber: Nach wie vor gilt eine „Aussetzung der Vollziehung ordnungsrechtlicher Verfügungen“. Bis dahin kann die bisherige Anzahl der Spielapparate in den Spielhallen Seligenstadts weiter betrieben werden. Konkret geht es um fünf Spielhallen, in denen etwa sieben Dutzend Geräte, die der Spielapparatesteuer unterliegen, laufen. Daneben sind Automatenaufsteller gemeldet, die Geldspielautomaten in acht Gaststätten betreiben. Besteuert wird dabei das Spielen um Geld, wobei das Nettoeinspielergebnis für jeden Automaten bei Geräten mit Gewinnmöglichkeit gemäß der städtischen Satzung mit einem Satz von 20 Prozent zu besteuern ist. Für Bürgermeister Dr. Daniell Bastian (FDP), der den formaljuristischen Hintergrund bestätigt, sind die 475 000 Euro „erstaunlich“, immerhin handele es sich dabei um Steuern und nicht etwa um dem Umsatz, den er im siebenstelligen Bereich vermutet. In Seligenstadt, so der Rathauschef weiter, werde die Branche „einer peniblen Kontrolle“ unterzogen, gleichwohl konstatiert er den Betreibern hochprofessionelle Einstellung, die Hallen selbst seien „sehr sauber“.

Dagegen stand in anderen Kommunen in der Vergangenheit durchaus Ärger ins Haus, beispielsweise seien Hallen wegen des Verstoßes gegen die Abstandsregelung (zueinander) dichtgemacht worden. In Seligenstadt bislang eben nicht.

Nicht nur in Seligenstadt scheint in den vergangenen Jahren ein regelrechter Boom ausgebrochen. In ganz Hessen wird immer mehr gedaddelt. Um dem entgegenzuwirken hat das Land bereits 2012 ein neues Spielhallengesetz beschlossen, das nach einer fünfjährigen Übergangsfrist in Kraft trat. Seit Juli 2017 muss für jede Spielhalle in Hessen die Spielhallenerlaubnis vorliegen. Spielhallen in Hessen müssen einen Mindestabstand von 300 Metern Luftlinie zu einer anderen Spielhalle einhalten. Die Erteilung von Erlaubnissen für Spielhallen im baulichen Verbund (Mehrfachkonzessionen) ist ausgeschlossen. Ende Dezember 2017 wurden die Gültigkeit des Gesetzes verlängert, die Vorschriften zum Schutz der Spieler verschärft und präzisiert.

https://www.op-online.de/region/seligens...n-12341572.html
1 04.06.2019 08:05 schindel ist offline E-Mail an schindel senden Beiträge von schindel suchen
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