Angemeldete Tätigkeit stimmt nicht |
Brockmann
Grünschnabel
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Angemeldete Tätigkeit stimmt nicht |
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Liebe Kollegen,
ich habe da ein kleines Problem und brauche mal Eure Hilfe...
Firma A betreibt im Ort als unselbstständige Zweigstelle einen Lebensmittelhandel. Firma B ebenfalls, aber als Hauptniederlassung. Nun hat Firma A schon vor vielen Jahren Firma B gekauft und betreibt das Geschäft. Auch auf dem Kassenzettel steht Firma A. Der Firmenname am Geschäft ist aber weiterhin Firma B, weil dieser Name so gut eingeführt war am Ort. Firma B ist immer noch angemeldet und die angemeldete Tätigkeit ist Lebensmittelhandel. Nur, und hier ist mein Problem, bei Firma B kann man keine Lebensmittel kaufen. Die Tätigkeit ist eigentlich die Vermarktung der Namensrechte. Dies ist wohl auch über einen Treuhandvertrag geregelt. Ich hab Firma B nun aufgefordert, das Gewerbe umzumelden und ich bekomme eine Ummeldung mit dem Text aus dem Handelsregister (Lebensmittelhandel). Es muss doch irgendwo geregelt sein, dass die Tätigkeit zumindest annähernd mit der Realität zu tun haben muss.
Idden dazu?
__________________ Stefan Brockmann
Gewerbeamt
Stadt Bad Oldesloe
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1
23.05.2019 14:04 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Wenn Firma B gekauft wurde und noch im HR steht, betreibt sie das Gewerbe u. U. sogar noch, denn die Eigentumsverhältnisse an im HR eingetragenen Firmen interessiert uns generell nicht.
Es kann von daher sein, dass der Kassenzettel falsch ist.
In solchen etwas komplizierten oder merkwürdigen Fällen kann es sinnvoll sein, zu klären, wer der Eigenümer der Betriebsstätte ist und an wen er vermietet hat.
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2
23.05.2019 14:50 |
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Solon
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Brockmann
Grünschnabel
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Themenstarter
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Das Gebäude gehört Firma A. Mich interessiert aber auch mehr, ob es irgendwo eine Regelung gibt, welche Tätigkeit angegeben werden kann/muss. Es ist ja so, dass Firma B nachweislich nicht mehr mit Lebensmitteln handelt. Firma B gibt de facto nur noch die Namensrechte weiter und zahlt auch schon seit Jahren keine Gewerbesteuer mehr. Nach meiner Meinung müsste B eine Gewerbeummeldung vornehmen und die Tätigkeit ummelden...
__________________ Stefan Brockmann
Gewerbeamt
Stadt Bad Oldesloe
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3
23.05.2019 16:56 |
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Civil Servant
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und guten Morgen,
Eine Ummeldepflicht haben wir wohl nur, wenn der Geschäftsgegenstand ausgedehnt wird. Ein Kniff wäre, die bloße Nutzung der Namensrechte als Ausdehnung der Tätigkeit zu qualifizieren. Dann ließe sich eine entsprechende Pflicht begründen.
Andererseits stellt sich die Frage, ob die bloße Gestattung der Nutzung eines Namens nicht sogar gar kein Gewerbe (mehr) ist, sondern als Verwaltung eines (immateriellen) Vermögensgegenstandes zu begreifen ist. Dann läge eine Abmeldepflicht vor.
Ich würde sogar zu letzterem tendieren.
Gruß aus Mittelhessen
Frank Schuster
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4
24.05.2019 07:47 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
da stimme ich civil servant zu, würden auch eher zu einer Gewerbeabmeldung tendieren wegen der Verwaltung eigenen Vermögens.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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24.05.2019 08:29 |
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Roesje
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Was ist denn mit § 14 Abs. 1 Nr. 2 hinsichtlich der Anzeigepflicht, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird?
M.E. ist das hier gegeben, da die Vermarktung von Namensrechten nun mal was völlig anderes ist, als Lebensmittelhandel.
Ob die jetzige Tätigkeit generell als Gewerbe oder Verw. eig. Vermögens zu klassifizieren ist, kann man, m.M.n., aufgrund der hier dargelegten Infos, noch überhaupt nicht abschätzen und wäre ggf. genauer zu prüfen.
__________________ Alles ist schwierig bevors leicht wird!
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6
24.05.2019 10:20 |
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Civil Servant
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Zitat: |
Original von Roesje
Was ist denn mit § 14 Abs. 1 Nr. 2 hinsichtlich der Anzeigepflicht, wenn der Gegenstand des Gewerbes gewechselt wird? |
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Das hatte ich oben unter Post #4 auch schon als Lösung skizziert. Aber wie gesagt: Prüfenswert ist die Frage, ob die bloße Vergabe der Namensrecht nur Vermögensverwaltung darstellt aber allemal.
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7
24.05.2019 12:10 |
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