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Zum Ende der Seite springen 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot

Wie man der im LINK ersichtlichen Aufnahme entnehmen kann, gibt es bei adp-Gauselmann für die GSG-Aufstellung einen "Geräteaufsatz M-Pot".

Dieser arbeitet mit einer kabellosen Verbindung zum Geldspielgerät.
Er wirbt für die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte.

Es stellt sich die Frage, ob dieses Werbemittel die Pflichthinweise gem. § 13 Abs. 1 und Abs. 2 Werberichtlinie GlüStV in "deutlicher, gut wahrnehmbarer Form und Größe in das jeweilige Kommunikationsmittel einbringt".
Ich kann diese Pflichthinweise aktuell nicht entdecken.

Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 05.04.2019 23:27.

1 05.04.2019 16:55 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot

Werbung ist nach der WerbeRL u.a. verboten, wenn sie



sich spezifisch an Minderjährige richtet,
irreführend ist,
den Nutzen des Glücksspiels einseitig betont,
Glücksspiel als vernünftige Strategie zur Verbesserung der finanziellen Situation darstellt,
ermutigt, Verluste zurückgewinnen zu wollen, oder
den Zufallscharakter des Glücksspiels unangemessen darstellt.
---------------------------------------------------------------------------
-------------------

Kann ich in dem Geräteaufsatz nix von diesen "Tatbeständen" feststellen...
oder muss der Hinweis trotzdem angebracht werden?
Ja, muss er!
---------------------------------------------------------------------------
----------------------

Oder es ist keine Werbung. das wird es bestimmt sein!

schönes Wochenende, es soll wärmer werden! smile

Dieser Beitrag wurde 2 mal editiert, zum letzten Mal von walterf: 06.04.2019 08:32.

2 06.04.2019 08:11 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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RE: 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot

Der Hersteller schreibt selbst:
"...Er wirbt für die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte....."

Damit ist der Sachverhalt klar. Der Geräteaufsatz ist ein Werbemittel, welches wirbt.

Grüße

__________________
gmg
3 06.04.2019 12:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2019-04-05 adp-Geldspielgeräte mit Geräteaufsatz M-Pot

Zitat:
Original von gmg
Der Hersteller schreibt selbst:
"...Er wirbt für die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte....."

Damit ist der Sachverhalt klar. Der Geräteaufsatz ist ein Werbemittel, welches wirbt.

Grüße


Geht natürlich so nicht, muss sofort geändert werden in:

"Er informiert über die Ausspielungen und Ergebnisse der angrenzenden Geldspielgeräte".


btw
ich sagte ja, wird wärmer - grade mit dem Hund Gassi und geschwitzt wie Sau in der dicken Jacke! großes Grinsen
4 06.04.2019 13:27 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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Ist schon erstaunlich an was man sich abarbeiten kann Respekt
Ich hab vorsichtshalber mal die Reiter weggestellt. Da werden ja auch innerhalb der Halle neue Spiele und Geräte beworben.

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Gruß Pit
5 07.04.2019 09:22 Pit ist offline E-Mail an Pit senden Beiträge von Pit suchen
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Zitat:
Original von Pit
Ist schon erstaunlich an was man sich abarbeiten kann Respekt
Ich hab vorsichtshalber mal die Reiter weggestellt. Da werden ja auch innerhalb der Halle neue Spiele und Geräte beworben.


Verfügen "die Reiter" über eine kabellose Verbindung zum GSG?
Falls ja, gibt es dazu eine Beschreibung des Herstellers der kabellosen Verbindung?
Für den neuen adp-Geräteaufsatz kenne ich keine Beschreibung.

Grüße

__________________
gmg
6 07.04.2019 15:12 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Zeus Zeus ist männlich
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Hallöle,

Ist es Werbung, wenn innerhalb der Spielhalle mit einem Monitor dargestellt wird, welche Geräte wieviel ausgezahlt haben? Was sagt es denn aus ? Eigentlich garnichts. Außer für die Paranoiden, ob Gäste oder sonst wer...
Steht irgendwo in der Spielverordnung, dass statistische Daten nicht veröffentlicht werden dürfen? Wenn ja, würde ich gerne den Gesetzestext sehen. Was sagt den die PTB dazu?
(die PTB, die die Stundenverluste für den Spieler per Handschlag von den Herstellern übernimmt... und nicht veröffentlicht werden, da "Betriebsgeheimnis")
Transparenz ist nicht erwünscht.

Gruß, Zeus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Zeus: 08.04.2019 02:47.

7 08.04.2019 02:36 Zeus ist offline E-Mail an Zeus senden Beiträge von Zeus suchen
PeterSt
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Paranoia Deutschland

Soweit mir bekannt, zeigt der Seven-/M-Pot-Aufsatz die im Zusatzsspiel erzeilbaren "Erfolg"-Höhen, womit er als auszugsweise Wiederholung des Gewinnplans nach § 6 Abs. 1 SpielV zu werten ist.

Er ist damit eindeutig kein Werbemittel im Sinne von § 5 GlüStV. Daran ändert auch die Shazam-artige-Funktionalität nichts.

NEE, NEe, Nee.....

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PeterSt
8 08.04.2019 13:55 PeterSt ist offline E-Mail an PeterSt senden Beiträge von PeterSt suchen
walterf walterf ist männlich
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Zitat:
Original von Pit
(...)
Ich hab vorsichtshalber mal die Reiter weggestellt. Da werden ja auch innerhalb der Halle neue Spiele und Geräte beworben.



Fühlen sich eigentlich die Gäste durch sonne Reiterei nicht belästigt?
Wenn die da so rumreiten und Werbung machen?

Die Pferde lassen doch sicher auch mal was fallen?

Schöne Ferkelei dann im Laden, nix für mich, danke vielmals!

9 09.04.2019 14:06 walterf ist offline E-Mail an walterf senden Beiträge von walterf suchen
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