Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden? |
Jannes
Routinier
Dabei seit: 03.03.2010
Beiträge: 299
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.536.688
Nächster Level: 1.757.916
|
|
Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden? |
|
Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
ein Fall bringt mich seit vielen Wochen um meine behördliche Ruhe. Ein potenzieller Spielhallenbetreiber hat einen Antrag auf eine Spielhalle gestellt.
Die Baugenehmigung hierfür hat er mittlerweile auch erhalten. Auch die Glücksspielrechtliche Erlaubnis der Aufsichtsbehörde liegt vor.
Ich denke, er könnte den § 33 i bekommen. Meine Vorgesetzten sehen das aber nicht so. Sie vertreten die Ansicht, dass erst die Halle errichtet sein müsse bevor man ihm die Konzession erteilen könne. Wir als Behörde müssten die Möglichkeit haben die Halle betreten zu können und zu inspizieren, bevor wir die endgültige Erlaubnis erteilen. Das Ministerium gibt dieser Ansicht recht und auch größere Städte in unserem Bundesland gehen so vor.
Mir wiederum gibt unser Rechtsamt Recht, sowie die Behörde die die Glückspielrechtliche Erlaubnis erteilt, sowie auch unsere Kommunalaufsicht.
Was tun?
Nochmal konkret formuliert: Kann die gewerberechtliche Erlaubnis ohne jeglichen Bezug zur baurechtlichen Erlaubnis und in diesem Fall, statt der baurechtlichen Erlaubnis, sogar die endgültige Errichtung des geplanten Gebäudes, erteilt werden?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
|
|
1
20.09.2018 11:25 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.607.695
Nächster Level: 10.000.000
|
|
RE: Muss die Halle für einen § 33 i erst gebaut werden? |
|
von der D...
so einen Fall hatte ich auch schon vor etlichen Jahren mal. Auf schriftliche Weisung von oben habe ich eine Erlaubnis erteilen müssen, entgegen meiner Rechtsauffassung. Nachdem die Erlaubnis über ein Jahr nicht genutzt worden ist (das Gebäude ist immer noch nicht errichtet) ist sie gem. § 49 II GewO erloschen. Nichts desto Trotz ist meine und eine vielfach vorherrschende Meinung, dass ich die Beschaffenheit der Räume tatsächlich abnehme, bevor ich eine Konzession erteile. (s. auch Landmann-Rohmer § 33 i Rd. Nr. 26).
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
|
|
2
20.09.2018 14:53 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Harald Paulus
Tripel-As
Dabei seit: 03.08.2016
Beiträge: 156
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 32 [?]
Erfahrungspunkte: 435.950
Nächster Level: 453.790
|
|
Hallo,
kätzerische Frage: Braucht es die Erlaubnis nach § 33i GewO denn überhaupt noch?
Gruß aus dem noch warmen Westen der Republik
__________________ Harald Paulus
|
|
3
20.09.2018 15:12 |
|
|
BE-DE
Kaiser
Dabei seit: 31.01.2006
Beiträge: 1.298
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.607.695
Nächster Level: 10.000.000
|
|
von der D...
in Nds. ja und soll wohl auch noch so bleiben, selbst wenn irgendwann das neue NGlüG kommt.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
|
|
4
20.09.2018 16:53 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 339.817 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 880.019.808
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|