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Zum Ende der Seite springen Selbstdesignte Shirts Flohmarktverkauf
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Flatterberg
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Lampe Selbstdesignte Shirts Flohmarktverkauf

Hallo an alle!

Ich designe Motive und bedrucke weiße Tshirts mit diesen. Diese verkaufe ich dann ein bis zwei Mal im Monat auf einem Flohmarkt. Maximaler Gewinn liegt bei 200€ pro Verkaufstag, ich verkaufe jedoch maximal zwei Mal pro Monat - andere Einkunftsquellen habe ich nicht.

Muss ich einen Gewerbeschein beantragen? Ab welchem Gewinnbetrag müsste ich meine Einnahmen versteuern?

Vielen Dank schonmal für die Antwort und liebe Grüße!
1 25.07.2018 00:58 Flatterberg ist offline Beiträge von Flatterberg suchen
Solon
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Maliklaus   Zeige Maliklaus auf Karte Maliklaus ist männlich
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Gewerbe Textildesigner

Hallo,

bei der Bestimmung ob es sich um ein Gewerbe handelt gibt es keinen festen Geldbetrag. Es genügt die Absicht selbständig, auf Dauer und mit einer Gewinnerzielungsabsicht tätig zu sein.

Da Sie regelmäßig (2 x im Monat) selbständig T-Shirts bedrucken und mit Gewinn verkaufen ist von einem Gewerbe auszugehen.

Was in ihrem Fall noch dazu kommt, ist eventuell die Eintragung in die Handwerksrolle als "Textildesigner".

1. Mit ihrer zuständigen Handwerkskammer Kontakt aufnehmen und abklären ob das Designen von Motiven und Bedrucken auf T-Shirts eintragungspflichtig ist.

2. Beim örtlichen Gewerbeamt ein Gewerbe mit der entsprechenden Tätigkeit eintragen.

Und jetzt wird´s richtig interessant, wenn Sie ihre Shirts auf Flohmärkten verkaufen sollten Sie bei dem Marktveranstalter nachfragen ob es sich um einen "festgesetzten" oder freien Markt handelt. Ist der Flohmarkt nicht festgesetzt benötigen sie auch noch eine Reisegewerbekarte, da dort die Marktprivilegien nicht gelten. Aber auch dies sollten sie bei ihrem örtlichen Gewerbeamt abklären können.

Hört sich jetzt alles komplizierter an, als es ist und sollte Ihnen nicht den Mut nehmen eine selbständige Tätigkeit aufzunehmen.

__________________
Viele Grüße aus dem Saarland

Klaus

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Maliklaus: 25.07.2018 07:41.

2 25.07.2018 07:39 Maliklaus ist offline E-Mail an Maliklaus senden Homepage von Maliklaus Beiträge von Maliklaus suchen
Solon
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JLBochum JLBochum ist männlich
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Guten Morgen,

ich stimme mit dem Kollegen grundsätzlich überein, dass es sich um eine gewerbliche Tätigkeit handelt.

Da Sie aber laut eigenen Angaben nur auf "Trödelmärkten" Ihre Ware anbieten, kommt eine Anmeldung eines stehenden Gewerbebetriebes (§ 14 Gewerbeordnung) meiner Meinung nach bei Ihnen nicht in Betracht.

Es wäre tatsächlich abzuklären, ob die von Ihnen besuchten Jahrmärkte nach Titel IV Gewerbeordnung festgesetzt sind oder nicht.

Bei der Teilnahme an Märkten, die nicht festgesetzt sind, wäre eine Reisegewerbekarte (§ 55 Gewerbeordnung) notwendig.

Beim Besuch von festgesetzten Märkten bedarf es weder einer Reisegewerbekarte noch einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes. In diesem Fall müssten Sie lediglich eine gewerbliche Steuernummer beim Finanzamt beantragen und bei Bedarf nachweisen können.

Eine Abklärung mit der Handwerkskammer halte ich nicht für notwendig, da die Bestimmungen der Handwerksordnung sich lediglich auf ein stehenden Gewerbebetrieb, den Sie aber laut eigenen Angaben nicht führen, bezieht.


Mit freundlichen Grüßen
aus dem tiefen Westen
3 25.07.2018 08:47 JLBochum ist offline E-Mail an JLBochum senden Beiträge von JLBochum suchen
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Und um die Verwirrung nun noch komplett zu machen: Wenn Sie auf den Märkten werben, vielleicht Handzettel mit Ihren Kommunikationsdaten beifügen, damit potenzielle Kunden auch mit Ihnen Kontakt aufnehmen können (weil sie z.B. eine Sonderedition von Ihnen designen lassen wollen), bedarf es doch auch wieder einer Anmeldung eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO)...

Aber lassen Sie sich nicht entmutigen, gehen Sie sich einfach persönlich zum Gewerbeamt Ihres Heimatortes. Dort werden Sie über die notwendigen Schritte beraten. Digitale Kommunikation ist nicht immer die bessere Variante.

__________________
-- 8< --- 8< --- Tradition ist nicht die Aufbewahrung der Asche, sondern die Weitergabe des Feuers --- >8 --- >8 --
4 26.07.2018 11:07 SE-Schwarzarbeit ist offline E-Mail an SE-Schwarzarbeit senden Homepage von SE-Schwarzarbeit Beiträge von SE-Schwarzarbeit suchen
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