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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH
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Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH

Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,

bei uns gibt es eine Filiale (Franchise) der Marke "Katzenmampf". Diese wurde bislang von zwei Personen als GdbR geführt.
Jetzt flattert mir vom Handelsregister eine Eintragung auf den Schreibtisch, dass die Beiden jetzt eine OHG bilden.
Von einem der Beiden und auch der Mitarbeiterin des Handelsregisters erfuhr ich dann, dass das Ganze alsbald eine GmbH wird.
Die Kollegin vom Amtsgericht meinte sogar, die OHG wäre nur eine juristische Sekunde aktiv.

Ich hab mal schön gerechnet und kam auf sieben Meldungen.
2 mal GdbR abmelden.
2 mal OHG anmelden.
2 mal OHG abmelden.
1 mal GmbH anmelden.

Fanden der Steuerberater und die Gewerbetreibenden nicht sooo lustig.

Es war die Rede von einer automatischen Umwandlung der GdbR in eine OHG und einem weiteren Schritt Richtung GmbH. Das Umwandlungsgesetz sei da maßgeblich.

Das Umwandlungsgesetz ist da natürlich etwas zu umfangreich um mich da jetzt reinzuknien. Natürlich findet man in unseren Formularen auch ein Häkchen Gründung nach Umwandlungsgesetz.
Wie ist die Meinung hier im Forum dazu?
Sieben Meldungen?

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
1 13.06.2018 15:58 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
Solon
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SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH



Nachdem hier jedes Mal die Rechtsform geändert wurde, sehe ich das ebenso wie Sie.

Btw., was bringt der Firma eigentlich der Umweg über die OHG, vor allem, wenn diese OHG nur eine "juristische Sekunde" existiert? Weißnicht

Viele Grüße

SteBa
2 14.06.2018 07:35 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
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Thomas Mischner   Zeige Thomas Mischner auf Karte Thomas Mischner ist männlich
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Hallo,

da "die GbR" bzw. "die OHG" keine Gewerbetreibenden sind, trifft die Anzeigepflicht die einzelnen Gesellschafter.
Sofern sich diesbezüglich nichts ändert (Ein- oder Austritt von Gesellschaftern), besteht für die Umwandlung der GbR in eine OHG keine Anzeigepflicht.
Eine GbR wird ohnehin stets zur OHG, wenn das Unternehmen einen gewissen Umfang erreicht hat (einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert - § 1 HGB).

Es sind daher nur Gewerbeabmeldungen der Gesellschafter und eine Gewerbeanmeldung der GmbH erforderlich.
3 14.06.2018 07:58 Thomas Mischner ist offline E-Mail an Thomas Mischner senden Beiträge von Thomas Mischner suchen
Jannes   Zeige Jannes auf Karte Jannes ist männlich
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Guten Morgen,

tatsächlich Herr Mischner, sprechen Sie genau das an, was ich so auch schon gehört hatte, aber leider nicht weiß, wo ich es statt fürs Ohr fürs Auge finde.

Ein nichteingetragener Einzelunternehmer wird zum e.K. wenn er hohe Geschäftsaktivität entfaltet und viele Angestellte hat.
Synonym wird eine GdbR dann zur OHG.

Wie das aber von Statten geht, ist mir ein Rätsel. Schickt das Handelsregister eine Aufforderung? Muss man zum Notar? Wer legt Grenzwerte fest und informiert dann das Handelsregister darüber, dass etwas geschehen muss?

Aber ich denke Sie haben Recht und ich fordere nun wohl zwei Abmeldungen und eine Anmeldung für die GmbH.

__________________
Gewerbeamt Zweibrücken
4 14.06.2018 09:13 Jannes ist offline E-Mail an Jannes senden Homepage von Jannes Beiträge von Jannes suchen
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Hallo!

Das ergibt sich alles aus der Verwaltungsvorschrift. Bei der GbR und OHG müssen jeweils die geschäftsführungsberechtigten Gesellschafter anzeigen, da diese Personengesellschaften keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Der GbR- oder OHG-Name wird nur als Hinweis aufgenommen und hat keinen rechtsverbindlichen Charakter. Somit ändert sich bei der Umwandlung GbR in OHG nichts an der Rechtsform.

Analog passiert das bei der Änderung Einzelunternehmen in e.K.

Die Initiative zur Veränderung geht grundsätzlich vom Gewerbetreibenden aus. Es kann durchaus passieren, dass Sie als Gewerbebehörde erst mal nichts von den Veränderungen mitbekommen, da es auch kein meldepflichtiger Tatbestand ist. Dann erfolgt eben die Korrektur des Registers, sobald Sie Kenntnis davon erhalten (analog z.B. bei Namensänderung oder Geschäftsführerwechsel einer GmbH).

Im Übrigen ist auch die Umwandlung einer UG in eine GmbH bei Erreichen des erforderlichen Stammkapitals nicht meldepflichtig.
5 14.06.2018 11:06 Ullrich ist offline E-Mail an Ullrich senden Homepage von Ullrich Beiträge von Ullrich suchen
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Zitat:
Original von Ullrich
Im Übrigen ist auch die Umwandlung einer UG in eine GmbH bei Erreichen des erforderlichen Stammkapitals nicht meldepflichtig.


... wobei es sich rechtlich gesehen ja bei der alten UG und der neuen GmbH um die gleiche Fa. handelt, festzumachen an der gleichen HR-Nummer.

Im Übrigen stimme ich dem Kollegen Thomas Mischner und @Ullrich zu.

Bei der Umwandlung der OHG in eine GmbH findet allerdings eine formwechselnde Umwandlung statt, die in der Tat Meldepflichten auslöst.
6 14.06.2018 14:34 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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RE: Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH

Zitat:
Original von SteBa
Btw., was bringt der Firma eigentlich der Umweg über die OHG, vor allem, wenn diese OHG nur eine "juristische Sekunde" existiert? Weißnicht

Viele Grüße

SteBa


Das Vermögen der Firma kann über diesen Umweg direkt als Stammeinlage eingebracht werden. Ist wohl leichter bei den Formalitäten.
7 15.06.2018 10:40 HWK-CB ist offline E-Mail an HWK-CB senden Beiträge von HWK-CB suchen
SteBa   Zeige SteBa auf Karte SteBa ist weiblich
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RE: Schleichende Umwandlung von einer GdbR zu einer OHG zu einer GmbH

Zitat:
Original von HWK-CB
Das Vermögen der Firma kann über diesen Umweg direkt als Stammeinlage eingebracht werden. Ist wohl leichter bei den Formalitäten.


Vielen Dank für die Info. Wieder mal was dazugelernt. smile
8 15.06.2018 11:53 SteBa ist offline E-Mail an SteBa senden Beiträge von SteBa suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
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Guten Morgen aus dem Norden Thüringens.

Ich habe hier auch einen solchen Fall, dass aus einer GbR zunächst eine OHG wurde und anschließend eine GmbH.

Richtigerweise möchte ich nun die GbR ab- und die GmbH anmelden.

Was trage ich denn bei der Ab- als auch bei der Anmeldung in den Feldnummern 23/24 ein? Wechsel der Rechtsform oder Gründung nach Umwandlungsgesetz?

Im Feld 26 würde ich dann bei der Abmeldung der GbR den GmbH-Namen eintragen und bei der Anmeldung der GmbH den Namen der GbR, richtig?

Liebe Grüße an alle & ein schönes Wochenende.

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
9 11.10.2019 09:16 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
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