Geheimsache Geschäftsführer |
Jannes
Routinier
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Geheimsache Geschäftsführer |
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Hallo liebe Freunde aus der Exekutive,
die großen Lebensmittelketten Deutschlands haben oft noch zusätzlich eine spezielle Billigmarkenkette (Diskont/Discount). Wir kennen sie alle.
Bei dem Konzernkonglomerat, dass bei uns jetzt eine Filiale der Billigtochter anmelden will, haben wir die Struktur, dass eine AG & Co. KG Gewerbetreibende ist. Diese hat eine weitere AG & Co. KG als Komplementär und diese schließlich eine Aktiengesellschaft als Komplementär.
Mal außen vorgelassen, dass bei Geve4 nur zwei Linien, statt der benötigten drei Linien, für die Eintragung, samt HR-Nummern, vorhanden sind, noch die nun entscheidende Frage, wen ich als Geschäftsführer eintrage?
Die Antwort ist aus unserer Ansicht klar, wir tragen die Geschäftsführer (Vorstände) der AG ein.
Jetzt aber die Krux: Da die Handelskette so extrem groß und bedeutsam für Deutschland ist, meinte die AG & Co. KG sie könne kaum Personalausweiskopien der Vorstände besorgen. Diese müssten durch ihre Position bezüglich ihrer Adressen geschützt werden.
Trage ich die Namen einfach mit "Adresse unbekannt" ein?
Bleibe ich stur?
Notiere ich nur die Prokuristen der AG & Co. KG, die mir bekannt gegeben wurden?
Wer kann helfen?
__________________ Gewerbeamt Zweibrücken
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1
20.03.2018 12:27 |
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Solon
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BE-DE
Kaiser
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RE: Geheimsache Geschäftsführer |
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von der D...
Man sollte nicht außer Acht lassen, dass wir eine Behörde sind. Ohne zwingende nachgewiesene Gründe geben wir keine Daten heraus. Sind die Daten eines Oberbürgermeisters oder Landes Vertreters auch so geschützt? Nein, also stur bleiben und notfalls mit Owi arbeiten ist meine Meinung.
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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2
20.03.2018 12:55 |
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Solon
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Thomas Mischner
Moderator
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Hallo,
das Formblatt GewA 1 enthält folgenden Hinweis:
"Angaben zum Betriebsinhaber: Bei Personengesellschaften (z.B. OHG) ist für jeden geschäftsführenden Gesellschafter ein eigener Vordruck auszufüllen. Bei juristischen Personen ist bei Feld Nr. 3 bis 9 und Feld Nr. 30 und 31 der gesetzliche Vertreter anzugeben (bei inländischer AG wird auf diese Angaben verzichtet). Die Angaben für weitere gesetzliche Vertreter zu diesen Nummern sind ggf. auf Beiblättern zu ergänzen."
Damit ist eigentlich alles gesagt.
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3
20.03.2018 13:24 |
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BE-DE
Kaiser
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von der D...
Da hast du ja so was von Recht.
Musste mir erstmal wieder ein Formular nehmen und nachschauen. Da oben hatte ich selten hingesehen
__________________ der nächste
kommt bestimmt und immer schön munter bleiben
von der D....
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4
20.03.2018 14:24 |
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