unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Todesfall Einzelunternehmer » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Todesfall Einzelunternehmer
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
BürgerbüroAm   Zeige BürgerbüroAm auf Karte BürgerbüroAm ist weiblich
Eroberer


Dabei seit: 12.10.2011
Beiträge: 70
Bundesland:
Bayern

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 318.643
Nächster Level: 369.628

50.985 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Todesfall Einzelunternehmer

Liebe Forenmitglieder,

eine vermutlich einfache Frage an Euch:

Habe gerade festgestellt, dass für einen im Dezember 2013 verstorbenen Einzelunternehmen noch ein aktives Einzelunternehmen gemeldet ist. Kann ich dies v. A. w. zum Todestag abmelden oder gibt's beim Einzelunternahmen so etwas wie Übergang an den Erben? Darf ein Einzelunternehmen auf einen Verstorbenen laufen?

Wie immer vielen Dank für Eure Hilfe.
1 18.02.2015 16:43 BürgerbüroAm ist offline E-Mail an BürgerbüroAm senden Beiträge von BürgerbüroAm suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.635
Nächster Level: 824.290

98.655 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo BürgerbüroAm,

wir melden in solchen Fällen immer von Amts wegen ab. Wenn es ein nicht eingetragenes Einzelunternehmen ist kann es ja nach dem Tod nicht mehr ausgeübt werden und ein eventueller Nachfolger müsste eine neue Anmeldung vornnehmen.
2 19.02.2015 07:23 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

René Land   Zeige René Land auf Karte René Land ist männlich
Administrator


images/avatars/avatar-30.gif

Dabei seit: 21.01.2005
Beiträge: 1.177
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.246.934
Nächster Level: 8.476.240

229.306 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

zur Egänzung:

Da das Gewerberecht eine höstpersönliche Meldepflicht kennt und der Gewerbetreibende diese nicht mehr wahrnehen kann, muss von Amts wegen abgemeldet werden. Die Erben sind rein "melderechtlich" (§ 14 GewO) nicht privilegiert, könnten dies aber - je nach Art des Gewerbes - in Bezug auf dessen Weiterführung hinsichtlich bestimmter Erlaubnispflichten sein (vgl. z.B. § 19 PBefG).

Eine Erbengemeinschaft ist in aller Regel nicht in der Lage, ein Gewerbe zu betreiben, da zu jedem Rechtsgeschäft die Zustimmung aller Mitglieder erforderlich ist. Meist wird durch diese eine Person bestimmt, die dann das Gewerbe fortführt.

Freundliche Grüße

R. Land

__________________
...und hier noch etwas Schleichwerbung...
3 19.02.2015 09:34 E-Mail an René Land senden Beiträge von René Land suchen
Anni   Zeige Anni auf Karte Anni ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 10.02.2009
Beiträge: 286
Bundesland:
Schleswig-Holstein

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.580.492
Nächster Level: 1.757.916

177.424 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin Moin,

so halten wir es auch.

Abmeldung von Amts wegen zum Todestag und als Grund gebe ich an, dass der Unternehmer verstorben ist.
4 19.02.2015 09:35 Anni ist offline E-Mail an Anni senden Beiträge von Anni suchen
Delius   Zeige Delius auf Karte Delius ist männlich
Haudegen


Dabei seit: 18.12.2006
Beiträge: 508
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 43 [?]
Erfahrungspunkte: 3.205.909
Nächster Level: 3.609.430

403.521 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Helmstedt,

auch wir verfahren wie beschrieben.

Mit Grüßen aus Helmstedt
5 20.02.2015 09:45 Delius ist offline E-Mail an Delius senden Beiträge von Delius suchen
Marcel Fromm Marcel Fromm ist männlich
Routinier


Dabei seit: 08.08.2010
Beiträge: 360
Bundesland:
Thüringen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.793.397
Nächster Level: 2.111.327

317.930 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo in die Runde.

Wie genau ist aber dann der § 46 GewO auszulegen, wenn ein Einzelunternehmer verstorben ist? Darf der überlebende Ehegatte das Gewerbe fortführen? Wenn ja, hat dieser dann dennoch selber ein Gewerbe anzumelden?

__________________
Mit freundlichen Grüßen aus Sondershausen

Marcel Fromm


"Mein Kurzzeitgedächtnis ist sehr schlecht." - "Wie schlecht ist es denn?" - "Wie schlecht ist was?"
6 23.01.2018 14:05 Marcel Fromm ist offline E-Mail an Marcel Fromm senden Homepage von Marcel Fromm Beiträge von Marcel Fromm suchen
K.Eckhof   Zeige K.Eckhof auf Karte K.Eckhof ist weiblich
Routinier


Dabei seit: 13.10.2005
Beiträge: 260
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 39 [?]
Erfahrungspunkte: 1.752.975
Nächster Level: 1.757.916

4.941 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo,
ich möchte mich hier auch gleich mit reinhängen.

Hier ist vor ein paar Monaten ein Gesellschafter einer OHG verstorben.
Im Handelsregister ist bisher noch keine Änderung erfolgt.

Bisher habe ich noch keine Abmeldung von Amtswegen für den Verstorbenen vorgenommen, auch weil ich unsicher bin, was dann mit der Rechtsform passiert.
Und muss ich den verbleibenden Gesellschafter über die Abmeldung von Amtswegen informieren?
Auch der verbleibende Gesellschafter müsste ja irgendwie tätig werden
Weißnicht

Viele Grüße aus Ahrensfelde
7 23.01.2018 14:55 K.Eckhof ist offline E-Mail an K.Eckhof senden Homepage von K.Eckhof Beiträge von K.Eckhof suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.635
Nächster Level: 824.290

98.655 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo @ K.Eckhoff, ich hatte den Fall kürzlich mit einer GbR. Ehegatten, Mann verstorben. Habe sie dann angeschrieben und angefragt, ob der Betrieb weitergeführt wird und dass das Gewerbe vom Mann wegen des Todes abgemeldet wird. Der Steuerberater der Dame schrieb mich daraufhin an und teilte mit, dass der Betrieb nicht aufgegeben wurde und nun durch die Ehefrau und die Erben des Verstorbenen weitergeführt würde. Er sähe hier daher keine Anzeigepflicht.

Als ich ihn dann schriftlich auf die Anzeigepflicht hingewiesen habe (Grund der Meldung: Erbfolge), folgten auch anstandslos die Meldungen der erben. Die Abmeldung vom Ehemann habe ich in diesem Zuge von Amts wegen vorgenommen. Ich würde an deiner Stelle auch erst mal anschreiben, oft ist es Unwissen und vergessene Meldungen. Das lässt sich durch Kontakt mit dem Hinterbliebenen aber im Normalfall klären.

@Marcel Fromm, den § 46 verstehe ich jetzt so, dass man bspw. eine Firma, die es schon ewig gibt, im Namen des Verstorbenen weiterführen darf, also dass der Verbraucher sieht, um wen es sich handelt. Gewerberechtlich wäre aber meiner Meinung nach trotzdem die Ab- und Anmeldung vorzunehmen, weil der Verstorbene das Gewerbe faktisch nicht mehr ausüben kann.

Mich würde aber auch interessieren, wenn es da andere Meinungen gibt smile
8 23.01.2018 15:10 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Runge   Zeige Runge auf Karte Runge ist weiblich
Kaiser


Dabei seit: 24.04.2006
Beiträge: 1.391
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Landkreis


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.109.576
Nächster Level: 10.000.000

890.424 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo aus Bad Fallingbostel,

ich meine, dass das Recht zur Fortführung durch Erben nur eventuelle Erlaubnispflichten betrifft. Zum Beispiel brauchte der Erbe nach dem BGastG keine neue Gaststättenerlaubnis. Eine Anmeldung durch den neuen Gewerbetreibenden ist auf jeden Fall erforderlich.

Bei dem geschilderten Fall einer GbR. dürfte eigentlich nur die Abmeldung des verstorbenen Gewerbetreibenden erforderlich gewesen sein, da alle Gesellschafter der GbR ja bereits als Einzelgewerbetreibende angemeldet hätten sein müssen.

Regina Runge
9 23.01.2018 16:16 Runge ist offline E-Mail an Runge senden Beiträge von Runge suchen
BernshausenL BernshausenL ist weiblich
Tripel-As


Dabei seit: 21.02.2013
Beiträge: 179
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 35 [?]
Erfahrungspunkte: 725.635
Nächster Level: 824.290

98.655 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo Runge,

richtig, hätten sein müssen. Waren sie aber nicht Daher mussten die Anmeldungen der Erben erfolgen, die Abmeldung wurde v.A.w. vorgenommen.
10 24.01.2018 08:22 BernshausenL ist offline E-Mail an BernshausenL senden Beiträge von BernshausenL suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Todesfall Einzelunternehmer


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Todesfall Einzelunternehmer und Fortführung Stehendes Gewerbe (allgemein)   10.06.2021 13:17 von LRA Gotha SB     12.07.2021 14:44 von Civil Servant   Views: 82.131
Antworten: 2
Fahrschule - Übernahme durch Tochter nach Todesfall Gewerberecht   14.10.2016 11:44 von Rheinhesse     02.11.2020 14:06 von Roesje   Views: 138.422
Antworten: 4
Frage zu Einzelunternehmer Gewerberecht   22.12.2014 03:55 von Michael24     29.12.2014 14:36 von Civil Servant   Views: 7.023
Antworten: 9
Spielhallenkonzession im Todesfall Spielrecht   03.11.2012 21:01 von immo2012     30.08.2014 12:57 von gmg   Views: 13.936
Antworten: 6
Spielhalle Verlust durch Todesfall Spielrecht   21.03.2014 10:18 von immo2012     25.03.2014 07:59 von immo2012   Views: 4.166
Antworten: 19

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 190.455 | Views gestern: 352.167 | Views gesamt: 880.222.613


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 149 | Gesamt: 0.191s | PHP: 99.48% | SQL: 0.52%