unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Geistheilen » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Geistheilen 3 Bewertungen - Durchschnitt: 9,333 Bewertungen - Durchschnitt: 9,333 Bewertungen - Durchschnitt: 9,333 Bewertungen - Durchschnitt: 9,33
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Schmidt   Zeige Schmidt auf Karte Schmidt ist weiblich
Grünschnabel


Dabei seit: 08.06.2005
Beiträge: 4
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 20 [?]
Erfahrungspunkte: 27.578
Nächster Level: 29.658

2.080 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Geistheilen

Hallo aus Brandenburg,

ich hab mal wieder ein Problem mit einer Gewerbeanmeldung und zwar will jemand "Geistheilen" gewerblich anmelden. Derjenige gibt an, ein Reiki - Meister zu sein.
Hat jemand schon eine derartige Anmeldung bestätigt?
Für mich ist das Scharlatanerie.

Mit freundlichen Grüßen

B. Schmidt
1 14.11.2005 11:59 Schmidt ist offline E-Mail an Schmidt senden Homepage von Schmidt Beiträge von Schmidt suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Boshamer   Zeige Boshamer auf Karte Boshamer ist männlich
Haudegen


images/avatars/avatar-174.gif

Dabei seit: 15.06.2005
Beiträge: 660
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Regierungspräsidium


Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.545.324
Nächster Level: 5.107.448

562.124 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Geistheilen

Für mich auch, aber es hilft ja nichts...wenn die Person damit Einkünfte erzielt muss sie das auch anmelden.

Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall mit Magnetsteinen, die angeblich heilende Wirkung haben sollten. Wir haben das Gewerbe angemeldet, der Meister hat 1 Jahre seine Steine auf verschiedene Körperstellen gelegt und das war es dann auch. Irgendwann hat er das Gewerbe wieder abgemeldet.

Aber ich denke, Sie müssen das schon normal anmelden.

Grüße aus Kierspe.

Boshamer

__________________
Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
2 14.11.2005 12:09 Boshamer ist offline Homepage von Boshamer Beiträge von Boshamer suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

Hubert Steinmetz   Zeige Hubert Steinmetz auf Karte Hubert Steinmetz ist männlich
Routinier


images/avatars/avatar-31.jpg

Dabei seit: 14.02.2005
Beiträge: 277
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.941.264
Nächster Level: 2.111.327

170.063 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Moin aus Meppen.
Hierzu bzw. zur Abgrenzung des "Geistheilers" zum Heilpraktiker gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004, Az 1 BvR 784/03. Daraus ergibt sich, dass der "Geistheiler" kein Heilpraktiker ist, dass er aber seine "Patienten" darauf hinweisen muss, dass seine Tätigkeit die Behandlung eines Arztes nicht ersetzt. Da nun also der "Geistheiler" kein Heilpraktiker ist, fällt er meines Erachtens auch nicht unter die sogenannten "Heilhilfsberufe", ich würde die Anmeldung annehmen, die Person dabei aber auf die Hinweispflicht verweisen.
Nachlesen kann man das ganze auch auf der HP des Dachverbandes Geistigen Heilens e.V. ( Lesen http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html).

__________________
,
Hubert Steinmetz 8)
3 14.11.2005 14:16 Hubert Steinmetz ist offline Beiträge von Hubert Steinmetz suchen
Kramer-Cloppenburg   Zeige Kramer-Cloppenburg auf Karte Kramer-Cloppenburg ist männlich
Moderator


images/avatars/avatar-29.gif

Dabei seit: 08.03.2005
Beiträge: 1.003
Bundesland:
Niedersachsen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter Kommune


Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 7.006.849
Nächster Level: 7.172.237

165.388 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo! ..... und ein freundliches Moin aus Cloppenburg nach Brandenburg und den Rest der Welt!

Zum Thema Geistheiler hatte ich mich ja schon einmal kurz in einem anderen Thread (Thema Prostitution) geäußert und auf eine Veröffentlichung im Gewerbearchiv 06/2005 hingewiesen. großes Grinsen

Der Bund-Länder-Ausschuss hat sich in seiner Herbstsitzung 2004 auch mit dem diesem Thema beschäftigt und deutlich gemacht, dass es sich in der Tat um Gewerbe handeln soll. Zum Nachlesen einfach mal im o. G. Gewerbearchiv auf die Seite 239 schauen. Dort wird das vom Kollegen Steinmetz genannte Urteil ebenfalls zitiert. smile

Und nicht nur mit diesen Geistheilern, sondern auch mit den Berufsbetreuern hat sich der Ausschuss beschäftigt. Auch diese sind danach zweifelsfrei Gewerbetreibende.

__________________
Ansonsten, ... weiterhin viel Spaß bei der Arbeit! -------

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kramer-Cloppenburg: 14.11.2005 15:50.

4 14.11.2005 14:37 Kramer-Cloppenburg ist offline E-Mail an Kramer-Cloppenburg senden Homepage von Kramer-Cloppenburg Beiträge von Kramer-Cloppenburg suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Stehendes Gewerbe (allgemein) » Geistheilen

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 211.815 | Views gestern: 370.779 | Views gesamt: 889.611.946


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 101 | Gesamt: 0.174s | PHP: 99.43% | SQL: 0.57%