Schmidt
Grünschnabel
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Hallo aus Brandenburg,
ich hab mal wieder ein Problem mit einer Gewerbeanmeldung und zwar will jemand "Geistheilen" gewerblich anmelden. Derjenige gibt an, ein Reiki - Meister zu sein.
Hat jemand schon eine derartige Anmeldung bestätigt?
Für mich ist das Scharlatanerie.
Mit freundlichen Grüßen
B. Schmidt
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14.11.2005 11:59 |
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Solon
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Boshamer
Haudegen
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Für mich auch, aber es hilft ja nichts...wenn die Person damit Einkünfte erzielt muss sie das auch anmelden.
Wir hatten mal so einen ähnlichen Fall mit Magnetsteinen, die angeblich heilende Wirkung haben sollten. Wir haben das Gewerbe angemeldet, der Meister hat 1 Jahre seine Steine auf verschiedene Körperstellen gelegt und das war es dann auch. Irgendwann hat er das Gewerbe wieder abgemeldet.
Aber ich denke, Sie müssen das schon normal anmelden.
Grüße aus Kierspe.
Boshamer
__________________ Das Leben ist zu schön, um es mit Arbeit zu vergeuden.
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2
14.11.2005 12:09 |
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Solon
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Hubert Steinmetz
Routinier
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aus Meppen.
Hierzu bzw. zur Abgrenzung des "Geistheilers" zum Heilpraktiker gibt es einen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 02.03.2004, Az 1 BvR 784/03. Daraus ergibt sich, dass der "Geistheiler" kein Heilpraktiker ist, dass er aber seine "Patienten" darauf hinweisen muss, dass seine Tätigkeit die Behandlung eines Arztes nicht ersetzt. Da nun also der "Geistheiler" kein Heilpraktiker ist, fällt er meines Erachtens auch nicht unter die sogenannten "Heilhilfsberufe", ich würde die Anmeldung annehmen, die Person dabei aber auf die Hinweispflicht verweisen.
Nachlesen kann man das ganze auch auf der HP des Dachverbandes Geistigen Heilens e.V. (
http://www.dgh-ev.de/musterprozess.html).
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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3
14.11.2005 14:16 |
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Kramer-Cloppenburg
Moderator
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14.11.2005 14:37 |
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