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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » déjà vu - Fungame » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen déjà vu - Fungame 5 Bewertungen - Durchschnitt: 6,40
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sunrise sunrise ist männlich
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déjà vu - Fungame

Ist da nicht wieder Tür und Tor für findige Aufsteller geöffnet?

http://www.merkur-insider.de/portfolio-archive/champion/


es grüßt sunrise
1 15.05.2017 00:19 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
Solon
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chinchilla chinchilla ist männlich
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RE: déjà vu - Fungame

wenn ich alles legal mache wo ist dann da der tiefere sinn bei dem teil Kopfkratz
2 15.05.2017 08:26 chinchilla ist offline E-Mail an chinchilla senden Beiträge von chinchilla suchen
Solon
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petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


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RE: déjà vu - Fungame

Zitat:
Original von chinchilla
wenn ich alles legal mache wo ist dann da der tiefere sinn bei dem teil Kopfkratz













Ehrlich währt am längsten
3 15.05.2017 09:18 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
Frau Gelb   Zeige Frau Gelb auf Karte Frau Gelb ist weiblich
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Guten Morgen zusammen,

hat den jemand schon Erfahrungen gemacht mit dem Unterhaltungsspielgerät "Merkur-Champion -Just For Fun" ? Hier sind drei dieser Geräte in einer SH aufgetaucht.
Gleichzeitig wurde eine Rechtsgutachterliche Stellungnahme eine Anwaltskanzlei zur Information übersandt.

Viele Grüße
4 11.07.2017 10:09 Frau Gelb ist offline E-Mail an Frau Gelb senden Beiträge von Frau Gelb suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Moin Frau Gelb,

nach hiesigen Informationen betrifft die "Rechtsgutachterliche Stellungnahme " der Anwaltskanzlei O. nicht den tatsächlich in der Aufstellung befindlichen Gerätetyp "Merkur-Champion -Just For Fun" sondern lediglich einen Prototypen.

Die Software soll bei den in der Aufstellung befindlichen Geräten eine andere als die in der Stellungnahme beschriebene Software sein.

Wir sollten uns das Gerät einmal zusammen ansehen.
Es interessiert mich.
PN folgt.

Grüße

__________________
gmg
5 11.07.2017 10:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
sunrise sunrise ist männlich
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Themenstarter Thema begonnen von sunrise


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für das Unterhaltungsgerät „Merkur Champion“ gibt es ab sofort eine
neue Programmversion CC2.
Mit der neuen Programmversion wurden folgende Anpassungen durchgeführt,
um Bedenken einzelner Ordnungsbehörden auszuräumen:
• Der maximale Stundeneinsatz wurde auf 20€ begrenzt.
• Das Löschen der Champions-Listen erfolgt nur noch automatisch. Wahlweise zum Monatswechsel
oder wöchentlich an einem ausgewählten Wochentag.
• Die Freispielregelung wurde optimiert.


(Zitat aus Service-Information September 2017 - Merkur Champion CC2)
6 23.09.2017 13:28 sunrise ist offline Beiträge von sunrise suchen
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Danke für die Info, sunrise!

Dann ist ja alles gut - ODER??

Grüße

__________________
gmg
7 23.09.2017 15:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Garten Garten ist weiblich
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Moin

kann mir einer sagen, ob und wie man erkennen kann welche Softwareversion auf diesem Gerät installiert ist?
Bei uns sind nämlich ebenso welche aufgetaucht inklusive der rechtsgutachterlichen Stellungnahme.

Viele Grüße

__________________
Gärtnerin
8 12.10.2017 09:27 Garten ist offline E-Mail an Garten senden Beiträge von Garten suchen
KremserT   Zeige KremserT auf Karte KremserT ist männlich
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Zitat:
Original von Garten
Moin

kann mir einer sagen, ob und wie man erkennen kann welche Softwareversion auf diesem Gerät installiert ist?
Bei uns sind nämlich ebenso welche aufgetaucht inklusive der rechtsgutachterlichen Stellungnahme.

Viele Grüße


das funktioniert meist über eine Tastenkombination, die du dir aus den Zulassungsblättern der PTB-Datenbanken herausnehmen kannst (sofern überhaupt dort enthalten). Der Klassiker ist das gleichzeitige Drücken von Start/Stop-Tasten in Verbindung mit Risiko, zumindest bei einer Vielzahl von GSG.

__________________
Grüße aus Leipzig!
9 12.10.2017 09:56 KremserT ist offline E-Mail an KremserT senden Beiträge von KremserT suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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Wie bei den adp-Gauselmann GSG wird durch das Drücken der beiden äußeren Tasten zunächst die Gerätenummer und danach durch das erneute Drücken dieser beiden Tasten die installierte Softwareversion angezeigt.

Natürlich gibt es für dieses Gerät keine Informationen bei der PTB.
Es handelt sich um kein von der PTB geprüftes und zugelassenes Geldspielgerät.

Die Software CC 2 ist oK.

Die Software CC 1 ist nicht oK.
CC 1 entspricht nicht den Vorgaben des § 6 a SpielV. Das Gerät ist umgehend aus der Aufstellung zu nehmen und erst nach dem erforderlichen Datenbanktausch - die Herstellerfirma hält entsprechende neue Datenbanken vor - wieder aufzustellen.
Eine Versiegelung des Gehäuses ist zumindest zu prüfen.

Grüße

__________________
gmg
10 12.10.2017 10:48 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Rooobert Rooobert ist männlich
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Ist halt wie beim Flipper, wenn man dem Besten ein Bier spendiert steht man mit einem Bein im Knast... die ganze "Spielverordnung " ist ein Witz großes Grinsen
11 21.10.2017 21:48 Rooobert ist offline E-Mail an Rooobert senden Beiträge von Rooobert suchen
tfis tfis ist männlich
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Zitat:
Original von Rooobert
Ist halt wie beim Flipper, wenn man dem Besten ein Bier spendiert steht man mit einem Bein im Knast... die ganze "Spielverordnung " ist ein Witz großes Grinsen


Streng genommen mit beiden:

- Vergünstigungsverbot
- Alkoholausschank

smile
12 23.10.2017 12:22 tfis ist offline Beiträge von tfis suchen
Meike
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Hallo zusammen,

nachdem ich mich nun nach sehr langer Zeit mal wieder mit einem gem. §6a SpielV verbotenen Spielgerät beschäftigen musste, wurde ich auf das Forum verwiesen, dass es dort tatsächlich Kollegen geben würde, welche

- das Aufbuchen von geldwerten Punkten auf einem Speichermedium, welches zur Auszahlung genutzt werden könnte

- das Gewinnen von Punkten, welche zum Weiterspielen berechtigen

als unbedenklich betrachten würden.


Ich persönlich sah mich plötzlich 10 Jahre zurück versetzt und konnte es nicht glauben, dass tatsächlich wieder die alten "Gutachtenspiele" begonnen werden und die Gutachter am Stil der alten zeit festgehalten haben.


Für alle, die die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu den Fungames nicht mehr erinnerlich haben, bietet das Forum tolle Recherchemöglichkeiten.



VG
Meike
13 27.11.2017 15:04 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
Meike
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............ sehr behördenfreundlich ist der Erklärfilm

http://www.merkur-insider.de/portfolio-archive/champion/

jetzt muss man nur noch die einzelnen Tatbestandsmerkmale des §6a SpielV kennen und am vor Ort festgestellten Automaten durchprüfen, denn da diese keine Bauartzulassung haben, muss immer eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden.

https://www.gesetze-im-internet.de/spielv/__6a.html

Die Aufstellung und der Betrieb von Spielgeräten, ........... ist verboten,

a) wenn diese als Gewinn Berechtigungen zum Weiterspielen sowie sonstige Gewinnberechtigungen oder Chancenerhöhungen anbieten oder

b)
wenn auf der Grundlage ihrer Spielergebnisse Gewinne ausgegeben, ausgezahlt, auf Konten, Geldkarten oder ähnliche zur Geldauszahlung benutzbare Speichermedien aufgebucht werden.


Und bei Unsicherheit wegen dem "6-Freispiel-Spielchen", falls die "Championsliste" als alten "Flipper-Highscore" fehlinterpretiert wurde,
einfach nochmal oben bei b) nachlesen..................
14 27.11.2017 15:22 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
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