Gewerbeabmeldung bei Inhaftierten ??? |
Fini469
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Gewerbeabmeldung bei Inhaftierten ??? |
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Hallo zusammen,
ich habe hier eine GbR, die von zwei Personen betrieben wurde.
Tätigkeitsbereicht: Dienstleistungen und Handel im IT-Bereich, Erstellung von Internetpräsenzen, Betreiben, Administrieren und vermieten von Servern.
Durch Urheberrechtsverletzungen und div. anderer schwerwiegender Delikte im Internetbereich (Darknet) sitzen beide jetzt in U-Haft und werden so schnell wohl nicht mehr rauskommen.
Kann ich das Gewerbe dann von Amtswegen abmelden?
Viele Grüße
aus dem Siegerland
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1
31.07.2017 07:41 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Gewerbeabemeldung bei Inhaftierten??? |
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wir würden zunächst die Betroffenen zur Gewerbeanmeldung auffordern und die Aufforderung eben an die Adresse der JVA richten.... eine Gewerbeabmeldung von Amts wegen ist ja stets das letzte Mittel....
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2
31.07.2017 08:23 |
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Solon
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Fini469
Doppel-As
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Themenstarter
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sie sollen irgendwo in Bayern einsitzen....wo genau weiß ich auch nicht....
Ob die Polizei mir darüber Auskunft geben kann....
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3
31.07.2017 08:45 |
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Roland Kissau
Kaiser
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aus Hückeswagen!
Die Polizei kann feststellen, ob jemand inhaftiert ist. Wenn derjenige in NRW "sitzt", zeigt das System auch die JVA an; außerhalb nicht immer.
Einfach mal nachfragen; Versuch macht kluch
Eine schöne Restwoche wünscht
Roland Kissau
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4
31.07.2017 10:48 |
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