Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
 |
|
Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
|
Hallo Ihr Mitstreiter,
kurze Frage: Die Stadt ist Veranstalter eines Volksfestes. Hat jedoch die Organisation, Durchführung und Haftung einem Veranstaltungsunternehmen übertragen.
Wer muss die Festsetzung beantragen? Stadt oder Veranstaltungsunternehmen?
Wäre schön, wenn sich einige meiner Frage annehmen:-)
Grüße aus MV
Andrea
|
|
1
05.07.2017 09:58 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
Thomas Mischner
Moderator
  
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.792
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.844.889
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
RE: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
|
Hallo,
inwieweit könnte denn die Stadt noch Veranstalter sein, wenn
Zitat: |
Organisation, Durchführung und Haftung |
|
bei dem Veranstaltungsunternehmen liegen?
|
|
2
05.07.2017 13:03 |
|
|
Solon
|
|
|
|
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
Themenstarter
 |
|
RE: Veranstalter aber nicht Durchzuführender |
|
das ist eine gute Frage......die habe ich meinem Chef auch gestellt.
Der möchte jedoch, dass die Festsetzung über die Stadt läuft, obwohl alle Angelegenheiten über den , ich sag jetzt mal Subunternehmer, laufen.
|
|
3
06.07.2017 08:19 |
|
|
VeSa

Routinier
 
Dabei seit: 20.10.2014
Beiträge: 296
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.126.045
Nächster Level: 1.209.937
 |
|
Die Frage ist in meinen Augen eher eine zivilrechtliche.
Wenn es übertragen wurde bedeutet das für mich dass sich die Stadt eine Art "Vertreter" gesucht hat, um selbst nicht die ganze Arbeit machen zu müssen. Mich irritiert nur ein wenig die Sache mit der Haftung. Ansonsten würde ich sagen ganz klar, die Stadt steht offiziell als "Vertragspartner" da, vertreten durch den Bevollmächtigten. Und wenn der eben eine Vollmacht hat, dann kann der auch alles beantragen und regeln. Aber eben im Namen der Stadt sozusagen.
Woraus ergibt sich denn die Tatsache, dass die Stadt Veranstalter des Volksfestes ist? Oder stellt sie evt. einfach nur das Veranstaltungsgelände zur Verfügung?
|
|
4
06.07.2017 08:31 |
|
|
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
Themenstarter
 |
|
Es gibt einen Vertrag zur Durchführung des Festes zwischen Stadt
und Veranstaltungsunternehmen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung des Festes.
Wir stellen nur die Flächen und regeln die Parkplatz und Verkehrsangelegenheiten.
Nun weiß ich immer noch nicht wirklich.......Antrag Festsetzung Stadt oder Vertragspartner
|
|
5
06.07.2017 09:09 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
  
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.792
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.844.889
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
Wer ist denn Vertragspartner der Marktteilnehmer (Händler / Schausteller)?
|
|
6
06.07.2017 09:11 |
|
|
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
Themenstarter
 |
|
Vertragspartner ist das Veranstaltungsunternehmen
|
|
7
06.07.2017 09:12 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
  
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.792
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.844.889
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
Dann ist es wohl auch Veranstalter und muss folglich die Festsetzung beantragen.
|
|
8
06.07.2017 09:15 |
|
|
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
Themenstarter
 |
|
Also überzeuge ich jetzt meinen Chef, dass derjenige, der die Verträge mit den Künstlern, Schaustellern und Händlern macht, auch den Antrag auf Festsetzung
zu stellen hat.
Richtig
|
|
9
06.07.2017 09:26 |
|
|
Thomas Mischner
Moderator
  
Dabei seit: 04.08.2005
Beiträge: 1.792
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.844.889
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
.. zumindest dann, wenn er - wie hier - auch mit der Organisation und Durchführung betraut ist und die Verträge nicht im Namen der Stadt abschließt, sondern selbst haftet.
|
|
10
06.07.2017 09:33 |
|
|
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
Themenstarter
 |
|
Super.....jetzt kann ich in diese Richtung weiter arbeiten.
Vielen lieben dank für die Hilfe.
Liebe Grüße aus dem sonnigen Ludwigslust
Andrea
|
|
11
06.07.2017 09:48 |
|
|
Sigi2910
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 15.02.2007
Beiträge: 1.917
Bundesland:
Baden-Württemberg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 51 [?]
Erfahrungspunkte: 12.667.314
Nächster Level: 13.849.320
 |
|
Zitat: |
Original von andreaenzmann
Es gibt einen Vertrag zur Durchführung des Festes zwischen Stadt
und Veranstaltungsunternehmen.
Vertragsgegenstand ist die Organisation und Durchführung des Festes.
Wir stellen nur die Flächen und regeln die Parkplatz und Verkehrsangelegenheiten.
Nun weiß ich immer noch nicht wirklich.......Antrag Festsetzung Stadt oder Vertragspartner
|
|
Antrag Vertragspartner.
__________________ Schönen Gruß aus dem wilden Süden
Siegbert Morlock
Nimm das Leben nicht so schwer, denn lebend kommst Du da eh' nicht raus...
|
|
12
06.07.2017 17:29 |
|
|
Ullrich
Tripel-As


Dabei seit: 24.08.2011
Beiträge: 214
Bundesland:
Sachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 37 [?]
Erfahrungspunkte: 1.060.774
Nächster Level: 1.209.937
 |
|
Letztendlich geht es doch sicher nur darum, die Gebühren für die Marktfestsetzung zu sparen, indem sich die Stadt als Veranstalter ausgibt.
|
|
13
07.07.2017 07:58 |
|
|
andreaenzmann

Eroberer
  
Dabei seit: 08.05.2008
Beiträge: 59
Bundesland:
Mecklenburg-Vorpomme
rn
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 31 [?]
Erfahrungspunkte: 363.448
Nächster Level: 369.628
Themenstarter
 |
|
genauso ist es.......
Allen ein schönes Wochenende
|
|
14
07.07.2017 08:11 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 278.476 | Views gestern: 965.978 | Views gesamt: 1.058.407.362
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|