Eckpunkte für strengere Anforderungen und Kontrollen im Bewachungsgewerbe beschlossen |
Puz_zle
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 1.865
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.865.502
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
aus Thüringen,
das o. g. Änderungsgesetz sowie die Änderung der BewachV (siehe hierzu die Ausschussempfehlung > BR-Drucksache 449/1/16 vom 30.09.2016) stehen am 14. Oktober 2016 unter TOP 11a und 11b auf der Tagesordnung des BR.
Anbei jeweils eine Synopse zu den bevorstehenden Änderungen des § 34a GewO zum 01.12.2016 und zum 01.01.2019 sowie zur (voraussichtlichen) Änderung der BewachV.
Zitat: |
Original von Civil Servant
BT hat beschlossen. Das Gesetz ist angeblich nicht zustimmungsbedürftig, so dass der BR eigentlich nichts mehr ändern kann. |
|
Der BR kann zwar grundsätzlich an einem Gesetzesbeschluss des BT selbst nichts ändern; er kann aber auch bei nicht zustimmungsbedürftigen Gesetzen nach Artikel 77 GG den Vermittlungsausschuss anrufen und dann auch bei „ungenügender Gesetzesnachbesserung“ durch den BT in seinem Sinne Einspruch gegen das Gesetz einlegen.
Allerdings ist das auf Grund der Empfehlung des BR-Wirtschaftsausschusses eher hier nicht zu erwarten - siehe letzter Absatz in der > Erläuterung zur BR-Drucksache 529/16
@elli; @Blackhunter; @LKKS
Wenn auch meiner Meinung nach Software-Empfehlungen/-Erfahrungsaustausch nicht in den öffentlichen Forumsbereich gehören, würde ich doch von derzeitigen Investitionen in ein neues Programm abraten und zunächst die Verordnung nach dem neuen Abs. 6 des § 34a GewO abwarten, die vermutlich auch notwendige Schnittstellen und Anforderungen zur Datenübermittlung und -abruf zum zentralen Bewachungsregister definieren wird, die vom jeweiligen Softwareanbieter dann zu erfüllen wären.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
41
08.10.2016 09:58 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
LKKS
Kaiser
Dabei seit: 19.10.2007
Beiträge: 1.299
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 45 [?]
Erfahrungspunkte: 4.982.248
Nächster Level: 5.107.448
 |
|
Hallo
zunächst Danke für die Arbeit mit den Synopsen.
Ich habe wegen einer Antwort zum PC-Programm länger gerungen, weswegen ich eine Verschiebung anrege.
Generell reagiere ich ungern auf die Gesetzgebungsdiskussionen im öffentlichen Teil. Wäre es nicht sowieso angebrachter, derartige Threads im Behördenbereich anzusiedeln?
|
|
42
10.10.2016 10:54 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Civil Servant
Foren Gott
 

Dabei seit: 09.03.2007
Beiträge: 2.349
Bundesland:
Hessen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 9.535.333
Nächster Level: 10.000.000
 |
|
Eben hat der Bundesrat das vom BT beschlossene Gesetz ohne Änderungen bestätigt.
Überwiegend treten die Änderungen am 1.12.2016 in Kraft.
|
|
43
14.10.2016 11:13 |
|
|
Puz_zle
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 1.865
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.865.502
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
aus Thüringen,
der Bundesrat hat am 14. Oktober 2016 auch der Änderung der BewachV unter Maßgabe der Empfehlungen des Ausschusses für Arbeit, Integration und Sozialpolitik zugestimmt > BR-Drucksache 449/16(B)
Beim zuvor geposteten Link zur BR-Beschlussfassung zum Änderungsgesetz ist leider ein Fehler in der BR-Info zum Mindestzeitraum (3 statt richtigerweise 5 Jahre) der regelmäßig zu prüfenden Personen enthalten.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
44
17.10.2016 05:41 |
|
|
Puz_zle
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 1.865
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.865.502
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
aus Thüringen,
das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften ist am 9.11.2016 im BGBl. Nr. 52 verkündet wurden.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
45
09.11.2016 09:49 |
|
|
F.Lichtenstern
Doppel-As
Dabei seit: 19.08.2014
Beiträge: 143
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 28 [?]
Erfahrungspunkte: 191.550
Nächster Level: 195.661
 |
|
Zitat: |
Original von Puz_zle
aus Thüringen,
das Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften ist am 9.11.2016 im BGBl. Nr. 52 verkündet wurden. |
|
Danke, gleich mal zu Gemüte geführt.
|
|
46
09.11.2016 10:08 |
|
|
Puz_zle
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 1.865
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.865.502
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
aus Thüringen,
heute wurde die Verordnung zur Änderung der Bewachungsverordnung im BGBl. Nr. 56 S. 2692 verkündet und tritt am 3. Dezember 2016 in Kraft.
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
47
02.12.2016 09:18 |
|
|
MPeiffer
Jungspund

Dabei seit: 11.01.2013
Beiträge: 10
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 19.245
Nächster Level: 22.851
 |
|
Hallo zusammen,
es wurde in einer Rubrik schon mal über die Zuständigkeit im Bewacherbereich gesprochen, leider finde ich den Punkt grade nicht. In der "Gerüchteküche" ist recht ausdrücklich bei uns angekommen, dass in NRW die Kreisordnungsbehörden ab 01.05.2017 die Aufgabe übernehmen. Hat dazu jemand Informationen?
Vielen Dank und viele Grüße
Michael Peiffer
__________________ Gruß vom und aus dem Rhein-Kreis Neuss
Michael Peiffer
|
|
48
26.01.2017 09:51 |
|
|
Pieck, OA Düren
Routinier
 
Dabei seit: 07.01.2010
Beiträge: 288
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 36 [?]
Erfahrungspunkte: 871.068
Nächster Level: 1.000.000
 |
|
Hallo,
ich habe gerade die Info vom Städtetag bekommen:
Wir (OrdB) sind demnächst wohl raus.
MfG
Thomas Pieck
|
|
49
26.01.2017 16:04 |
|
|
MPeiffer
Jungspund

Dabei seit: 11.01.2013
Beiträge: 10
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 19 [?]
Erfahrungspunkte: 19.245
Nächster Level: 22.851
 |
|
Vielen Dank
__________________ Gruß vom und aus dem Rhein-Kreis Neuss
Michael Peiffer
|
|
50
26.01.2017 16:22 |
|
|
Puz_zle
Lebende Foren Legende

Dabei seit: 24.07.2015
Beiträge: 1.865
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Kommune
Level: 40 [?]
Erfahrungspunkte: 1.865.502
Nächster Level: 2.111.327
 |
|
Gesetzesänderung zum § 34a GewO |
|
aus Thüringen,
in der gestrigen Bundestagssitzung wurde das Gesetzespaket zum Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie IDD verabschiedet - das Artikelgesetz beinhaltet auch folgende Änderungen zum § 34a GewO - siehe > BT-Drs. 18/13009 :
Artikel 1 5.
Zitat: |
§ 34a wird wie folgt geändert:
a) In Absatz 3 werden die Wörter „Absatz 1 Satz 4“ durch die Wörter „Absatz 1a Satz 3“ ersetzt und die Wörter „Auskünfte aus dem Bundeszentralregister nach § 30 Abs. 5, §31 oder“ gestrichen.
b) In Absatz 6 Satz 1 Nummer 4 werden nach dem Wort „Inhalt“ die Wörter „und das Erlöschen“ und nach dem Wort „Erlaubniserteilung“ die Wörter „und des Erlöschens der Erlaubnis“ eingefügt. |
|
Begründungen:
Zitat: |
Zu Nummer 5 a (§ 34a Absatz 3 GewO)
Es handelt sich um eine Folgeänderung zu der durch Gesetz zur Änderung bewachungsrechtlicher Vorschriften vom 4. November 2016 (BGBl. I S. 2456) erfolgen Änderung des § 34a der Gewerbeordnung. Der bisherige Verweis auf § 34a Absatz 1 Satz 4 ist anzupassen und durch Absatz 1a Satz 3 zu ersetzen. Darüber hinaus ist der
Verweis auf das Führungszeugnis nach § 30 Absatz 5 und § 31 des Bundeszentralregistergesetzes zu streichen, da nach § 34a Absatz 1 Satz 5 Nummer 2 im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung regelmäßig eine unbeschränkte Auskunft nach § 41 Absatz 1 Nummer 9 des Bundeszentralregistergesetzes einzuholen ist.
Zu Nummer 5 b (§ 34a Absatz 6 Satz 1 Nummer 4 GewO)
Die Ergänzung dient dazu, ein Erlöschen der § 34a -Erlaubnis des Gewerbetreibenden, z.B. durch Widerruf, Rücknahme und Verzicht, im Bewacherregister zu speichern und für die Vollzugsbehörden vor Ort sichtbar zu machen.
Zwar wird die Angabe des Widerrufs und der Rücknahme der Erlaubnis auch im Gewerbezentralregister gespeichert. Jedoch ist diese Information für die Vollzugsbehörden vor Ort nicht ersichtlich. Bei einer Kontrolle der Wachpersonen ist die Angabe über das Erlöschen der Erlaubnis des Bewachungsunternehmers aber von erheblicher Bedeutung, da mit dem Erlöschen der Erlaubnis auch die Rechtsgrundlage für den Einsatz der Wachpersonen entfällt. Die Vollzugsbehörden müssen die Wachpersonen in der Folge vom Platz verweisen und Dokumente (z.B. den durch den Unternehmer ausgestellten Bewacherausweis) einziehen. |
|
__________________ Die geposteten Beiträge enthalten die persönliche Meinung/Rechtsauffassung des Verfassers und ersetzen im Einzelfall nicht den notwendigen Gang zur örtlich und sachlich zuständigen Behörde oder zu Organen der Rechtspflege.
|
|
51
30.06.2017 05:33 |
|
|
Stefanie Lämmerzahl

Grünschnabel
Dabei seit: 15.01.2015
Beiträge: 7
Bundesland:
Thüringen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Angestellter/Beamter
Landkreis
Level: 16 [?]
Erfahrungspunkte: 8.332
Nächster Level: 10.000
 |
|
Vielen Dank für die Info, Puz_zle!
Ein schönes Wochenende an alle.
|
|
52
30.06.2017 09:24 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist An.
Smilies sind An.
[IMG] Code ist An.
Icons sind An.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 165.528 | Views gestern: 238.235 | Views gesamt: 316.897.390
Impressum
 CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|