2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug |
Rooobert
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Monolog beendet ?
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41
28.09.2016 20:13 |
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Solon
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Solon
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gmg
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Bundesdruckerei --> INSIKA-Whitepaper |
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Aber bevor wir zu den Stellungnahmen kommen, zunächst noch einmal der Hinweis auf das Whitepaper der Bundesdruckerei vom 29. 09. 2016 zu INSIKA.
Guckst Du hier
Grüße
__________________ gmg
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43
30.09.2016 07:08 |
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gmg
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Zitat: |
Original von gmg
Darauf gab es dann die Antwort des BMF, welche darauf hinwies, dass Geldspielgeräte in dieser Erleichterungsregelung nicht aufgeführt worden seien.
Da dieses BMF-Schreiben nicht für Geldspielgerät gilt, gelten die allgemeinen Regelungen:
Seit dem 1. Januar 2002 sind Unterlagen i. S. des § 147 Abs. 1 AO, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die mit ihrer Hilfe erstellten digitalen Unterlagen müssen seit diesem Zeitpunkt neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) entsprechen (§ 147 Abs. 6 AO). Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen i. S. des § 14 UStG unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen. Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten - bei der Registrierkasse insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten - innerhalb des Geräts nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen.
Somit besteht folgende Lage:
Es gibt Vorschriften, welche seit dem Jahr 2002 gelten.
Diese gelten auch für Geldspielgeräte.
Das (Erleichterungs-)Schreiben vom 26. 11. 2010 gilt nicht für Geldspielgeräte.
Geldspielgeräte halten diese seit dem Jahr 2002 geltenden Vorschriften nicht ein.
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Wie ich heute hörte, wird es ein ergänzendes Schreiben des BMF an den VDAI zur Sache geben.
Damit sind auch die TR 5.0 light Bauartzulassungen vom Tisch.
Diese entsprechen nicht den o. a. steuerlichen Vorschriften.
Grüße
__________________ gmg
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44
04.10.2016 16:21 |
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Meike
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Hallo gmg,
das würde mich sehr freuen, wenn das BMF endlich ein PAAR Schreiben auf den Weg bringt.
Denn die Meldungen was der "Branchenprimus" schon alles verkündet hätte unter "dem Jubel des Volkes", was angeblich bereits vom Tisch sei, war schon etwas befremdend, um es nett zu formulieren.
VG
Meike
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45
05.10.2016 06:15 |
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gmg
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2016-10-12 --> heutige Kabinettssitzung Gegenäußerung der Bundesregierung |
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Zitat: |
Original von gmg
Stellungnahme des Bundesrates vom 23. 09. 2016 407/16 Beschluss
Zitat on
Außerdem spricht der Bundesrat sich dafür aus, in der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs-und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) alle elektronischen oder computergestützten Systeme, mit denen aufbewahrungspflichtige Grundaufzeichnungen geführt werden (u. a. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Warenautomaten, Waagen mit Registrierkassenfunktion), unter den Schutz der vorgesehenen Sicherungsverfahren zu stellen...
Grüße |
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Zu diesem Beschluß des Bundesrates wird sich die Bundesregierung auf ihrer heutigen Kabinettssitzung äussern.
Zum Thema INSIKA:
Der Gesetzentwurf ist technologieoffen, so dass auch die INSIKA-Technik (basiert auf Signaturerstellungseinheiten) grundsätzlich zertifizierungsfähig und damit zulässig ist.
Also zu diesem Punkt keine Neuigkeiten....
Grüße
__________________ gmg
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46
12.10.2016 12:31 |
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gmg
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2016-10-17 Öffentliche Anhörung |
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Zitat: |
Original von gmg
Öffentliche Anhörung beschlossen
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen beschlossen.
So wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) am Montag, den 17. Oktober, eine öffentliche Anhörung stattfinden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung zu unterbinden.
Weiteres Thema der Anhörung wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879) sein, in dem die Fraktion fordert, den Betrug mit manipulierten Registrierkassen zu verhindern und die Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern.
Also geht es am 17. 10. 2016 weiter....
Grüße |
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Nunmehr gibt es dazu die nachfolgende Information:
Anhörung zum Betrug mit Registrierkassen
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/HLE) Der Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist Thema einer Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 17. Oktober, von 12.00 bis 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. In der Anhörung geht es um einen Gesetzentwurf und einen Antrag. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (18/9535) sieht Maßnahmen vor, mit denen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung unterbunden werden sollen, da die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) ein "ernstzunehmendes Problem" für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen könnten. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Ebenfalls Thema der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879). Darin wird gefordert, den Betrug mit manipulierten Registrierkassen gesetzlich zu verhindern und außerdem Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter einzuführen.
Insgesamt sollen Sachverständige von 15 Einrichtungen und Organisationen zu dem Gesetzentwurf Stellung nahmen. Geladen sind: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesministerium der Finanzen der Republik Österreich, Deutscher Bauernverband, Roland F. Ketel (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr), Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Steuerberaterverband, Edo Diekmann (Oberfinanzdirektion Niedersachsen), Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Handelsverband Deutschland, Klaudia Peters (Bundesrechnungshof), Tobias Teutemacher, (Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster), Jens Reckendorf (VECTRON Systems AG), Ulrich Werner, (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Hamburg) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Grüße
__________________ gmg
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47
12.10.2016 18:04 |
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gmg
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2016-10-17 Öffentliche Anhörung - aus den Stellungnahmen |
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Zitat aus der veröffentlichten Stellungnahme der Steuerfahndung Münster:
Auch Geld- und Warenspielgeräte, Waagen mit Registrierfunktion, Warenverkaufsautomaten oder die sich derzeit in der politischen Diskussion befindlichen Wett-Terminals müssen - zumindest perspektivisch – eng im Blick gehalten werden. Insoweit ist die entsprechende Prüfbitte des Deutschen Bundesrates fachlich sehr gut nachvollziehbar. Beispielhaft können hier etwa die letzten beiden bundesweiten Großverfahren wegen massiver Manipulation an Geldspielgeräten in großem Umfang genannt werden.
Zu der entsprechenden Stellungnahme geht es hier.
Grüße
__________________ gmg
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48
14.10.2016 11:01 |
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Meike
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Moin moin
hierzu könnte man auch noch sehr ausführlich zu den Wettterminals begründen!
VG
Meike
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49
14.10.2016 11:03 |
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gmg
Foren Gott
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Die Stellungnahme der Deutschen Steuergewerkschaft - ein Plädoyer für INSIKA - gibt es hier.
Man spricht von 60 Milliarden Euro Steuerausfall!!!!
Grüße
__________________ gmg
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50
15.10.2016 19:06 |
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Rooobert
Routinier
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Oder man besteuert Google,Apple,Ebay,Ikea usw genauso...
dann sind die verlorenen Milliarden auch wieder im Pott, ohne dass der Kürbisverkäufer mit einer Registrierkasse umgeschnallt rumlaufen muss
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51
16.10.2016 19:30 |
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petergaukler
Kaiser
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Zitat: |
Original von Rooobert
Oder man besteuert Google,Apple,Ebay,Ikea usw genauso...
dann sind die verlorenen Milliarden auch wieder im Pott, ohne dass der Kürbisverkäufer mit einer Registrierkasse umgeschnallt rumlaufen muss
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hallo
muss ebay keine steuern bezahlen ?
obwohl die ja zig milliarden im jahr umsetzen !
pg.
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52
16.10.2016 20:22 |
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gmg
Foren Gott
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RE: 2016-10-17 Öffentliche Anhörung |
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Zitat: |
Original von gmg
Zitat: |
Original von gmg
Öffentliche Anhörung beschlossen
Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen beschlossen.
So wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) am Montag, den 17. Oktober, eine öffentliche Anhörung stattfinden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung zu unterbinden.
Weiteres Thema der Anhörung wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879) sein, in dem die Fraktion fordert, den Betrug mit manipulierten Registrierkassen zu verhindern und die Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern.
Also geht es am 17. 10. 2016 weiter....
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Nunmehr gibt es dazu die nachfolgende Information:
Anhörung zum Betrug mit Registrierkassen
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/HLE) Der Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen ist Thema einer Öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses am Montag, den 17. Oktober, von 12.00 bis 14.00 Uhr im Sitzungssaal E 400 des Paul-Löbe-Hauses. In der Anhörung geht es um einen Gesetzentwurf und einen Antrag. Der von der Bundesregierung eingebrachte Gesetzentwurf (18/9535) sieht Maßnahmen vor, mit denen Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung unterbunden werden sollen, da die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen (Kassenaufzeichnungen) ein "ernstzunehmendes Problem" für den gleichmäßigen Steuervollzug darstellen könnten. So sei es möglich, digitale Grundaufzeichnungen in elektronischen Registrierkassen unerkannt zu löschen oder sie zu ändern.
Der Gesetzentwurf schreibt vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. Zusätzlich zu den schon vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle wird die Möglichkeit der "Kassen-Nachschau" durch die Finanzbehörden eingeführt. Ebenfalls Thema der Anhörung ist ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879). Darin wird gefordert, den Betrug mit manipulierten Registrierkassen gesetzlich zu verhindern und außerdem Abschreibungsregeln für geringwertige Wirtschaftsgüter einzuführen.
Insgesamt sollen Sachverständige von 15 Einrichtungen und Organisationen zu dem Gesetzentwurf Stellung nahmen. Geladen sind: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), Bundesministerium der Finanzen der Republik Österreich, Deutscher Bauernverband, Roland F. Ketel (Deutscher Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik im bargeld- und bargeldlosen Zahlungsverkehr), Deutscher Fußball-Bund, Deutscher Industrie- und Handelskammertag, Deutscher Steuerberaterverband, Edo Diekmann (Oberfinanzdirektion Niedersachsen), Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuer-Gewerkschaft), Handelsverband Deutschland, Klaudia Peters (Bundesrechnungshof), Tobias Teutemacher, (Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung Münster), Jens Reckendorf (VECTRON Systems AG), Ulrich Werner, (Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation, Hamburg) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks.
Zuhörer werden gebeten, sich im Sekretariat des Ausschusses mit vollständigem Namen und Geburtsdatum per E-Mail (finanzausschuss@bundestag.de) anzumelden. Außerdem sind das Datum und das Thema der Anhörung anzugeben. Zur Sitzung muss das Personaldokument mitgebracht werden.
Grüße |
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Also heute dann....
Die bisher veröffentlichten Stellungnahmen zu dem GE kann man hier nachlesen.
Grüße
__________________ gmg
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53
17.10.2016 07:27 |
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gmg
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RE: 2016-10-17 Öffentliche Anhörung |
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Ergänzend dazu noch die Bundestagsdrucksache 18/9535:
Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung
Link
Grüße
__________________ gmg
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54
17.10.2016 11:40 |
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gmg
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2016-10-17 Öffentliche Anhörung |
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Kassensystem zum Teil stark manipuliert
Finanzen/Anhörung
Berlin: (hib/HLE)
Die heute zum Einsatz kommenden elektronischen Kassensysteme können zum Teil erheblich manipuliert werden und Umsätze damit der Besteuerung entzogen werden, was zu Steuerausfällen in Milliardenhöhe führt. Dies wurde am Montag in einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses deutlich.
Tobias Teutemacher, Steuerfahnder aus Münster, berichtete in seiner Stellungnahme von einem Fall, in dem ein Gastwirt eine Manipulationssoftware eingesetzt hatte, mit der die erfassten Umsätze des Kassensystems verändert wurden. Nur 50 Prozent der tatsächlichen Einnahmen seien damit noch in der Buchhaltung erfasst worden. In einem anderen Fall in der Gastronomie seien mobile Geräte zum Einsatz gekommen, die nicht mit dem Kassensystem verbunden gewesen seien. Die "modernen Waffen der Manipulation" ermöglichen es laut Teutemacher, dass zum Teil 50 Prozent der Einnahmen gelöscht würden, ohne dass dies durch Prüfungsdienste noch wirkungsvoll erkannt werden könnte. Edo Diekmann von der Oberfinanzdirektion Niedersachsen bestätigte, nicht selten würden 30 bis 50 Prozent der Umsätze unter den Tisch fallen. Diekmann schilderte in seiner Stellungnahme einen drastischen Fall, indem ein PC-Kassenprogramm eine Umsatzmanipulation durch Prozentvorgabe mittels eines elektronischen Schiebereglers ermöglicht habe.
Ulrich Werner von der Hamburger Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation berichtete von früheren Erfahrungen im Taxigewerbe. Dort sei von Unternehmen der Eindruck "einer völlig unzureichenden Ertragslage" erweckt worden. Viele Selbstauskünfte seien nicht plausibel gewesen. Seit 2010 gebe es eine staatliche Förderung beim Einbau von sogenannten Fiskaltaxametern, die Umsätze und Fahrleistungen aufzeichnen und automatisch übertragen würden. Die Steuerprüfer könnten sich jetzt auf die Betriebe konzentrieren, die dieses System nicht nutzen würden. Die Maßnahme bewerte Werner als erfolgreich, da statt der erwarteten 500 insgesamt 2.100 Fahrzeuge mit dem System ausgerüstet worden seien. Das seien zwei Drittel aller in Hamburg zugelassenen Taxis.
Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft rechnen allerdings mit massiven Kostenbelastungen für die Unternehmen, wenn alle elektronischen Kassensysteme vor Manipulationen zum Zweck der Steuerhinterziehung fälschungssicher gemacht werden müssen, wie es die Bundesregierung im Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) durchsetzen will. Auch die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen wendet sich in einem Antrag (18/7879) gegen den Betrug mit manipulierten Registrierkassen. Die Wirtschaftsverbände erklärten dazu in einer gemeinsamen Stellungnahme, die geplanten aufwändigen Umrüstungsmaßnahmen würden in erster Linie steuerehrliche Unternehmen treffen. Der Umstellungsaufwand werde rund 900 Millionen Euro betragen, die jährlichen Folgekosten würden 200 Millionen Euro ausmachen. "Die Kosten der Wirtschaft dürften damit ungefähr doppelt so hoch liegen wie im Gesetzentwurf angegeben", kritisierten die Wirtschaftsverbände. Im Gesetzentwurf ist von einem einmaligen Erfüllungsaufwand von rund 470 Millionen Euro für die Neuanschaffung beziehungsweise Umstellung von Geräten und von jährlichen Kosten in Höhe von rund 106 Millionen Euro die Rede.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen sind. "Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Auszeichnungssystems erfasst, hat ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden, das jeden aufzeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall und anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht, und geordnet aufzeichnet", schreibt der Entwurf vor. Elektronisches Aufzeichnungssystem und digitale Aufzeichnungen müssten durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung geschützt werden.
Der Deutsche Bauernverband und der Deutsche Fußball-Bund lobten in der Anhörung, dass mit dem Gesetzentwurf keine allgemeine Pflicht für die Nutzung elektronischer Registrierkassen vorgesehen sei. "Insbesondere die im landwirtschaftlichen Bereich weit verbreitete Direktvermarktung landwirtschaftlicher Produkte über Hofläden, den Feldverkauf oder auf Bauernmärkten an den Endverbraucher wird oftmals über Barkassen abgewickelt", stellte der Bauernverband fest. Eine Registrierkassenpflicht würde besonders Direktvermarkter treffen. Ähnlich äußerte sich der Fußball-Bund. Eine Registrierkassenpflicht würde kleine Vereine treffen, die lediglich bei Sportveranstaltungen Getränke und Würstchen zu geringen Preisen verkaufen würden. Ein Vertreter des Bundesministeriums der Finanzen der Republik Österreich sagte, in Österreich würden zum Beispiel Ehrenamtliche nicht von der dort existierenden Kassen- und Belegerstellungspflicht erfasst. Der Deutsche Steuerberaterverband warnte vor einer Belegerstellungspflicht im Massengeschäft, die zu einer "Wahnsinnsbürokratie" führen werde.
Ganz anders argumentierte der Deutsche Fachverband für Kassen- und Abrechnungssystemtechnik. Der Vertreter der Organisation, Roland Ketel, warnte, ohne eine Kassenpflicht drohe eine "Flucht in die offene Ladenkasse". Auch eine Belegpflicht sei unbedingt erforderlich. Sonst wären Kontrollen der korrekten Funktion und Nutzung der Registrierkassen nicht wirkungsvoll. Auch Thomas Eigenthaler (Deutsche Steuergewerkschaft) sprach sich angesichts von Steuerausfällen in Höhe von jährlich zehn Milliarden Euro für eine generelle Registrierkassenpflicht aus. Der Bundesrechnungshof vertrat die Auffassung, "dass die Gleichmäßigkeit der Besteuerung bargeldintensiver Betriebe nicht sichergestellt ist".
Grüße
__________________ gmg
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55
17.10.2016 16:14 |
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Rooobert
Routinier
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Kaum einer verlangt beim Döner, Kürbis ,oder Schampuskauf eine Rechnung...
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56
18.10.2016 18:14 |
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gmg
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Stellungnahme iS Geldspielgeräte |
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In der Stellungnahme vom 13. 10. 2016 führen die sog. Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft (DIHK BDI ZDH BDA HDE BGA BDB GDV) wie folgt aus:
Keine Ausweitung des Anwendungsbereichs der vorgesehenen Sicherungsmaßnahmen auf alle kassenähnliche Systeme
Der Bundesrat hat weiterhin in seinem Beschluss gebeten, die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme, z. B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion, einzuführen. Eine Einbeziehung aller kassenähnlichen Systeme in den Anwendungsbereich der geplanten Sicherungsverfahren halten die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft für unverhältnismäßig. Sie sprechen sich vielmehr dafür aus, den Anwendungsbereich der elektronischen Aufzeichnungssysteme einzugrenzen. Bereits heute unterliegen viele kassenähnliche Systeme besonderen Sicherungsregelungen, die die Eindämmung von Manipulationen unterstützen...
Zu den Geldspielgeräten wird wie folgt ausgeführt:
Mit der Einbeziehung von gewerblich betriebenen Geldspielgeräte in die vorgesehenen Sicherungsverfahren würden mehr als 270.000 in Deutschland am Markt befindlichen Geräte weiteren Sicherungsverfahren unterworfen, obwohl diese bereits in der Verordnung über Spielgeräte und anderer Spiele mit Gewinnmöglichkeit (Spielverordnung –SpielV- in der Fassung der Bekanntmachung vom 27. Januar 2006 [BGBl. I S. 280]) engmaschig geregelt sind. Bereits heute wird sichergestellt, dass alle Umsätze an Geldspielgeräten als „Geschäftsvorfälle“ umfassend gespeichert werden. Jede Kassierung muss aufgezeichnet und die Aufzeichnungen müssen zu Prüfungszwecken
für die Finanzverwaltung aufbewahrt werden. Zudem wird jede Bauart eines
Geldspielgerätes von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) gemäß §§ 11 ff. SpielV genau überprüft, bevor die Geräte in Verkehr gebracht werden dürfen.
Die Hersteller von Geldspielgeräten sind verpflichtet (§ 12, Absatz 3 SpielV), bei der PTB mit dem Antrag auf Zulassung eines Geldspielgerätes ein Gutachten einer vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik anerkannten oder gleichwertigen Prüfstelle darüber vorzulegen, dass das von ihnen zur Prüfung eingereichte Geldspielgerät gemäß § 13 Nummer 11 SpielV gegen Veränderungen gesichert gebaut ist. Infolgedessen ist ein „Nichteingeben von Geschäftsvorfällen“ schlichtweg in diesem Wirtschaftszweig nicht denkbar.
Bei einer Ausweitung des Anwendungsbereichs auf derartige Geräte müssten diese kostenträchtig aufgerüstet werden ohne dass damit ein Mehrwert für den Fiskus einherginge.
So weit der Auszug aus der Stellungnahme.
Vollständig nachlesbar hier.
Eigene Anmerkung:
Diese Ausführungen machen sprachlos.
Diese Mischung aus verschiedenen - nicht stimmigen Bausteinen - empfinde ich als speziell.
Sachverhalte, welche aktuell in der Aufstellung befindlichen Geldspielgeräten zuzurechnen wären,
mit Sachverhalten zu vermischen,
welche voraussichtlich frühestens ab Ende 2018 zutreffen könnten,
zeigt, wie Nebelkerzen gelegt und auch gezündet werden können.
Die letzten Worte in dem letzten zitierten Satz aus dieser Stellungnahme empfinde ich allerdings als seeehr speziell.
Der Mehrwert für den Fiskus für Geldspielgeräte mit geschützten digitalen Grundaufzeichnungen, würde sich in erheblichem Umfang realisieren.
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 21.10.2016 11:44.
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57
21.10.2016 11:43 |
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petergaukler
Kaiser
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58
31.10.2016 17:02 |
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Rooobert
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RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug |
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Genau so ist es
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60
03.11.2016 14:16 |
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