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Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
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Zum Ende der Seite springen 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug 6 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
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gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
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2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug - Empfehlungen der Ausschüsse des BR

Aber so ein bisschen kann man ja helfen:

Zitat on
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Der Bundesrat begrüßt ausdrücklich die vorliegende Gesetzesinitiative der Bundesregierung, ist aber besorgt, dass der vorliegende Gesetzentwurf ungeeignet ist, den Steuerbetrug bei Bargeschäften durch systematische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wirksam und schnell zu bekämpfen.....
Der Gesetzentwurf sieht die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vor, obwohl Manipulationen derzeit in allen bargeldintensiven Branchen vorgenommen werden.....
Weiterhin bittet der Bundesrat, die vorgesehenen Sicherungsverfahren auch für alle kassenähnlichen Systeme (z. B. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Waagen mit Registrierkassenfunktion) einzuführen.....
Zitat off

Anmerkung 1:
Zitate aus den Empfehlungen der Ausschüsse für die 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016 entnommen.

Anmerkung 2:
Nun noch einmal meine Eingangs gestellte Fragestellung:
"Bin mal gespannt, wie und ob überhaupt sich die Branche positionieren wird."

BIN IMMER NOCH GESPANNT!

Grüße

__________________
gmg
21 19.09.2016 13:40 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Belegausgabeverpflichtung Geldspielgerät

Zitat on
(2) Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle im Sinne des Absatzes 1 Satz 1 erfasst, hat dem an diesem Geschäftsvorfall Beteiligten unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften einen Beleg über den Geschäftsvorfall auszustellen. Der Beleg muss eine Überprüfung ermöglichen, ob die Daten des Geschäftsvorfalls durch die Sicherheitseinrichtung verarbeitet worden sind.....

Aus diesen Gründen sieht der Änderungsvorschlag zunächst die Einführung einer Belegausgabepflicht verbunden mit einer Dokumentation der Verarbeitung durch die Sicherungseinrichtung auf dem Beleg vor. Nur auf diese Weise wird leicht nachprüfbar, ob der Geschäftsvorfall einzeln festgehalten und aufgezeichnet wurde sowie die Sicherheitseinrichtung durchlaufen hat. Eine Belegaufbewahrungspflicht beim Kunden ist damit nicht verbunden......
Zitat off

Für die nachfolgende Passage kamen Informationen von der ICE 2016 - Hersteller Novo - zur rechten Zeit, und konnten noch eingearbeitet werden....:

Zitat on
§ 146a Absatz 2 AO regelt im Gegensatz zum Gesetzentwurf eine Belegausgabepflicht. Der Beleg kann in Papierform oder elektronisch zur Verfügung gestellt werden. Für jeden Kunden ist, im unmittelbaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Geschäftsvorfall, ein Beleg zu erstellen und auszuhändigen......
Zitat off


Damit wird auch einem Wunsch aus der Empfehlung ( 1 /2016) vom 22.06.2016 des Fachbeirats nach § 10 Abs. 1 Satz 2 GlüStV i.V.m. § 8 Abs. 1 Nr. 1 VwVGlüStV vom 23. Mai 2012 wg. der
Quittungen bei Automatenspielen entsprechend berücksichtigt:

Zitat on
Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden.


Zur Erinnerung:


Grüße

__________________
gmg
22 19.09.2016 15:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
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Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Zeitliche Geltung

Da gibt es 23 Stück BAZ TR 5.0 "light".

Und nun gibt es § 30 des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung:

"§ 30
Ordnungsvorschrift für die Buchführung und für Aufzeichnungen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme
Die §§ 146a, 146a1, 146a2, 146a3, 146b und 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 der Abgabenordnung in der am ... [einsetzen: Datum des Tages nach der Verkündung dieses Gesetzes] geltenden Fassung sind erstmals für Kalenderjahre anzuwenden, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen.

Zur Erläuterung:
§ 30 Satz 1 und 2 EG AO wird dahingehend geändert, dass die §§ 146a, 146a1, 146a2, 146a3 und § 146b AO sowie § 379 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 4 AO erstmals für Kalenderjahre gelten, die nach dem 31. Dezember 2017 beginnen. Damit hat ab dem 1. Januar 2018 jeder Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, um damit aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle festzuhalten, diese Grundaufzeichnungen einzeln festzuhalten und durch eine Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen zu schützen. Für bis dahin abgelaufene Kalenderjahre gilt diese Rechtslage ausdrücklich nicht.

TR 5.0 light BAZ - ohne Spielerkarte und dem Gesetz entsprechende Datenaufzeichnung - wären ab dem 01. 01. 2018 nach der Änderung der Abgabenordnung nicht mehr gesetzeskonform, da ab dem 1. Januar 2018 jeder Unternehmer, der ein elektronisches Aufzeichnungssystem nutzt, um damit aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle festzuhalten, diese Grundaufzeichnungen einzeln festzuhalten und durch eine Sicherheitseinrichtung vor Manipulationen zu schützen hat.

Anmerkung:
War eine gute Expertise vom August 2016 zu den TR 5.0 light BAZ. Gewerberechtlich wurde alles excellent herausgearbeitet.
Es gibt jedoch eine Passage:

Zitat on
Für eine Anknüpfung an ein etwaiges steuerrechtlich relevantes Fehlverhalten bestehen nach vorläufiger Prüfung derzeit ebenfalls keine tragfähigen Anhaltspunkte.
Zitat off

"Derzeit" war gestern.
Die Änderungswünsche des Bundesrates bestehen seit heute.
Ich würde diesen Bereich noch einmal prüfen lassen.
Von einem Steuerrechtler.


Grüße

__________________
gmg
23 19.09.2016 15:41 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Statement

....Dieses Verfahren wäre mühelos auch auf Taxameter, Geldspielgeräte, Wettterminals, Warenautomaten und Waagen mit Registrierkassenfunktion übertragbar und bietet dadurch die Möglichkeit, die gesamten bargeldintensiven Unternehmen in diese Regelung mit aufzunehmen....


Natürlich wollen wir die Wett-Terminals nicht vergessen...


Grüße

__________________
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24 19.09.2016 15:52 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Statement

Was für ein Schmarrn!

Empfehlungen eines Fachbeirates, die nicht allzusehr durch Fachwissen belastet sind, sollen Gesetzeskraft erlangen. Träum weiter, gmg.
25 20.09.2016 09:27 Hugo2002 ist offline Beiträge von Hugo2002 suchen
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RE: Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Statement

Zitat:
Original von Hugo2002
Was für ein Schmarrn!

Empfehlungen eines Fachbeirates, die nicht allzusehr durch Fachwissen belastet sind, sollen Gesetzeskraft erlangen. Träum weiter, gmg.


Du kennst die Möglichkeiten der aktuellen GSG scheinbar nicht, Hugo 2002.

Warst Du auf der ICE 2016 nicht auf dem Novo-Stand?

Grüße

__________________
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26 20.09.2016 09:51 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Statement

Nur mal kurz zum (vermissten) Fachwissen, dazu Zitat aus der Empfehlung:
"Der Fachbeirat empfiehlt mit Nachdruck, dass die Anbieter von Automatenspielen durch den Gesetzgeber zur Ausstellung und Aushändigung einer schriftlichen Quittung über jeden getätigten Einsatz sowie über jede getätigte Auszahlung sowie über jede, auch maschineninterne Form einer Gutschrift oder Belastung verpflichtet werden."

Das Gegenstück zu Einsatz ist immer noch Gewinn und zu Einzahlung ist es die Auszahlung. Ja welche raffinierte Idee steckt nun dahinter eine Quittung für Einsatz und Auszahlung zu fordern? Welcher kluge Berater im Hintergrund hat sich da unsterblich gemacht?

Im Übrigen, gmg, halte ich es mehr mit dem Adelsstand und dem ICE 4.
27 20.09.2016 18:15 Hugo2002 ist offline Beiträge von Hugo2002 suchen
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RE: Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Statement

Zitat:
Original von Hugo2002
Im Übrigen, gmg, halte ich es mehr mit dem Adelsstand und dem ICE 4.


Also warst Du nicht da.
Trotzdem gefällt mir das Zitat gut.... Applaus

Grüße

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gmg
28 22.09.2016 08:04 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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190. Sitzung, Donnerstag, 22.09.2016, 09.00 - ca. 22.05 Uhr

Moin

Heute geht es im Bundestag - in der 190. Sitzung, Donnerstag, 22.09.2016, 09.00 - ca. 22.05 Uhr - zur Sache:

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Drucksache 18/9535


Grüße

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29 22.09.2016 14:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: Empfehlungen der Ausschüsse des BR --> Statement

Netter Versuch, gmg.
Aber schön dass Du schweigend der Qualitätsanmerkung zu den Empfehlungen zustimmst.
30 22.09.2016 15:33 Hugo2002 ist offline Beiträge von Hugo2002 suchen
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Belegausgabe durch das GSG --> in Papierform oder elektronisch...

Zitat:
Original von Hugo2002
Aber schön dass Du schweigend der Qualitätsanmerkung zu den Empfehlungen zustimmst.


Namen (=Begrifflichkeiten) sind nach meinem Verständnis Schall und Rauch, Hugo2002.
Es kommt auf die Sache an. Und das die Sache funktioniert. Und diese Sache wird funktionieren.
Für die Bezeichnung / Auswahl von zutreffenden Begrifflichkeiten und deren Definition mag es eine Arbeitsgruppe o. ä. geben.
Das ist dann ein Fingerschnipp an einer Tastatur.

Grüße

__________________
gmg
31 23.09.2016 08:17 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-09-23 --> 948. Sitzung des Bundesrates

Heute geht die Sache nunmehr in den Bundesrat.

TOP 33
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Dazu einige Hintergrundinformationen:
TOP 33: Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
- BR-Drucksache 407/16 -
Zustimmungsgesetz


Inhalt der Vorlage
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht Änderungen der Abgabenordnung (AO) und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung vor:
• Der neue § 146a AO sieht vor, dass derjenige, der aufzeichnungspflichtige Geschäfts-vorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems erfasst, ein elektronisches Aufzeichnungssystem zu verwenden hat, das jeden auf-zeichnungspflichtigen Geschäftsvorfall oder anderen Vorgang einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzeichnet. Dieses elektronische Aufzeichnungssystem und die digitalen Aufzeichnungen sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen.
• Durch den neuen § 146b AO soll die so genannte Kassen-Nachschau eingeführt werden: Zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen und Buchungen von Kassen-einnahmen und Kassenausgaben können die damit betrauten Amtsträger der Finanz-behörde ohne vorherige Ankündigung und außerhalb einer Außenprüfung während der üblichen Geschäfts- und Arbeitszeiten Geschäftsgrundstücke oder Geschäftsräume von Steuerpflichtigen betreten, um Sachverhalte festzustellen, die für die Besteuerung erheb-lich sein können.
• In § 379 AO werden Ordnungswidrigkeiten-Tatbestände geschaffen, mit denen Verstöße gegen § 146a AO geahndet werden können.
• Der neue § 30 in Artikel 97 des Einführungsgesetzes zur AO sieht vor, dass die genannten Vorschriften ab 01.01.2020 anzuwenden sind. Davon abweichend sollen nach 25.11.2010 und vor 01.01.2020 angeschaffte, nicht nachrüstbare Registrierkassen, die den Anforde-rungen der Anweisung des Bundesministeriums der Finanzen vom 26.11.2010 (BStBl. I S. 1342) entsprechen, bis 31.12.2022 weiter verwendet werden dürfen.
Das Gesetz soll am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

Ergänzende Informationen
Laut Gesetzesbegründung sind technische Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen wie Kassendaten im Rahmen von Maßnahmen der Außenprüfung immer schwerer oder nur mit hohem Aufwand feststellbar. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen bieten demnach keine ausrei-chenden Möglichkeiten, um Manipulationen von digitalen Grundaufzeichnungen, insbesondere Kassendaten, ohne großen Aufwand durch die Außenprüfungsdienste vor Ort aufzudecken. Die Veränderungen hinsichtlich steuerrelevanter Geschäftsvorfälle, die in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle nachträglich, d. h. nach Dateneingabe, vorgenommen würden, seien insbesondere nicht dokumentierte Stornierungen, nicht dokumentierte Änderungen mittels elektronischer Programme oder Einsatz von Manipulationssoftware. Die Software könne Bedienereingaben unterdrücken,Umsatzkategorien löschen, Datenbanken inhaltlich ersetzen, Geschäftsvorfälle erfassen, die nicht stattgefunden haben, oder auch hochpreisige durch preiswertere Waren ersetzen. Die Manipula-tionssoftware könne sich versteckt auf dem Kassensystem selbst befinden (Phantomware), auf einem USB-Stick oder sie werde über das Internet verwendet (Zapper).
Die Thematik war lange mit dem Begriff INSIKA (INtegrierte SIcherheitslösung für messwertver-arbeitende KAssensysteme) verbunden. INSIKA wurde auf der Grundlage eines Konzepts der deutschen Finanzbehörden von der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) von 2008 bis 2012 in einem Gemeinschaftsprojekt mit der Industrie entwickelt und erprobt. Das Verfahren kann ohne Patente, Lizenzkosten oder Ähnliches genutzt werden.
Die Bundesregierung hat sich jedoch im Gesetzentwurf für ein Zertifizierungsverfahren als technisches Konzept zur Sicherstellung der Unveränderbarkeit von digitalen Grundaufzeichnungen entschieden. Es ist laut Gesetzesbe-gründung eine technologieoffene und herstellerunabhängige Lösung. Das Zertifizierungsverfahren schreibt eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung vor, die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. Die technischen Anforderungen werden durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) bestimmt; die technische Sicherheitseinrichtung wird vom BSI auch zertifiziert.
Zukünftig sollen elektronische Aufzeichnungssysteme bestimmte vorgesehene Anforderungen erfüllen. Eine verpflichtende Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (z. B. Registrierkassenpflicht) ist aber nicht vorgesehen.
Zu der Thematik wird auf Artikel aus dem „Spiegel“, der „Süddeutschen Zeitung“ und der „Mittel-deutschen Zeitung“ verwiesen.

Zum Verfahren im Bundesrat
Der federführende Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zunächst allgemein zum Gesetz-entwurf Stellung zu nehmen. Er soll zwei gravierende konzeptionelle Mängel des Gesetzentwurfs konstatieren (betreffend Belegausgabepflicht und zentrale Registrierung der Sicherheitskompo-nenten), die nach seiner Auffassung zu erheblichen Sicherheitslücken führen; auch soll er darauf hinweisen, dass der Gesetzentwurf die vollständige Neukonzeption eines Sicherungsverfahrens nur für Registrierkassen vorsieht, obwohl Manipulationen derzeit in allen bargeldintensiven Branchen vorgenommen würden. Aufgrund des noch zu durchlaufenden langwierigen Prozesses der Entwicklung, Erprobung und Integration des Schutzsystems soll er seine Zweifel an der Einführung des Schutzsystems ab 01.01.2020 zum Ausdruck bringen. Der Bundesrat soll darum bitten, dem Gesetzesanliegen hinsichtlich Wirksamkeit und Zeitpunkt der Umsetzung durch die Einfügung eines alternativen Sicherungskonzepts besser Rechnung zu tragen. Er soll ferner seine Erwartung zum Ausdruck bringen, dass die Bundesregierung den Entwurf für eine Rechts-verordnung gemäß § 146a Absatz 3 AO des Gesetzentwurfs möglichst kurzfristig vorlegt. Darüber hinaus soll der Bundesrat eine Reihe konkreter Änderungen des Gesetzentwurfs vorschlagen, u. a. die Einführung einer Belegausgabepflicht, die Zuordnung der verwendeten Sicherheitseinrich-tungen zum jeweiligen Steuerpflichtigen durch eine zentrale Stelle, die Möglichkeit der Nutzung eines Verfahrens auf Basis einer standardisierten Signaturerstellungseinheit als gleichrangiges Sicherheitskonzept sowie verkürzte Übergangsfristen. Auch soll er sich dafür aussprechen, das neue Instrument der Kassen-Nachschau unverzüglich und nicht erst ab 2020 zur Verfügung zu stellen.

Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt dem Bundesrat hingegen, keine Einwendungen gegen den Gesetzentwurf zu erheben.

Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrates.


Der Bundesrat hat im ersten Durchgang darüber zu entscheiden, ob er zu dem Gesetzentwurf Stellung nimmt oder keine Einwendungen gegen ihn erhebt.

Presse:
Mitteldeutsche Zeitung
Süddeutsche.de
DER SPIEGEL

Fundstelle der vg. Ausführungen Klick!

Die Empfehlungen der Ausschüsse des Bundesrates im Detail (BR-Drs. 407/1/16 vom 09. 09. 2016) zu dem GE sind beigefügt.

Grüße

Dateianhang:
pdf 2016-09-09 BR-Drs. 407-1-16.pdf (200,04 KB, 109 mal heruntergeladen)


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32 23.09.2016 08:37 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 190. Sitzung, Donnerstag, 22.09.2016, 09.00 - ca. 22.05 Uhr

Zitat:
Original von gmg
Moin

Heute geht es im Bundestag - in der 190. Sitzung, Donnerstag, 22.09.2016, 09.00 - ca. 22.05 Uhr - zur Sache:

Tagesordnungspunkt 16

Erste Beratung des von der Bundesregierung
eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes
zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen
Drucksache 18/9535


Grüße


Moin

Überweisungsvorschlag:
Finanzausschuss (f)
Sportausschuss
A. f. Recht und Verbraucherschutz
A. f. Ernährung und Landwirtschaft
Ausschuss Digitale Agenda

Grüße

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33 23.09.2016 09:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-09-23 --> 948. Sitzung des Bundesrates

...Der für das kryptografische Sicherungsverfahren zu verwendende geheime Schlüssel muss außerhalb des Zugriffsbereichs des einsetzenden Unternehmens und des Kassenanbieters bei einer unabhängigen Stelle liegen. Dabei muss es sich um eine staatliche oder zumindest staatlich kontrollierte Stelle handeln....



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34 23.09.2016 11:54 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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RE: 2016-09-23 --> 948. Sitzung des Bundesrates

.....Wer aufzeichnungspflichtige Geschäftsvorfälle oder andere Vorgänge mit Hilfe eines elektronischen Aufzeichnungssystems im Sinne des Absatzes 1 erfasst, hat ....mitzuteilen:
1. Name des Steuerpflichtigen
2. Steuernummer des Steuerpflichtigen
3. Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung
4. Anzahl der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
5. Seriennummern der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
6. Datum der Anschaffung der verwendeten elektronischen Aufzeichnungssysteme
7. Datum der Außerbetriebnahme eines bisher verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems

Die Mitteilung nach Satz 1 ist innerhalb eines Monats nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme des elektronischen Aufzeichnungssystems zu erstatten.“


Mir gefällt dieser Antrag aus dem Land XY recht gut!

Grüße

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RE: 190. Sitzung, Donnerstag, 22.09.2016, 09.00 - ca. 22.05 Uhr

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Ausschuss Digitale Agenda

Grüße


Im Protokoll der 190. Sitzung vom 22. 09. 2016 - ab Bl. 18936 nachlesbar- gibt es zur Sache Ausführungen der Politik sowie einen lesenswerten Beitrag des Parlamentarischen Staatssekretärs beim BMF, Herrn Dr. Michael Meister.

Kurzfassung:
INSIKA ist möglich und man solle nicht mehr in die Auseinandersetzungen der zurückliegenden Zeit zurückfallen.

Also ist alles auf einem guten Weg!

Grüße

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gmg
36 23.09.2016 14:53 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-09-23 --> 948. Sitzung des Bundesrates

Es gibt einen Redebeitrag der Finanzministerin des Landes Schleswig-Holstein, Frau Monika Heinold, , anlässlich der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. 09. 2016 zum TOP 33 (GE Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen BR-Drs. 407/16 sowie Empfehlung der Ausschüsse: 407/1/16)

Das Video gibt es als lfd. Video Nr. 1 von 8
hier.

Bisschen runterscrollen....

Grüße

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gmg
37 23.09.2016 15:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-09-23 --> 948. Sitzung des Bundesrates---> Beschluss

Moin

Stellungnahme des Bundesrates vom 23. 09. 2016 407/16 Beschluss

Zitat on
Außerdem spricht der Bundesrat sich dafür aus, in der Verordnung zur Bestimmung der technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungs-und Sicherungssysteme im Geschäftsverkehr (Kassensicherungsverordnung - KassenSichV) alle elektronischen oder computergestützten Systeme, mit denen aufbewahrungspflichtige Grundaufzeichnungen geführt werden (u. a. Taxameter, Wegstreckenzähler, Geldspielgeräte, Warenautomaten, Waagen mit Registrierkassenfunktion), unter den Schutz der vorgesehenen Sicherungsverfahren zu stellen...

Grüße

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gmg
38 26.09.2016 15:47 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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2016-09-28 Öffentliche Anhörung beschlossen

Öffentliche Anhörung beschlossen

Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung von öffentlichen Anhörungen beschlossen.
So wird zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (18/9535) am Montag, den 17. Oktober, eine öffentliche Anhörung stattfinden. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, Manipulationen an elektronischen Registrierkassen zum Zweck der Steuerhinterziehung zu unterbinden.
Weiteres Thema der Anhörung wird ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/7879) sein, in dem die Fraktion fordert, den Betrug mit manipulierten Registrierkassen zu verhindern und die Abschreibungsregelungen für geringwertige Wirtschaftsgüter zu verbessern.

Also geht es am 17. 10. 2016 weiter....


Grüße

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gmg
40 28.09.2016 17:03 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
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