unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Seiten (4): [1] 2 3 4 nächste »
Zum Ende der Seite springen 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug 6 Bewertungen - Durchschnitt: 5,50
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Elektronische Kassen künftig zertifiziert

wie ich es bereits angekündigt hatte, war heute der erste wichtige Tag i. S. "Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug".

Die Vorlage des Bundesfinanzministeriums befand sich heute im Bundeskabinett und wurde verabschiedet.

Meldung der Bundesregierung:

Elektronische Kassen künftig zertifiziert
Die Bundesregierung will Manipulation beispielsweise bei elektronischen Kassen verhindern. Technisch war das bislang recht einfach möglich. Nach einer Übergangsphase müssen solche Systeme künftig zertifiziert sein. Zudem können Steuerverwaltungen unangemeldet und spontan die Kassen überprüfen.

Ein ganz alltäglicher Vorgang: Kunden bringen ihre Waren zur Kasse, es piept, sie müssen nur noch bezahlen. Die Kasse macht alles automatisch - die richtige Mehrwertsteuer auf das Produkt anrechnen, die Summe berechnen. Und fertig.
Doch was, wenn jemand diesen Vorgang manipuliert? Offenbar ein immer größer werdendes Problem, das die Bundesregierung jetzt angeht.

Kassen lassen sich leicht manipulieren
Technisch ist es recht einfach möglich, elektronische Aufzeichnungen zu manipulieren. Sie können gelöscht oder verändert werden, ohne dass das im Nachhinein feststellbar ist. Betrügerische Manipulationen führen zu Steuerausfällen. Zudem verzerren sie den Wettbewerb, da sie den Ehrlichen gegenüber dem Unehrlichen benachteiligen.
Die Bundesregierung hat nun das "Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" verabschiedet. Sie schiebt damit Manipulation und Betrug einen Riegel vor. Zudem erhalten Steuerverwaltungen neue Prüfmöglichkeiten.

Kassen nur noch mit Zertifikat
Das Gesetzt sieht vor, dass elektronische Aufzeichnungssysteme - beispielsweise Registrierkassen - künftig nur noch mit "zertifizierter Sicherung" eingesetzt werden dürfen. Die technischen Anforderungen für die Sicherungssysteme definiert und zertifiziert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, kurz BSI.
Die Kassen können dann spontan und unangemeldet durch die Steuerverwaltung überprüft werden. Das Instrument heißt "Kassennachschau".

Die neuen Regeln gelten für alle, die elektronische Kassensysteme nutzen. Die Wirtschaft hat bis Ende 2019 eine Übergangsfrist, sich darauf einzustellen. Eine Pflicht zur Nutzung elektronischer Kassen wird es aber weiterhin nicht geben.

Meldung des Bundeskanzleramtes


Grüße

__________________
gmg
1 13.07.2016 16:10 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Weiter vermeldete das Bundeswirtschaftsministerium dazu:

Gabriel: Wir schieben Steuerhinterziehung und -vermeidung einen Riegel vor

Das Kabinett hat heute zwei wichtige Gesetze im Kampf gegen Steuerhinterziehung und -vermeidung beschlossen. ....
Zweitens führen wir eine zertifizierte Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen zum Schutz vor Steuerhinterziehung ein. Damit verhindern wir Manipulationen der digitalen Aufzeichnungen der Kassensysteme, beispielsweise durch Herauslöschen von Einnahmen.
.....
Die Einführung einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung für Registrierkassen verhindert die technische Manipulation von Registrierkassen zur Steuerhinterziehung. Um den Schutz vor Manipulationen zu vervollständigen, wird als weiteres Instrument der Steuerkontrolle eine unangekündigte Kassen-Nachschau durch die Finanzbehörden geschaffen. Verstöße gegen die neuen Verpflichtungen können mit Geldbußen bis 25.000 Euro geahndet werden. Sollten Geschäfte von Steuerunehrlichen neben der Kassen abgewickelt werden, bedürfen diese eines besonderen Augenmerks der Finanzverwaltung. Die im Gesetz enthaltene Belegausgabepflicht auf Kundenwunsch ist hierfür eine erste Hilfestellung.


Pressemitteilung BMWi



Grüße

__________________
gmg
2 13.07.2016 16:15 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Das BMF vermeldete dazu:

Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­ta­len Grund­auf­zeich­nun­gen

13.07.2016

Der Steuervollzug in Deutschland ist funktional und bislang effektiv und effizient. Jedoch stellen die heute bestehenden technischen Möglichkeiten zur Manipulation von digitalen Grundaufzeichnungen, wie Kassenaufzeichnungen, ein ernstzunehmendes Problem für den gleichmäßigen Steuervollzug dar. Auf Grund der fortschreitenden Technisierung ist es heutzutage möglich, dass digitale Grundaufzeichnungen, z. B. in elektronischen Registrierkassen, unerkannt gelöscht oder geändert werden können. Die Sicherstellung der Unveränderbarkeit der digitalen Grundaufzeichnungen erfordert die Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technischer Maßnahmen. Das nunmehr als Regierungsentwurf vorliegende Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen dient der Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs. Es berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen, da kein bestimmtes Verfahren zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen vorgeschrieben wird, sondern ein technologieoffenes technisches Verfahren.

Es sind insbesondere folgende Maßnahmen vorgesehen:

1.Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung in einem elektronischen Aufzeichnungssystem
Elektronische Aufzeichnungssysteme sind durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung zu schützen. Dadurch soll sichergestellt werden, dass digitale Grundaufzeichnungen nicht nachträglich manipuliert werden können. Die digitalen Grundaufzeichnungen sind einzeln, vollständig, richtig, zeitgerecht und geordnet aufzuzeichnen (Einzelaufzeichnungspflicht) und müssen auf einem Speichermedium gesichert und verfügbar gehalten werden.


2.Einführung einer Kassen-Nachschau
Ergänzend zu den bereits vorhandenen Instrumenten der Steuerkontrolle soll als neues Instrument eine Kassen-Nachschau eingeführt werden. Die Kassen-Nachschau ist keine Außenprüfung im Sinne des § 193 der Abgabenordnung (AO), sondern ein eigenständiges Verfahren zur zeitnahen Aufklärung steuererheblicher Sachverhalte unter anderem im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Erfassung von Geschäftsvorfällen mittels elektronischer Aufzeichnungssysteme.


3.Sanktionierung von Verstößen
Zur Sanktionierung von Verstößen wird der Steuergefährdungstatbestand des § 379 Absatz 1 AO ergänzt. Dies ist notwendig, um den neuen gesetzlichen Verpflichtungen des § 146a AO Rechnung zu tragen. Darüber hinaus können die Ordnungswidrigkeiten des § 379 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 bis 6 AO mit einer Geldbuße bis zu 25 000 Euro geahndet werden.


Eine verpflichtende Verwendung eines elektronischen Aufzeichnungssystems (z. B. Registrierkassenpflicht) ist nicht vorgesehen.


Fundstelle der Meldung.


Grüße

__________________
gmg
3 13.07.2016 16:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Wer sich die nunmehr veröffentlichten aktuellen Informationen des Bundesfinanzministeriums einmal ansehen möchte - vgl. Anlagen.

Grüße

Dateianhänge:
pdf 2016-07-13-KassenG.pdf (154 KB, 148 mal heruntergeladen)
pdf 2016-03-18-referentenentwurf-techn-VO-ka ssen.pdf (66,23 KB, 97 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
4 13.07.2016 16:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf

Außerdem - quasi ergänzend - wurde heute eine Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung im Bundeskabinett beschlossen.

Beute aus Straftaten leichter einziehen

Finanzielle Vorteile aus Straftaten können künftig leichter eingezogen werden. Gerichte und Staatsanwaltschaften erhalten verbesserte Möglichkeiten. Das hat das Kabinett beschlossen.

Künftig können alle durch eine Straftat erlangten wirtschaftlichen Vorteile vollständig nach dem sogenannten "Bruttoprinzip" abgeschöpft werden.

Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Das sorgt dafür, dass Straftaten sich nicht lohnen.

Die Bundesregierung verstärkt damit den Kampf gegen Kriminalität. Gleichzeitig dient das Vorhaben dem Opferschutz: Die Opferentschädigung wird neu geregelt. Geschädigte einer Straftat sollen einen einfachen und kostengünstigen Weg erhalten, um Schaden ersetzt zu bekommen.

Meldung der Bundesregierung


Grüße

__________________
gmg
5 13.07.2016 16:28 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf des BMJV

Kabinett beschließt Neuregelung der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung


Die Bundesregierung hat heute den vom Bundeminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung beschlossen. Ziel der Reform ist es, die Vermögenschöpfung für Gerichte und Staatsanwaltschaften zu vereinfachen, ohne die Rechte der Betroffenen zu beschneiden.

„Verbrechen darf sich nicht lohnen. Dieser Grundsatz muss auch in finanzieller Hinsicht gelten. Die Abschöpfung von Erträgen einer Straftat entzieht den Tätern nicht nur den Anreiz, sondern auch die finanzielle Basis für die Begehung weiterer Straftaten. Mit den geplanten Neuregelungen wird die strafrechtliche Vermögensabschöpfung einfacher und damit effizienter. So helfen wir nicht nur den Betroffenen, sondern es gilt auch: Das ist eine wichtiger Schritt zur Bekämpfung von organisierter Kriminalität und Terror. Denn: Wenn wir ihre Finanzquellen trocken legen, können wir kriminelle Organisationen in ihrem Kern treffen.“
[Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz Heiko Maas]

Das geltende Recht der Vermögensabschöpfung ist kompliziert, fehleranfällig und lückenhaft. Die Bundesregierung bringt mit dem heute beschlossenen Gesetzentwurf eine umfassende Reform auf den Weg.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung gibt klare Leitlinien dafür vor, was im Einzelfall abzuschöpfen ist. Er erleichtert zudem die vorläufige Sicherstellung von deliktisch erlangten Vermögensgegenständen. Außerdem schafft er die gesetzliche Grundlage für eine nachträgliche und eine umfassende erweiterte Einziehung von Taterträgen. Schließlich werden mit den geplanten Neuregelungen auch bestehende Abschöpfungslücken geschlossen.

Zur wirksamen Bekämpfung schwerer Kriminalität wird ein Instrument für die Einziehung von Vermögen unklarer Herkunft eingeführt. Besteht kein vernünftiger Zweifel daran, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt, kann es künftig auch dann eingezogen werden, wenn die konkrete Straftat, aus der es stammt, nicht nachgewiesen werden kann. Mit der Einführung dieses neuen Abschöpfungsinstruments verfolgt die Bunderegierung das Ziel, der organisierten Kriminalität und dem Terrorismus die finanziellen Ressourcen zu entziehen.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht daneben eine grundlegende Reform der Entschädigung der Opfer von Vermögensstraftaten vor. Bisher gilt: Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Künftig sollen hingegen alle Geschädigten gleichermaßen von der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung profitieren.

PM des BMJV

Grüße

__________________
gmg
6 13.07.2016 16:31 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf des BMJV

Gesetz zur Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung

Das Recht der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung wird vollständig neu gefasst. Kernstück des Reformvorhabens ist die grundlegende Neuregelung der Opferentschädigung. Dreh- und Angelpunkt ist die Streichung des § 73 Absatz 1 Satz 2 StGB. Das Regelungsmodell der „Rückgewinnungshilfe“ wird damit hinfällig, die komplizierte Vorschrift über den staatlichen „Auffangrechtserwerb“ überflüssig. Das Strafverfahren wird von zeitraubenden zivilrechtlichen Fragen befreit, die Vermögensabschöpfung erheblich vereinfacht und erleichtert.

Beigefügt Fragen und Antworten zum Gesetzentwurf - Reform der strafrechtlichen Vermögensabschöpfung - sowie der Gesetzentwurf der Bundesregierung.


Grüße

Dateianhänge:
pdf 2016-07-13 QA_Vermoegensabschoepfung.pdf (31,11 KB, 156 mal heruntergeladen)
pdf 2016-07-13 RegE_Vermoegensabschoepfung.pdf (414,41 KB, 229 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
7 13.07.2016 16:38 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Meike
Foren Gott


images/avatars/avatar-360.jpg

Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.371.704
Nächster Level: 41.283.177

2.911.473 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Hallo zusammen,

es war ein langer Weg bis zur Reform der Vermögensabschöpfung und ich bin sehr gespannt wie sich diese in der Praxis umsetzen lässt.

Hoffentlich werden auch die Gerichte mitziehen und die "Glücksspielauszahlungsbelege", die schon mal gerne aus dem Hut gezaubert werden, zurückweisen, dass "kein vernünftiger Zweifel daran besteht, dass Vermögen aus kriminellen Handlungen herrührt" und dann auch eingezogen werden kann.

Mal schauen, ob die Steuerbehörden auch in den unzähligen illegalen Wettbuden sich die "Kassen" anschauen.

VG
Meike
8 24.07.2016 16:10 Meike ist offline E-Mail an Meike senden Beiträge von Meike suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de







Und was haben wir denn hier?
Wir sprachen schon vor Jahren über Geldausgabeautomaten in Spielhallen.
Nunmehr mal wieder ein nettes Urteil:

Prozess um Geldautomat in Fellbach
Spielhalle muss halbe Million Euro zahlen

Weil ein Geldautomat unerlaubt in einer Fellbacher Spielhalle aufgestellt wurde, muss die Betreiberfirma dafür gerade stehen. Rund eine halbe Million Euro muss sie an den Staat zahlen.
Der Automat hat in 13.884 Fällen Geld ausgespuckt


Zur vollständigen Meldung geht es hier.

Grüße

__________________
gmg
9 25.07.2016 08:33 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.278.923
Nächster Level: 8.476.240

197.317 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Zitat:
Original von gmg
Und was haben wir denn hier?
Wir sprachen schon vor Jahren über Geldausgabeautomaten in Spielhallen.
Nunmehr mal wieder ein nettes Urteil:

Prozess um Geldautomat in Fellbach
Spielhalle muss halbe Million Euro zahlen

Weil ein Geldautomat unerlaubt in einer Fellbacher Spielhalle aufgestellt wurde, muss die Betreiberfirma dafür gerade stehen. Rund eine halbe Million Euro muss sie an den Staat zahlen.
Der Automat hat in 13.884 Fällen Geld ausgespuckt


Zur vollständigen Meldung geht es hier.

Grüße




wie man sieht ,lohnt sich die aufstellung von GSG. in jedem fall

10 25.07.2016 09:01 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Den Ent­wurf ei­nes Ge­set­zes zum Schutz vor Ma­ni­pu­la­tio­nen an di­gi­ta­len Grundauf­zeich­nun­gen habe ich mal nach oben geholt.
Er geht in der nächsten Woche in die "nächste Runde"...

Grüße

__________________
gmg
11 20.08.2016 19:24 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" ist nunmehr als BR-Drs. 407/16 dem Bundesrat zugeleitet worden.
Er wurde als "Eb" (besonders eilbedürftig nach Art. 76 Abs. 2 GG) gekennzeichnet.
Er wird schnellstmöglich im BR-Finanzausschuss beraten werden.

Grüße

Dateianhang:
pdf BR-Drs. 0407-16 vom 12.08.2016.pdf (507 KB, 169 mal heruntergeladen)


__________________
gmg
12 23.08.2016 12:02 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Zitat:
Original von gmg
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung "Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen" ist nunmehr als BR-Drs. 407/16 dem Bundesrat zugeleitet worden.
Er wurde als "Eb" (besonders eilbedürftig nach Art. 76 Abs. 2 GG) gekennzeichnet.
Er wird schnellstmöglich im BR-Finanzausschuss beraten werden.

Grüße


Jetzt hat die Sache es auch in den Finanzplan des Bundes 2016 bis 2020 [BR-Drs. 401/16 vom 12. 08. 2016] geschafft.

Link

Grüße

__________________
gmg
13 24.08.2016 16:00 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Schritt für Schritt geht es voran:

18. Wahlperiode
Vorgangstyp: Gesetzgebung
Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen Initiative: Bundesregierung
Aktueller Stand: Dem Bundesrat zugeleitet - Noch nicht beraten
GESTA-Ordnungsnummer: D059
Zustimmungsbedürftigkeit: Ja , laut Gesetzentwurf (Drs 407/16 (bes.eilbed.))
Wichtige Drucksachen: BR-Drs 407/16 (Gesetzentwurf)
Sachgebiete: Öffentliche Finanzen, Steuern und Abgaben ; Wirtschaft


Inhalt
Sicherung der Gleichmäßigkeit der Besteuerung und der rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs durch Sicherstellung der Unveränderbarkeit digitaler Grundaufzeichnungen, z.B. in elektronischen Registrierkassen: Einführung gesetzlicher Regelungen sowie technologieoffener technischer Verfahren (Schutz elektronischer Aufzeichnungssysteme durch eine zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung, Kassen-Nachschau als ergänzendes Instrument der Steuerkontrolle, Sanktionierung von Verstößen);
Änderung § 146, Einfügung §§ 146a und 146b Abgabenordnung sowie Einfügung § 30 Einführungsgesetz zur Abgabenordnung; Verordnungsermächtigung

Fundstelle der Info.



Grüße

__________________
gmg

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 01.09.2016 11:22.

14 01.09.2016 11:22 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
petergaukler petergaukler ist männlich
Kaiser


images/avatars/avatar-630.gif

Dabei seit: 22.05.2008
Beiträge: 1.430
Bundesland:
Baden-Württemberg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.278.923
Nächster Level: 8.476.240

197.317 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

hi

fundstelle geht nicht!



zeigt:



Anmeldung
Sie wurden vom System abgemeldet ! Für erneute Recherche wählen Sie das gewünschte Haus.
Bundestag
15 01.09.2016 13:23 petergaukler ist offline E-Mail an petergaukler senden Beiträge von petergaukler suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Dann nehmen wir den nächsten Link zur Tagesordnung der
931. Sit­zung des Fi­nanzaus­schus­ses
am 08.09.2016 11:30 Uhr
in Berlin, Bundesrat, Leipziger Str. 3-4, Saal 2.128

TOP 5
Entwurf eines Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen

Link


Grüße

__________________
gmg
16 01.09.2016 13:59 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Bin mal gespannt, wie und ob überhaupt sich die Branche positionieren wird.
Es gibt da ja ein Schreiben des BMF an den VDAI aus diesem Jahr, welches nicht mit hinreichender Klarheit die Situation der Branche beschreibt, sondern eher etwas kurz greift.

Grüße

__________________
gmg
17 06.09.2016 16:20 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Man fragte beim BMF an, ob dieses Schreiben des BMF (Aufbewahrung digitaler Unterlagen bei Bargeschäften) für die Branche - Geldspielgeräteaufstellung - gelten würde.
Geldspielgeräte wären in dem Schreiben ja nicht aufgeführt.

[Zusatzhinweis:
BMF-Schreiben sind immer "Erleichterungsmaßnahmen" für die Steuerpflichtigen.]


Grüße

__________________
gmg
18 07.09.2016 08:45 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






RE: 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Darauf gab es dann die Antwort des BMF, welche darauf hinwies, dass Geldspielgeräte in dieser Erleichterungsregelung nicht aufgeführt worden seien.

Da dieses BMF-Schreiben nicht für Geldspielgerät gilt, gelten die allgemeinen Regelungen:
Seit dem 1. Januar 2002 sind Unterlagen i. S. des § 147 Abs. 1 AO, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt worden sind, während der Dauer der Aufbewahrungsfrist jederzeit verfügbar, unverzüglich lesbar und maschinell auswertbar aufzubewahren (§ 147 Abs. 2 Nr. 2 AO). Die mit ihrer Hilfe erstellten digitalen Unterlagen müssen seit diesem Zeitpunkt neben den „Grundsätzen ordnungsmäßiger DV-gestützter Buchführungssysteme (GoBS)“ vom 7. November 1995 (BStBl I S. 738) auch den „Grundsätzen zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU)“ vom 16. Juli 2001 (BStBl I S. 415) entsprechen (§ 147 Abs. 6 AO). Die Feststellungslast liegt beim Steuerpflichtigen. Insbesondere müssen alle steuerlich relevanten Einzeldaten (Einzelaufzeichnungspflicht) einschließlich etwaiger mit dem Gerät elektronisch erzeugter Rechnungen i. S. des § 14 UStG unveränderbar und vollständig aufbewahrt werden. Eine Verdichtung dieser Daten oder ausschließliche Speicherung der Rechnungsendsummen ist unzulässig. Ein ausschließliches Vorhalten aufbewahrungspflichtiger Unterlagen in ausgedruckter Form ist nicht ausreichend. Die digitalen Unterlagen und die Strukturinformationen müssen in einem auswertbaren Datenformat vorliegen. Ist die komplette Speicherung aller steuerlich relevanten Daten - bei der Registrierkasse insbesondere Journal-, Auswertungs-, Programmier- und Stammdatenänderungsdaten - innerhalb des Geräts nicht möglich, müssen diese Daten unveränderbar und maschinell auswertbar auf einem externen Datenträger gespeichert werden. Ein Archivsystem muss die gleichen Auswertungen wie jene im laufenden System ermöglichen.

Somit besteht folgende Lage:
Es gibt Vorschriften, welche seit dem Jahr 2002 gelten.
Diese gelten auch für Geldspielgeräte.
Das (Erleichterungs-)Schreiben vom 26. 11. 2010 gilt nicht für Geldspielgeräte.

Geldspielgeräte halten diese seit dem Jahr 2002 geltenden Vorschriften nicht ein.
In dem Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug werden Geldspielgeräte nicht aufgeführt.

Nun noch einmal meine Eingangs gestellte Fragestellung:
"Bin mal gespannt, wie und ob überhaupt sich die Branche positionieren wird."

Es erscheint angeraten, einen Steuerfachmann zu Rate zu ziehen und zu prüfen, ob man sich zutreffend positioniert hat.
Eventuell sollte jemand an der morgigen Besprechung des Finanzausschusses des Bundesrates teilnehmen?


Grüße

__________________
gmg
19 07.09.2016 16:19 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
gmg   Zeige gmg auf Karte gmg ist männlich
Foren Gott


images/avatars/avatar-363.jpg

Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.030
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 36.851.259
Nächster Level: 41.283.177

4.431.918 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg

Themenstarter Thema begonnen von gmg


www.Fiat-126-Forum.de






2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug

Zitat:
Original von gmg
Somit besteht folgende Lage:
Es gibt Vorschriften, welche seit dem Jahr 2002 gelten.
Diese gelten auch für Geldspielgeräte.
Das (Erleichterungs-)Schreiben vom 26. 11. 2010 gilt nicht für Geldspielgeräte.

Geldspielgeräte halten diese seit dem Jahr 2002 geltenden Vorschriften nicht ein.
In dem Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug werden Geldspielgeräte nicht aufgeführt.

Nun noch einmal meine Eingangs gestellte Fragestellung:
"Bin mal gespannt, wie und ob überhaupt sich die Branche positionieren wird."

Es erscheint angeraten, einen Steuerfachmann zu Rate zu ziehen und zu prüfen, ob man sich zutreffend positioniert hat.

Eventuell sollte jemand an der morgigen Besprechung des Finanzausschusses des Bundesrates teilnehmen?



Das war kein guter Rat, da:
"Die Sitzungen des Ausschusses sind nicht öffentlich. Die Sitzungsniederschriften der laufenden und der letzten Legislaturperiode (Bundestag) sind grundsätzlich vertraulich."

PECH für Interessierte!

__________________
gmg
20 16.09.2016 07:36 gmg ist offline E-Mail an gmg senden Beiträge von gmg suchen
Seiten (4): [1] 2 3 4 nächste » Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » 2016-07-13 Gesetzentwurf gegen Steuerbetrug


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
1 Dateianhänge enthalten Seminar "Gewerbeuntersagung, Versagung und Widerruf" a [...] Seminare und Veranstaltungen   05.11.2023 17:06 von webmaster     05.11.2023 17:06 von webmaster   Views: 178.951
Antworten: 0
6 Dateianhänge enthalten 13. Bundesfachtagung - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   09.08.2022 08:54 von webmaster     03.07.2023 09:35 von blabu   Views: 1.719.391
Antworten: 13
Kaufen Original Führerschein, MPU-Gutachten und Abstin [...] Gewerberecht   25.10.2022 09:55 von popdaddy22     25.10.2022 09:55 von popdaddy22   Views: 50.113
Antworten: 0
Tenor für Gewerbeuntersagung gegen GmbH und Geschäftsführer Stehendes Gewerbe (allgemein)   03.07.2020 09:28 von S'Tienchen     13.04.2021 14:35 von Crami   Views: 367.545
Antworten: 9
NRW: Großrazzia gegen Clankriminalität – Durchsuchunge [...] Spielrecht   16.08.2020 10:41 von PeterSt     26.08.2020 18:28 von petergaukler   Views: 1.330
Antworten: 5

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 316.510 | Views gestern: 287.703 | Views gesamt: 879.996.501


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 260 | Gesamt: 0.296s | PHP: 99.66% | SQL: 0.34%