Verlosung Spielhallenkonzession findet /fand statt ! |
petergaukler
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Verlosung Spielhallenkonzession findet /fand statt ! |
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siehe :
01.06.16 / GlüStV
Mittwoch, 1. Juni 2016
Anträge gegen Losverfahren bei Spielhallenerlaubnis bleiben ohne Erfolg
Die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover lehnt Eilanträge von zwei Spielhallenbetreibern gegen das von der Landeshauptstadt Hannover für den 02.06.2016 vorgesehene Losverfahren ab.
Die Verlosung stellt selbst noch keinen belastenden Verwaltungsakt dar
Die Landeshauptstadt Hannover (LHH) beabsichtigt, am 02.06.2016 über die Anträge von Spielhallenbetreibern auf Erteilung von spielhallenrechtlichen Erlaubnissen durch Los zu entscheiden.
Dagegen richten sich die von zwei Spielhallenbetreibern am 31.05.2016 erhobenen Anträge, die das Gericht mit Beschlüssen vom 01.06.2016 abgelehnt hat. Das angekündigte Losverfahren stelle lediglich einen Verfahrensschritt ohne regelnden Charakter mit Außenwirkung dar und könne daher nicht gesondert angefochten werden (§ 44a VwGO). Außenwirkung komme erst der nach Durchführung des Losverfahrens von der LHH zu treffen Erlaubnisentscheidung zu. Diese Erlaubnisse könnten von unterlegenen Mitbewerbern angefochten werden. Da es um den Betrieb der Spielhallen ab dem 01.07.2017 gehe, sei auch nicht ersichtlich, dass bis dahin nicht effektiver (ggfs. auch vorläufiger) Rechtsschutz in Anspruch genommen werden könne.
Gegen die Entscheidungen ist die Beschwerde vor dem Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in Lüneburg zulässig.
Aktenzeichen: 11 B 3071/16 und 11 B 3102/16
2.6.2016
http://www.test.uavd.de/images/stories/v...05.2016neut.pdf
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1
02.06.2016 22:13 |
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Solon
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LKKS
Kaiser
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Was regen sich die Glücksspieldealer denn auf?
Ist doch ein Spiel, bei dem es um Glück geht. Tolle Chance, jedes zweite Los gewinnt.
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2
03.06.2016 07:10 |
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Solon
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petergaukler
Kaiser
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Themenstarter
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genau
Glücksspiel = Glücksspiel
da aber die beschwerde möglich ist ,werden die herren anwälte
wohl einiges loslassen !
pg.
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3
03.06.2016 08:53 |
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w.chudaske
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Mal meine Meinung gesagt. Was ist denn dies für eine Situation, dass Losverfahren über Wohl oder Wehe von Gewerbetreibenden und das Weiterbestehen von Gewerbebetrieben entscheidet!
Spielhallen und deren Betreiber unterliegen (noch) dem Gewerberecht, oder?!
Meine Frage hierzu lautet:
Gibt es noch einen Bereich im bundeseinheitlichen Gewerberecht, in dem per Losverfahren über Existenzen entschieden wird?
Verstehe ich hier was falsch oder leben wir in eine Bananenrepublik???
Ich benötige Aufklärung.
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14.06.2016 11:25 |
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KARO
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w.chudaske ,
ich ziehe meinen Hut vor Deiner Aussage die ja wohl mehr als richtig ist ,
nur einige Herren wohl nicht ( siehe die Vorberichte ) diese Typen sind wahrscheinlich
unbelehrbar und die vermuteten Bananen ( krumm von der vielen Arbeit ) in der
Republik .
An sonsten totale Einfallslosigkeit in diesem betreffenden Bundesland , aber alles egal ,
verlorene Prozesse werden dann von Steuergeldern bezahlt .
Ansonsten würde ich mir mehr Kollegen Deiner Meinung , die ja auch öffentlich gemacht wurde , wünschen .
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14.06.2016 13:12 |
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