unsere besten emails
Forum-Gewerberecht
Homeseite Registrierung Kalender Mitgliederliste Datenbank Teammitglieder Suche
Stichwortverzeichnis Suche Häufig gestellte Fragen Zur Startseite



Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Rauchverbot in Spielhallen NRW » Hallo Gast [Anmelden|Registrieren]
Letzter Beitrag | Erster ungelesener Beitrag Druckvorschau | An Freund senden | Thema zu Favoriten hinzufügen
Zum Ende der Seite springen Rauchverbot in Spielhallen NRW
Autor
Beitrag « Vorheriges Thema | Nächstes Thema »
Beobachter Beobachter ist männlich
Doppel-As


Dabei seit: 10.04.2011
Beiträge: 106
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger


Level: 33 [?]
Erfahrungspunkte: 504.045
Nächster Level: 555.345

51.300 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






Rauchverbot in Spielhallen NRW

Hallo,

meine Frage bezieht sich auf das Rauchverbot insbesondere in Spielhallen.
Ich habe vor 3 Tagen mitbekommen das das Ordnungsamt eine Spielhalle mit 2 Konzessionen das Rauchen komplett untersagt hat.
Nach zähen Verhandlungen wurde dem Betreiber genehmigt das er einen gesonderten abgetrennten bereich für die Gäste die Rauchen freihalten kann.
In diesem Bereich gibt es 3 Spielautomaten und auch einen Rauchabschneider. Der Rest der Spielhalle hat STRIKTES Rauchverbot.
Der Spielhallenbetreiber baut jetzt in den nächsten Wochen so um das er eine Spielhalle komplett als Raucherbereich anbieten darf.
Dieses muss er auch tun da die Umsätze gravierend zurück gegangen sind.

Soweit so gut, aber diese Regelung ist mir dann absolut neu, denn im Stadtgebiet und auch weiter außerhalb gibt es zahlreiche Spielhallen wo munter gequalmt wird was die Lunge noch so her gibt.
Ist es quasi Zufall das sich diese Halle ausgesucht wurde oder besteht bereits ein STRIKTES Rauchverbot und die Betreiber halten sich nur nicht daran?
Im allgemeinen habe ich das Gefühl das in den letzten Wochen massiv von Ordnungsbehörden Beschwerden sofort nachgegangen wird und auch direkt gehandelt wird, was Spielhallen angeht.

Da ich ja eigentlich kein Querulant bin, mit der Ausnahme was Spielhallen angeht, ist es möglich sämtliche Raucherbereiche zu melden so das die zuständige Stelle auch handeln kann?
Ganz nebenbei unterstütze ich ja damit die Ärzte und Krankenkassen und auch die Gesundheit der Gäste.
1 27.07.2011 17:33 Beobachter ist offline E-Mail an Beobachter senden Beiträge von Beobachter suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

MEMO MEMO ist männlich
Eroberer


images/avatars/avatar-500.jpg

Dabei seit: 18.06.2011
Beiträge: 60
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 281.158
Nächster Level: 300.073

18.915 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de






RE: Rauchverbot in Spielhallen NRW

@Beobachter

Ganz nebenbei unterstütze ich ja damit die Ärzte und Krankenkassen und auch die Gesundheit der Gäste

Und insbesondere ünterstützt du damit die Herstelleraufsteller und die grossen Mehrfachkonzessionsbetriebe.

Diese können nämlich nach belieben Umbauarbeiten vornehmen und investieren.. Die Kleinstbetriebe wo vielleicht sogar der Bertreiber mit hinter der Theke steht wohl weniger.
Und das Interesse der "Ultramodernen-Entertainmentcenter-Betreiber" daran das die kleinen "Tante-Emma-Läden" so nach vom Markt gedrängt werden sollen ist kein Staatsgeheimnis.

Bin zwar Nichtraucher. Kann aber der Sinnigkeit und Umsetzung des Rauchverbotes in Spielhallen nicht viel abgewinnen...

VG

__________________
Spieler
2 27.07.2011 19:51 MEMO ist offline E-Mail an MEMO senden Beiträge von MEMO suchen
Solon
Zum Anfang der Seite springen

räubertochter räubertochter ist weiblich
Lebende Foren Legende


Dabei seit: 27.07.2011
Beiträge: 1.868
Bundesland:
Brandenburg

Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige


Level: 49 [?]
Erfahrungspunkte: 8.680.799
Nächster Level: 10.000.000

1.319.201 Erfahrungspunkt(e) für den nächsten Levelanstieg



www.Fiat-126-Forum.de







Ein Betreiber eines Sportwettbüros muss sich wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW verantworten, weil er in seinem mit Tischen, Sitzplätzen und einem Getränkeautomaten zum Direktverzehr ausgestatteten Geschäftslokal Aschenbecher aufgestellt und dort das Rauchen zugelassen hat. Das hat der 3. Senat für Bußgeldsachen des Oberlandesgerichts Hamm mit Beschluss vom 22. März 2012 entschieden, Az.: III-3 RBs 81/12.

In einem Sportwettbüro, welches mit Sitzplätzen, Tischen mit Aschenbechern und einem Getränkeautomaten für nicht alkoholische Getränke ausgestattet war, trafen Mitarbeiter des Ordnungsamtes im Februar 2011 rauchende Gäste an. Dessen Betreiber war daraufhin vom Amtsgericht Bielefeld wegen eines vorsätzlichen Verstoßes gegen das Rauchverbot zu einer Geldbuße von 150 Euro verurteilt worden, seine hiergegen gerichtete Rechtsbeschwerde führte nur zu einer Herabsetzung der Buße auf 100 Euro.

Der Senat hat ausgeführt, das Sportwettbüro unterfiele dem gesetzlichen Rauchverbot. Es sei eine Freizeiteinrichtung, weil es den Besuchern Gelegenheit biete, sich einige Zeit in den Räumlichkeiten aufzuhalten, um etwa dem Verlauf der Sportveranstaltungen zu folgen. Da zudem nicht alkoholische Getränke zum direkten Verzehr an Ort und Stelle über den Automaten angeboten werden, sei das Sportwettbüro auch Gaststätte.

Der verantwortliche Betreiber habe nicht die erforderlichen Maßnahmen ergriffen, um das Rauchverbot durchzusetzen, er habe vielmehr Aschenbecher bereitgestellt und daher vorsätzlich gehandelt. Dass der Betreiber aufgrund einer amtlichen Informationsbroschüre, in der ausgeführt war, dass Wettbüros „in der Regel“ nicht vom Nichtraucherschutzgesetz erfasst werden, fälschlicher Weise glaubte, nichts Unerlaubtes zu tun, entschuldige ihn nicht. Als Gewerbetreibender hätte er sich über die maßgeblichen Vorschriften informieren müssen. Wegen dieses vermeidbaren Verbotsirrtums sei aber die Geldbuße herabzusetzen.

Quelle: Pressemitteilung des Präsidenten des OLG Hamm vom 04.04.2012
3 11.04.2012 08:49 räubertochter ist offline E-Mail an räubertochter senden Beiträge von räubertochter suchen
Thema als PDF anzeigen | Baumstruktur | Brettstruktur
Gehe zu:
Forum-Gewerberecht » Gewerberecht » Spielrecht » Rauchverbot in Spielhallen NRW


Ähnliche Themen
Thread Forum Gestartet Letzte Antwort Statistik
Wochenmarkt - Vergabe an gewerblichen Marktausrichter [...] Messen, Märkte, Ausstellungen (Titel IV GewO)   01.04.2008 07:56 von Wittgensteiner     Gestern, 16:28 von BS   Views: 22.182
Antworten: 8
Legale Abgabe von Genusscannabis - Schaffung eines Rec [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   06.11.2022 04:10 von Puz_zle     11.04.2024 05:57 von Puz_zle   Views: 1.399.086
Antworten: 30
4 Dateianhänge enthalten Wichtig: 14. Bundesfachtagung-Gewerberecht - Infothread Bundesfachtagung Gewerberecht   02.08.2023 12:52 von webmaster     12.03.2024 09:08 von Adidas   Views: 770.844
Antworten: 27
Umwandlung Einzelunternehmen in eine GbR Stehendes Gewerbe (allgemein)   14.04.2010 09:52 von Ingo Hupens     11.03.2024 15:16 von Pitti81   Views: 164.176
Antworten: 33
§ 15 Abs. 2 GewO - Verhinderung der Ausübung eins Gewe [...] Stehendes Gewerbe (allgemein)   27.02.2024 11:37 von Leksum     27.02.2024 12:47 von Leksum   Views: 14.536
Antworten: 4

Berechtigungen
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.


Views heute: 212.810 | Views gestern: 373.506 | Views gesamt: 886.926.844


Solon Buch-Service GmbH
Highslide JS fürs WBB von Ninn (V2.1.1)


Impressum

radiosunlight.de
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John

Forensoftware: Burning Board 2.3.6 pl2, entwickelt von WoltLab GmbH
DB: 0.001s | DB-Abfragen: 90 | Gesamt: 0.168s | PHP: 99.4% | SQL: 0.6%