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Zum Ende der Seite springen Hauptniederlassung wird Betriebsstätte
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M. Böhm M. Böhm ist männlich
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Hauptniederlassung wird Betriebsstätte

Hallo ins Forum,

ich bin mir über die Verfahrensweise für folgenden Sachverhalt nicht sicher und würde gern wissen, wie ihr diesen Sachverhalt behandelt.

Eine UG hat ein stehendes Gewerbe angemeldet. Nach 2 Monaten erfolgt eine Änderung mit dem Inhalt: Änderung Hauptniederlassung & alte Anschrift bleibt Betriebsstätte.

Beide Anschriften befinden sich im selben Ortsteil einer Einheitsgemeinde.

Meine Frage:
Muss ich jetzt nur die Hauptniederlassung ändern und gleichzeitig die Anschrift der Betriebsstätte angeben, oder muss für die Betriebsstätte ein eigener Vorgang angelegt werden?

Für Verfahrensvorschläge wäre ich dankbar.

__________________
"Es gibt nur zwei Wege, um auf der Welt vorwärtszukommen: Durch seine eigenen Fähigkeiten oder durch die Dummheit der Anderen." (Bruyere)
1 21.11.2011 09:07 M. Böhm ist offline E-Mail an M. Böhm senden Beiträge von M. Böhm suchen
Solon
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Christiane   Zeige Christiane auf Karte Christiane ist weiblich
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Hallöchen,

nach § 14 Abs. 1 GewO ist jede Betriebsstätte anzuzeigen. Wenn also eine HN besteht und eine uZst im selben Ort betrieben wird, müssen auch zwei GewA1 gemacht werden.
Bei Ihnen müsste also die HN neu angezeigt werden (gebührenpflichtig) und wir würden die alte Betriebsstätte kostenfrei von HN in uZst ändern.

Christiane

__________________
Viele Grüße aus dem Harz!
2 21.11.2011 10:22 Christiane ist offline E-Mail an Christiane senden Homepage von Christiane Beiträge von Christiane suchen
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