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Führen "Scheinheilige" die Geschäfte der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH?

Sind der Sportbund Rheinland, Sportbund Rheinhessen und Sportbund Pfalz auch noch als Gesellschafter bei Lotto, Oddset, etc. tätig?

Wie passt das alles zu der Pressemitteilung des DFB und der Liga vom 23.06.2006?

DFB und Liga erklärten am 23.06.2005 in der Pressemitteilung wörtlich unter:
5. DFB und Liga setzen eine gemeinsame Arbeitsgruppe unter Leitung von Wilfried Straub ein, um den Fußball vor weiteren Schritten, die einer wirtschaftlichen Enteignung gleichkommen, zu bewahren. Dabei soll eine rechtliche Prüfung der Verfassungsmäßigkeit der Auswirkungen und Umsetzung des Länder-Beschlusses und der Konformität mit dem europäischen Recht vorgenommen und die Gründung einer Gesellschaft zur Veranstaltung einer eigenen Wette vorangetrieben werden.

Der Sportbund Rheinland, Sportbund Rheinhessen und Sportbund Pfalz haben seit vielen Jahren die Spielsucht mit gefördert und erhoffen sich dafür künftig auch noch zusätzliche Gelder aus einer vom DFB und der Liga kontrollierten Gesellschaft! Wann hört die ständige „Volksverblödung“ eigentlich mal auf?

Damit nichts verloren geht, die Erklärung in voller Länge: Das Monopol ist gefallen

Das war die gute Nachricht, die schlechte folgt zugleich: Keiner hat es mitgekriegt. Im inzwischen kriegsähnlichen Krisengebiet (öfter mal auch Sportwetten genannt) ist die Andeutung einer gewonnenen Schlacht zu vermelden, doch niemand scheint Wert auf diese zu legen. In Rheinland-Pfalz entschied neulich das Verwaltungsgericht Trier, dass die Vermittlung von Sportwetten ins EU-Ausland unzulässig sei, da das Landesrecht eine nur Sportwette erlaube, wenn das Unternehmen auch eine Konzession im Bundesland selbst hat. Dies wäre nicht weiter verwunderlich, wenn da nicht der Zusatz wäre, den die Richter in ihrer Begründung angeführt hätten, der in der offiziellen Pressemitteilung wie folgt lautet:

Des Weiteren führten die Richter aus, bestünden auch keine Anhaltspunkte dafür, dass das nach rheinland-pfälzischem Landesrecht vorgesehene Konzessionserfordernis gegen nationales Recht verstoße oder mit Europarecht unvereinbar sei. Dabei sei zunächst zu beachten, dass, anders als in anderen Bundesländern, in Rheinland-Pfalz kein staatliches Monopol im Bereich des Glücksspielangebotes bestehe. Vielmehr eröffne das Landesrecht ausdrücklich die Konzessionsvergabe an private Anbieter. So sei auch der derzeit einzige Konzessionsinhaber, die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH, ein privates Unternehmen. Dass bisher keine weiteren Konzessionen erteilt worden seien, ändere an der grundsätzlich bestehenden Möglichkeit einer weiteren Konzessionsvergabe nichts.

Damit sagt das Gericht aus, dass ein Monopol in Rheinland-Pfalz gar nicht bestünde, da der Erwerb einer Konzession anders als in anderen Bundesländern (genau dies wird nochmals von den Richtern betont) möglich sei. Schaut man sich die Struktur der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH an, so stellt man auch gleich fest, dass diese (anders als in NRW) gar nicht im Besitz der Landesbank ist, sondern von drei Gesellschaftern geführt wird und zwar dem Sportbund Rheinland, dem Sportbund Rheinhessen und dem Sportbund Pfalz. Dies ist insofern verwunderlich, da es insbesondere die Sportverbände gegen den Alleingang des DFB waren, der eine Liberalisierung anstrebt. Ebenfalls erstaunt ist man, dass eine deutsche Lotteriegesellschaft, die nur dazu dienen soll dem deutschen Volk ein geordnetes Glücksspiel anzubieten, ihre Dienste (in diesem Fall das Zahlenlotto) auch im Ausland anbietet, denn die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH tut dies seit 1984 in Luxemburg. Damit wird auch der Charakter eines privaten wirtschaftlich arbeitenden Unternehmens deutlich, den Richter auch als solchen beschreiben, indem sie die Lotto Rheinland-Pfalz GmbH als ein Privatunternehmen bezeichnen.

Damit sagen sie aus, dass einer Konzessionserteilung in Rheinland Pfalz nichts mehr im Wege steht und diese grundsätzlich möglich sei, so dass bei einem Antrag auf die Erteilung einer Konzession eigentlich als Antwort nur Bedingungen für solch eine Erteilung folgen können und eben keine Ablehnung aus monopolerhaltenden Gründen. Es bleibt abzuwarten ob dieses urteil Auswirkungen haben wird, denn durch die Begründung, die es enthält ist ein Monopol in Rheinland Pfalz eigentlich kaum zu halten, da dieser dem Richterspruch bzw. der ganzen Begründung widersprechen würde.

Nach langer Überlegung waren wir der Meinung, dass solch ein innovatives Bundesland auch junge und mutige Unternehmen braucht, so dass wir das Wirtschaftsministerium von Rheinland-Pfalz angeschrieben haben mit der Bitte uns bei unseren Konzessionsbestrebungen zu unterstützen und uns doch die nötigen Informationen zu geben, wie wir denn eines der Konzessionen erwerben könnten. Bis jetzt kam noch keine Antwort, doch wir sind zuversichtlich, dass sich die Politik in Rheinland-Pfalz an Gerichtsurteile halten wird.

Quelle: www.sportwetten-magazin.de, ein Newspartner von www.casinos.ch
Information von Feda Mecan
Alles unter: http://www.casinos.ch/newsflashartikel2.cfm?
art=News&key=138108&selid=0&parm=deta
1 13.07.2006 14:13 anders ist offline E-Mail an anders senden Beiträge von anders suchen
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