Gesellschafter untergetaucht - Gewerbabmeldung von Amts wegen möglich? |
StadtOR
Grünschnabel
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Gesellschafter untergetaucht - Gewerbabmeldung von Amts wegen möglich? |
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Hallo, ich habe momentan folgendes Problem. Bei uns hatte sich vor ein paar Jahren eine GmbH & Co. KG und eine Verwaltungs GmbH gewerberechtlich angemeldet.
Der persönlich haftende Gesellschafter der Verwaltungs GmbH hatte damals seinen Wohnsitz in einem anderen Ort. Er, bzw. seine Familie ist/sind jedoch gleichzeitig Hauseigentümer von der Betriebsanschrift in unserem Ort.
Nun zum eigentlichen Problem:
Die Anzahl der Anfragen über diese Firma steigt stetig. Gerichtsvollzieher können dort niemanden antreffen, Ermittlungsersuchen wegen Fahrerermittlung laufen leider auch ins leere. Zwischenzeitlich ist uns bekannt geworden, dass der pHG der Verwaltungs GmbH vor über einem Jahr bei seiner Wohnsitzgemeinde von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet worden ist. Der Elternteil, der im Haus der Betriebsstätte wohnt kann leider nur sehr schlecht deutsch verstehen und bestätigte, dass die Firma dort den Betrieb führt. Am Eingang des Grundstückes hängt ein riesiges Firmenschild, die Post für diese Firma kann dort auch zugestellt werden....
Was kann ich machen? Den phG anschreiben und bitten mir den aktuellen Wohnsitz mitzuteilen mit der Androhung das ganze von Amts wegen abzumelden, sofern wir keine Rückmeldung bekommen? Eine rechtsgrundlage hierfür sehe ich in der GewO leider nicht.
Vielen Dank vorab.
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1
23.09.2011 13:41 |
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Solon
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Rheinhesse
Kaiser
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RE: Gesellschafter untergetaucht - Gewerbabmeldung von Amts wegen möglich? |
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aus Rheinhessen,
ich gehe einfach mal davon aus, dass Sie mit dem "persönlich haftenden Gesellschafter" der Verwaltungs-GmbH eigentlich deren Geschäftsführer meinen. Ist denn dieser Geschäftsführer der einzige in der Verwaltungs-GmbH? Gibt es eventuell andere Gesellschafter der Verwaltungs-GmbH, welche man auf die Problematik ansprechen könnte?
Ansonsten sehe Ich nach Ihrer Sachverhaltsschilderung auch keine Möglichkeit die Firma v. A. w. abzumelden. Denn offenbar kann Post noch zugestellt werden, fraglich allerdings ob Sie einer liest und Ihnen ist bestätigt worden, dass die Firma noch tätig ist. Wer führt dann aber die Geschäfte des Unternehmens?
Ein anderer Weg wäre, aufgrund der Vielzahl der Anfragen, mal zu prüfen ob nicht ausreichende Zahlungsrückstände bestehen, welche eine Gewerbeuntersagung rechtfertigen könnten.
Am frühen Sonntagmorgen Fragen über Fragen....
__________________ Grüße aus dem schönen Rheinhessen.
Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham
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2
25.09.2011 07:20 |
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Solon
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Civil Servant
Foren Gott
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Guten Morgen und
im Forum,
eine Abmeldung v. A. w: kommt nur in Betracht, wenn die Aufgabe 100%ig feststeht, was nur der Fall ist, wenn der Gewerbetreibende tot oder eindeutig nicht mehr am Betriebsort täig ist. Letzteres wäre der Fall, wenn die Betriebsstätte längst anderweitig verpachtet ist.
Ich möchte den Augenmerk auch auf eine damit im Zusammenhang stehende Problematik richten. Typen, wie von @StadtOR beschriebenen, weisen erste Anzeichen von gewerberechtlicher Unzuverlässigkeit auf. Nicht wenige davon sollten, müssen und wollen wir gerne aus dem Verkehr ziehen. Hilfreich können hierbei auch Ordnungswidrigkeiten sein. Die kann man aber nur dann vernünftig im Widerrufs- bzw. GU-Verfahren verwerten, wenn sie auch bebußt worden sind. Deswegen sollte in solchen Fällen ein Bußgeldverfahren folgen. Voraussetzung ist natürlich, dass der Betroffene noch erreichbar ist.
Zurück zum Fall: Rücken die Eltern keine Adresse raus? Der Tipp von @rheinhesse ist gut. Im Registerportal ggf. weiteren GF ermitteln oder beim Amtsgericht die Gesellschafter. Auch Anfragen beim FA können sinnvoll sein. Auf jeden Fall macht angesichts der zahlreichen Anfragen eine Zuverlässigkeitsprüfung Sinn. Die kann aber das zuständige Regierungspräsidium (in Hessen zuständig) durchführen.
Gruß von der Lahn
Frank Schuster
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26.09.2011 11:44 |
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StadtOR
Grünschnabel
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Themenstarter
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Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten.
@Rheinhesse - Mit dem persönlich haftendem Gesellschafter meinte ich diesen.
Leider ist bei der Verwaltungs GmbH nur ein Geschäftsführer eingetragen, das wäre sonst zu einfach gewesen. Gesellschafter sind leider keine anderen eingetragen.
@Civil Servant - Sobald es an die Adresse des Sohnes geht verschwinden plötzlich die Deutschkenntnisse. Die Frage wird nicht verstanden, bzw. die Eltzern wissen natürlich nicht wo der Sohn sich aufhält.
Ob die Briefe gelesen werden oder bei dem Geschäftsführer ankommen ist leider fraglich.
Aber der Tipp mit einem Gewerbeuntersagungsverfahren ist wirklich sehr gut.
Ich werde mich mit dem RP in Verbindung setzen.
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26.09.2011 12:52 |
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