Gründung einer GU trotz Gewerbeuntersagung |
Raguhn-Jeßnitz
Jungspund
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Gründung einer GU trotz Gewerbeuntersagung |
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Hallo zusammen,
einem Handwerker (Einzelgewerbe) wurde 2005 die Ausübung des Handwerks sowie der Handel mit entsprechendem Sortiment wegen Unzuverlässigkeit nach § 35 Abs. 1 GewO untersagt.
Selbiger hat nun eine GU (haftungsbeschränkt) gegründet und ist dort Geschäftsführer. Das Tätigkeitsfeld der GU betrifft genau das untersagte Handwerk.
Die Gewerbeuntersagung aus 2005 bezog sich aber nicht auf die Tätigkeit aus Vertretungsberechtigter eines Gewerbetreibenden oder als mit der Leitung eines Gewerbebetriebes beauftragte Person.
Da die GU ja nun eine jur. Person ist und diese damit der Gewerbetreibende ist, stellt sich für mich die Frage, ob er nun als Geschäftsführer, also als Vertretungsberechtigter eines Gewerbebetriebes, tätig werden darf, gerade auch deshalb, weil die GU genau diese Tätigkeiten ausführt, die ihm untersagt wurden.
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1
14.09.2012 08:09 |
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Solon
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Stadtverwaltung Frankenthal
Kaiser
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Gründung einer GU trotz Gewerbeuntersagung |
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ich würde mich in dem Fall zunächst einmal mit dem Amtsgericht (Registergericht) in Verbindung setzen, welches die Eintragung vorgenommen hat... meines Wissens kann ihr Handwerker wegen § 6 Absatz 2 Nr. 2 GmbHG nicht als Geschäftsführer eingetragen werden
vielleicht kommen sie so weiter...
Gruß aus Frankenthal (Pfalz) und weiterhin frohes Schaffen
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2
14.09.2012 08:25 |
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Solon
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Raguhn-Jeßnitz
Jungspund
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RE: Gründung einer GU trotz Gewerbeuntersagung |
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für den super Tipp. § 6 Abs. 2 Nr. 2 GmbHG sagt eigentlich alles. Werde mich dann sofort an unser Registergericht wenden.
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3
14.09.2012 08:41 |
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Christiane
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Mich würde dann mal die Reaktion des Registergerichtes interessieren.
Ich habe schon einige gleichgelagerte Mitteilungen nach Stendal geschickt, aber noch nie irgendeine Reaktion erhalten.
Christiane
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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4
14.09.2012 08:53 |
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Raguhn-Jeßnitz
Jungspund
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Ach so ?????
Zumindest habe ich gleich einen aktuellen GRZ mit entsprechender Eintragung besorgt, den ich in Kopie mit nach Stendal schicke.
Ich werde Sie auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.
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5
14.09.2012 09:11 |
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Christiane
Routinier
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Das wäre sehr nett!
__________________ Viele Grüße aus dem Harz!
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6
14.09.2012 09:28 |
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Raguhn-Jeßnitz
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Also es gibt tatsächlich eine Reaktion des Amtsgerichts. Gestern hatte ich ein Gespräch mit dem betreffenden Gewerbetreibenden (Gewerbe ist noch nicht angemeldet), weil er einen Antrag auf Wiedergestattung des untersagten Gewerbes stellen will. Dabei hat er erwähnt, dass er diesbezüglich vom Amtsgericht angeschrieben wurde. Sinngemäß hat wohl das Amtsgericht mitgeteilt, dass er als Gründer der UG hätte Prüfen müssen, ob er Geschäftsführer sein kann oder ob Hinderungsgründe vorliegen.
Na ja, ich bin ja mal gespannt, wie sich die Sache weiterentwickelt. Im Augenblick habe ich damit noch kein Problem. Wie gesagt, das Gewerbe ist noch nicht angemeldet, und soweit meine Informationen zutreffend sind, ist er auch noch nicht gewerblich tätig.
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Raguhn-Jeßnitz: 05.10.2012 08:48.
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7
05.10.2012 08:47 |
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