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Zum Ende der Seite springen Zweigniederlassung wird Hauptsitz
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Zweigniederlassung wird Hauptsitz

Hallo liebe Kollegen,

sehe ich das richtig ? Eine Gesellschaft gibt ihren auswärtigen Hauptsitz auf und die hier gemeldete Zweigniederlassung wird der neue Hauptsitz. Ich sehe hier keinen Vorgang, welcher eine Anzeigepflicht begründet (Zweigniederlassung -> Hauptsitz). Ich beabsichtige die Eintragung im Gewerberegister manuell anzupassen. Wie macht ihr das ?

Gruß

Kranenburg
1 26.05.2011 11:53 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
Solon
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Kranenburg   Zeige Kranenburg auf Karte Kranenburg ist männlich
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Antwort

Wann immer man gerade eine Thema gepostet hat, stolpert man unmittelbar kurze Zeit später selbst über die Antwort. Nein - eine Aufwertung einer Zweigniederlassung zur Hauptniederlassung ist KEIN anzeigepflichtiger Tatbestand (Landmann-Rohmer).

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Kranenburg: 26.05.2011 12:20.

2 26.05.2011 12:20 Kranenburg ist offline E-Mail an Kranenburg senden Homepage von Kranenburg Beiträge von Kranenburg suchen
Solon
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Rheinhesse   Zeige Rheinhesse auf Karte Rheinhesse ist männlich
Kaiser


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RE: Antwort

Moin aus Rheinhessen,
wäre allenfalls eine freiwillig zu erstattende Gewerbeummeldung, die seit dem MEG II möglich ist, durch das Unternehmen. Evtl. das Unternehmen auf diese Möglichkeit hinweisen, versehen mit dem Zusatz welche Stellen dann automatisch informiert und dass bei Gewerbeamtsanfragen keine veralteten Daten übermittelt werden.

__________________
Grüße aus dem schönen Rheinhessen.

Das einzige, dessen ich sicher bin, ist die Erkenntnis, dass es nichts gibt, dessen man sich sicher sein kann.
William Somerset Maugham Formulier
3 26.05.2011 12:36 Rheinhesse ist offline E-Mail an Rheinhesse senden Homepage von Rheinhesse Beiträge von Rheinhesse suchen
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Haupt- und Zweigniederlassung

Ein Hallo aus Baden-Württemberg!!

Meine Kolleginnen und ich sind uns gerade etwas uneins.
Folgender Fall:

Ein Gewerbetreibender hat zwei Betriebsstätten (Hauptniederlassung und unselbständige Zweigniederlassung) in unserer Gemeinde. Nun möchte er die Hauptniederlassung abmelden und die Zweigniederlassung zur Hauptniederlassung machen.

Wie machen wir das am blödesten? Reicht eine Gewerbe-Abmeldung der bisherigen Hauptniederlassung oder?? verwirrt

Viele Grüße
4 10.01.2012 09:34 Sonnenschein82 ist offline E-Mail an Sonnenschein82 senden Beiträge von Sonnenschein82 suchen
Harsefeld Harsefeld ist männlich
Tripel-As


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Hauptniederlassung abmelden
Unselbstständige Zweigstelle ummelden .. so würde ich das machen.

__________________
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius null, und das nennen sie dann ihren Standpunkt.
5 10.01.2012 09:41 Harsefeld ist offline E-Mail an Harsefeld senden Beiträge von Harsefeld suchen
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Hallo!
Ich habe einen ähnliche Fall. Ein Gewerbetreibender betriebt in meinem Amtsbereich eine "unselbstständige Zweigstelle" mit ist jedoch bekannt geworden, dass er die Adresse seiner "unselbstständigen Zweigstelle" auch als Rechnungsanschrift nutzt. Ich finde nur leider keinen "ummeldetatbestand" im Gesetzt Kopfkratz . Nur, dass eine Rechnungsanschrift lt. Landmann/Rohmer mindestens eine Zweigstelle darstellt. Kann ich Ihn jetzt zur Ummeldung auffordern? Oder muss ich Ihn auffordern seine "Zweigstelle" anzumelden? Hat jemand einen Rat für mich??

Danke

__________________
der Erik
6 07.01.2014 13:50 Erik ist offline E-Mail an Erik senden Beiträge von Erik suchen
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Grünschnabel


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RE: Zweigniederlassung wird Hauptsitz

Hallo zusammen,

am 16.08.2017 zum 01.04.2017 wurde hier (NRW) eine unselbstständige Zweigstelle mit dem Gewerbegegenstand "Autohandel sowie die Vermittlung von Neu- und Gebrauchtfahrzeugen" angemeldet. Die Hauptniederlassung befand sich außerhalb unseres Stadtgebietes.

Gestern erhielt ich die Nachricht vom zuständigen Finanzamt, dass die Hauptniederlassung rückwirkend zum 01.04.2017 abgemeldet wurde. Die unselbstständige Zweigstelle wurde nicht zur Hauptniederlassung bis heute geändert, sodass derzeit die UG (haftungsbeschränkt) nirgends steuerrechtlich geführt wird.

Für mich stellt sich die Frage, ob ich die Ummeldung einer unselbstständigen Zweigstelle in einer Hauptniederlassung von Amts wegen durchgeführt werden darf oder ob hier auch ein offizielles Verfahren in Gang gestoßen werden muss mit anschreiben des Gewerbetreibenden, sollte er sich nicht melden bzw. kümmern - Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens, letztlich Durchsetzung mittels Ordnungsverfügung. Dieses würde natürlich wieder erheblich Zeit in Anspruch nehmen .

Wie würdet ihr / würden sie vorgehen ? Ummeldung von Amts wegen und wenn ja gibt es dort eine Ermächtigungsgrundlage ?
7 29.03.2018 10:47 Gewerbesb312 ist offline E-Mail an Gewerbesb312 senden Beiträge von Gewerbesb312 suchen
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Das Gesetz sieht verpflichtende Ummeldungen nur vor, wenn der Betrieb [innerhalb des Meldebezirks = Gemeinde] verlegt wird oder der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Von daher ist kein Platz für verpflichtende Ummeldungen.

Stehen die oben geschilderten Änderungen eindeutig fest, können Korrekturen vAw erfolgen. Bei Firmen (=HR-Eintrag) sollte darauf geachtet werden, dass Änderungen im Gewerberegister synchron mit Änderungen im HR erfolgen.
8 29.03.2018 14:44 Civil Servant ist offline E-Mail an Civil Servant senden Homepage von Civil Servant Beiträge von Civil Servant suchen
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