Welche freiwillige Maßnahme ? |
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.532.826
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Welche freiwillige Maßnahme ? |
|
Hallo zusammen,
http://www.youtube.com/user/gamesundbusi...u/2/0GmoL4pApsU
"Die ganz kleinen Stellschrauben akzeptieren wir, wenn nach Möglichkeit so wie 89 werden wir sie freiwillig durchführen."
Was war damit gemeint?
gefunden hatte ich für das Jahr:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13528792.html
"In mehreren Urteilen, zuletzt vor einem Jahr, gab der Bundesfinanzhof höchstrichterlich zu verstehen, daß der Faktor 1,5 alles andere als zu hoch ist, aber der sonst unersättliche Fiskus unternahm nichts.
Stur stellt sich auch das Bundeswirtschaftsministerium bei der Frage eines obligatorischen Einbaus von ablesbaren Umsatzzählgeräten. Das sei zu aufwendig, beschieden Regierungsvertreter immer wieder anfragende Bundestagsabgeordnete. Ein fadenscheiniges Argument."
und
Gauselmann weist Vorwürfe zurück / Beamter erhielt fast 100 000 Mark
„Er hat für mich nichts geleistet"
Von Reinhard Günnewig
Espelkamp. Der Chef der Gauselmann Gruppe, Paul Gauselmann, wies alle Verdächti-gungen zurück, einen Referatsleiter des Bundespresseamtes (BPA) bestochen zu haben. Der Beamte war Anfang der Woche vorläufig beurlaubt worden, nachdem be-kanntgeworden war, daß er mehrere Jahre lang einen Beratervertrag mit dem Espel-kamper Spielautomatenhersteller hatte.
Nach Angaben von Gauselmann war der BPA-Mitarbeiter, dessen Name mit Dr. Wolf-Eckart Meyhoeffer angegeben wird, dem Unternehmen von der Hamburger Agentur Salaction empfohlen worden. Im Mai 1987 begann der Beamte seine Tätigkeit für die Espelkamper Firma und erhielt dafür monatlich durchschnittlich 1 500 Mark zuzüglich Spesen. Ende Juni 1992 sei die Vereinbarung im Rahmen allgemeiner, rezessionsbedingter Sparmaßnahmen wegen gekündigt worden. Gauselmann: „Der Mann hat mir nichts ge-bracht. Wir sind uns nur einmal begegnet." 1986 habe sich Dr. Meyhoeffer erfolglos als Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Automaten-Industrie (VDAI) beworben, dem Paul Gauselmann seit 1982 vorsteht.
Nach Angaben des Espelkamper Unternehmers sollte Dr. Meyhoeffer in Bonn Kontakte zu Abgeordneten und anderen Politikern herstellen. „Wir sind weit weg von der Front und wußten nicht, wie man mit Politikern umgeht", nennt Gauselmann das Motiv der Tätigkeit seines Bonner Mannes. Die mit ihm abgeschlossene Vereinbarung weise ausdrücklich auf die notwendige „rechtliche Abgrenzung zwischen einem Arbeitsvertragsverhältnis" und dem mit Gauselmann eingegangenen „Dienstverhältnis" hin. Kurz: Der in der Auslandsabteilung des Bundespresseamtes tätige Beamte hätte sein zusätzliches Engagement seinen Vor-gesetzten melden müssen. „Das hat er offenbar nicht getan", vermutet Vorstands-vorsitzender Paul Gauselmann.
Das Bundespresseamt wollte sich zu dem Vorgang gestern auf Anfrage unter Hinweis auf die staatsanwaltlichen Ermittlungen nicht weiteräußern. Verweigert wurde auch eine Antwort auf die Frage, ob 1988 und 1989 Sommerfeste des Hauses, auf denen Gauselmann seine Spielautomaten präsentieren durfte, von Dr. Meyhoeffer organisiert wurden. „Wir werden das Ergebnis der Untersuchungen abwarten", so ein BPA-Sprecher. Es sei jedoch „schwer einzusehen, wo der Vorteil für Gauselmann gelegen hätte, wenn der Beamte Bestechungsgelder angenommen hätte".
Quelle: Neue Westfälische vom 9.5.1998
|
|
1
28.01.2011 14:34 |
|
|
|
Solon
|
|
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.017.907
Nächster Level: 41.283.177
|
|
RE: Welche freiwillige Maßnahme ? |
|
Wie war es damals ??
Die Lage war ähnlich "interessant" wie heute wohl auch wieder....
Freiwillige selbstbeschränkende Vereinbarung der Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen und der Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft über die Bauart und über die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen
Der Deutsche Bundestag hat in zweiter und dritter Lesung am 20. April 1989 den Antrag der Fraktionen der CDU/CSU und FDP vom 15. Februar 1989 (BT-Drucksache 11/3999) angenommen. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung u. a. auf,
"zur Vermeidung gesetzlicher Maßnahmen Verhandlungen mit der Automatenwirtschaft mit dem Ziel aufzunehmen, sicherzustellen, daß die in § 13 Nr. 7 SpielV genannten Gewinnspielobergrenzen zusammengenommen nicht überschritten werden;" (Nr. II, 4)
"zur Vermeidung weiterer gesetzlicher Maßnahmen in Verhandlungen mit der Automatenwirtschaft sicherzustellen, daß diese durch Selbstbeschränkungsvereinbarung die von den Geldspielgeräten ausgehenden Spielanreize mindert (deutliche Einschränkung des Münzspeichers, Verhinderung des gleichzeitigen Bespielens von mehr als zwei Geräten, Einrichtung einer Zwangspause bei ununterbrochenem Spiel nach einer Stunde), in geeigneter Weise auf die Gefahren des Vielspielens und Therapiemöglichkeiten hinweist sowie Werbemaßnahmen einschränkt;" (Nr. II, 7)
"durch steuerrechtliche Vorschriften darauf hinzuwirken, daß
neue Geldspielgeräte zur korrekten Erfassung der Einsätze mit manipulationssicheren Zählwerken ausgestattet werden, um klarzustellen, daß als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer die Summe der Einsätze zugrunde zu legen ist, wobei eine EG-einheitliche Regelung anzustreben ist." (Nr. II, 2)
In Erfüllung der Aufforderung des Deutschen Bundestages und auf Ersuchen des Bundesministeriums für Wirtschaft (BMWi) und des Bundesministeriums für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit (BMJFFG) verpflichten sich die Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen sowie die Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft die nachfolgenden Freiwilligen selbstbeschränkenden Vereinbarungen über die Bauart von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen bzw. über die Aufstellung von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen einzuhalten. Sie leisten hiermit ihren Beitrag zur Ausfüllung der vom Deutschen Bundestag aufgestellten Forderungen.
Als zusätzlicher freiwilliger Beitrag ist die Selbstverpflichtung der Hersteller von Unterhaltungsautomaten mit Geldgewinnen und der Verbände der Unterhaltungsautomatenwirtschaft über den Einbau von manipulationssicheren Zählwerken zu verstehen. Die Verpflichtung zum Einbau von manipulationssicheren Zählwerken durch Gesetz oder Verordnung hätte ansonsten noch einer verfassungsrechtlichen Abklärung bedurft.
Zitat off
Hervorhebungen durch den Verfasser.
Zu diesem Zeitpunkt wurde auch das jetzt in der Diskussion wieder hervorgehobene sog. "Spielsuchtpiktogramm" geboren...
Wer sich noch einmal die gesamten "freiwilligen Maßnahmen" ansehen möchte, kann das hier
Diese sog. "freiwilligen Maßnahmen" wurden kurz nach Einführung der SpielV 2006 durch die Automatenindustrie aufgekündigt, da sie - zumindest teilweise - in die SpielV 2006 eingepflegt worden sind....
Grüße
__________________ gmg
Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von gmg: 28.01.2011 16:43.
|
|
2
28.01.2011 15:19 |
|
|
Solon
|
|
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.248
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: Welche freiwillige Maßnahme ? |
|
Respekt vor dem Fachwissen!
|
|
3
28.01.2011 16:31 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.532.826
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
danke für die Zusammenstellung.
Schon witzig, wenn man die Parallelen sieht, dass sich da trotz eindeutiger höchstrichterlicher Rechtsprechung ein BMWI schützend vor eine
Branche stellt und nachdem der Druck aus der Politik so hoch wird, freiwillige Maßnahmen ausgehandelt werden.
- freiwillige Maßnahmen sind ja deswegen so nett, weil man bei Verstoß nie ein Verwaltungsgericht oder Strafgericht zum Urteil bewegen kann -
Und das mit den freiwilligen Maßnahmen ist auch deswegen soll toll, weil man hinterher die Geschichten vom "Fluch der guten Tat" erzählen kann.
Wie schon mal geschrieben, kann man die Gegenwart nur verstehen, wenn man die Vergangenheit kennt.
Vielleicht sollte auch noch jemand etwas zur "freiwilligen Maßnahme" von 1988 in Frankfurt auf der Kaiserstr. erzählen.
Da haben wir doch vielleicht noch Zeitzeugen im Forum.
Gruß
Meike
|
|
4
29.01.2011 06:52 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.248
Nächster Level: 4.297.834
|
|
Das würde mich aber jetzt auch interessieren. Ansonsten finde ich freiwillige Maßnahmen schon in Ordnung, gibt es ja in anderen Bereichen ja auch. Wir haben ja in diesem Land nicht mit zuwenig Bürokratie zu kämpfen.
Und wie du schon richtig schreibst, diese freiwilligen Maßnahmen können so erfolgreich sein, dass sie am Ende gegen ein verwendet werden, eben der Fluch der guten Tat.
|
|
5
29.01.2011 12:07 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.017.907
Nächster Level: 41.283.177
|
|
JA auch zu "freiwilligen Maßnahmen" |
|
Man wird nicht alles durch eine Evaluation der SpielV regeln können.
Es wird immer wieder "neue Gedanken" von Seiten der geräteherstellende Industrie geben (Stillstand = Rückschritt).
Gerade für diesen Bereich - verbunden mit einer Kommunikation mit einer noch neu zu installierenden "beratenden" Stelle für die neue Erfindung - stelle ich mir schon als Lösungsweg "freiwiliige Maßnahmen" vor.
Erfindung ist "gut" = keine Einschränkung
Erfindung ist "nicht gut" = Vereinbarung über Nichtanwendung im Rahmen einer Vereinbarung ("freiwillige Maßnahme") für alle im VDAI vorhandenen Parteien.
BMWI Bericht:
Stärkung der Instrumente zur Früherkennung von Fehlentwicklungen....
Genau in diesem Bereich würde ich meine Einschätzung ansiedeln.
Deswegen bin ich auch für "freiwillige Maßnahmen".....
Die Frist zwischen der "Geburt" der SpielV 2006 und der jetzt anstehenden "Evaluation" ist einfach zu lang.
Wir leben im Computerzeitalter. Wir reden hier über Computer.
Über die Gerätearten, über die jetzt beratschlagt wird,sehe ich schon die Abenddämmerung aufziehen.
Es wird in einigen wenigen Jahren ganz andere Geräte-Möglichkeiten geben.
Man brauchte sich nur auf IMA und ICE umzusehen.
"Freiwillige Maßnahmen" erhöhen die Fähigkeit zur schnellen Reaktion und schaffen auch - wenn sich alle daran halten - Rechtsicherheit.
Grüße
__________________ gmg
|
|
6
29.01.2011 17:27 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.703
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Klare Definitionen ersetzen freiwillige Maßnahmen!
Wer kennt auch nur eine freiwillige Maßnahme die im Interesse der Bürger getroffen wurde?
Bisher haben die freiwilligen Maßnahmen doch immer recht schnell ihre Grenzen erkennen lassen.
Siehe das Dioxin als Halbfabrikat in Futtermitteln. Wetten, dass sich auch hier überhaupt nichts ändern wird! Jedenfalls solange nicht, bis irgendein Politiker oder irgendjemand aus dem direkten Umfeld davon betroffen ist. Ist es nicht traurig, dass es erst soweit kommen muss?
Da wir aber (fast) alle Produkte immer nur auf der Grundlage von Kilo oder Liter kaufen, ist ein interessanter „Strecker“ z. B. das Wasser aber auch verschiedene Ölsorten, Fette und Getreidearten, etc. eignen sich je nach Produktart hervorragend zum Strecken von Lebensmittel. Offensichtlich ist da aber auch immer noch ein Platz für Dioxin frei.
Somit werden die toxischen Stoffe wohl auch künftig einfach solange weiter vermischt, bis mindestens der obere geduldete Grenzwert erreicht ist. Wenn dann auch noch die genmanipulierten Halbfabrikate bei der Zugabe in Lebensmitteln nicht kennzeichnungspflichtig sind, dann ist das Ziel der Lobbyisten doch wieder einmal erreicht.
Damit haben dann ja auch schon wieder die freiwilligen Maßnahmen voll gegriffen und die lebensmittelrechtlichen Mindestauflagen zumindest gegenüber dem Gesetzgeber sind erfüllt.
Ein weiteres Produkt ist das Glutamat. In Schweden berechtigt verboten und in Deutschland durch den Lobbyismus ein Wundermittel!!
Nach dem Abstecher in einen ganz anderen Bereich, wieder zu den vorhandenen und geduldeten Glücksspielutensilien. Auch hier haben die freiwilligen Maßnahmen bisher nicht gegriffen oder eventuell doch? Aber dann nur für einige wenige!
|
|
7
29.01.2011 19:01 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.248
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: JA auch zu "freiwilligen Maßnahmen" |
|
Dem ist eigentlich nichts hinzu zufügen. Sinnvolle Gedanken.
|
|
8
29.01.2011 19:02 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.532.826
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo anders,
absolute Zustimmung!
Freiwillige Maßnahmen bringen für den Bürger und den Rechtsstaat keinen Vorteil, sondern nur wirtschaftliche Vorteile für einige wenige.
---------------------------------------------------------------------------
-----
Hallo rosewood,
es gibt keinen "Fluch der guten Tat" , denn das war ja keine freiwillige Maßnahme im klassischen Sinn,
sondern ein Aushandel, dass es nicht sofort gesetzliche Regelungen gab.
Interessant war damals wie heute die Position des BMWI.
Dank dieser "freiwilligen Maßnahmen" haben wir u.a. bis heute kein manipulationssicheres Zählwerk und keine elektronische Buchhaltung, die den Vorgaben des §146 AO entspricht.
---------------------------------------------------------------------------
--------
Schade, dass sich offensichtlich kein Zeitzeuge findet, der etwas zu Frankfurt, Kaiserstr., 1988 sagen kann, - ich dachte, dass gmg vielleicht etwas
dazu hätte sagen können.
---------------------------------------------------------------------------
---------
Was passiert aktuell überhaupt mit den gewonnenen Unternehmensdaten durch den Datenbanktausch / angebliche Umstellverpflichtung von TR 3.3,
d.h. die freiwillige Maßnahme, die zwischen den Verbänden, der Industrie und dem BMWI ausgehandelt wurde?
Gibt es zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen Aufstellern und Herstellern, dass die Daten sofort vernichtet werden müssen oder dürfen diese selbst genutzt oder gehandelt werden? - Bei jedem Preisausschreiben kann man das Kreuz setzen, dass man mit der Weitergabe seiner Daten nicht einverstanden ist,
war das auch so?
Der ein oder andere erinnert sich vielleicht noch an einschneidende Erlebnisse Ende der 80-iger Jahre. - Wurden diese mal aufgearbeitet? Denn wenn wir schon beim Feststellen von Parallelen sind bei frewilligen Maßnahmen, dank der Aufstellung von gmg, sollte man diese gerade bei wichtigen Unternehmensdaten genau hinterfragen, oder?
Gruß
Meike
|
|
9
30.01.2011 06:38 |
|
|
96er
Doppel-As
Dabei seit: 20.01.2011
Beiträge: 124
Bundesland:
Niedersachsen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 34 [?]
Erfahrungspunkte: 600.507
Nächster Level: 677.567
|
|
Zitat: |
Original von anders
Klare Definitionen ersetzen freiwillige Maßnahmen!
|
|
Auch ich bin vollkommen auf deiner Seite. Aber bis diese (eigentlich recht einleuchtende) Erkenntnis zu den zuständigen Stellen durchgesickert ist, wird wohl noch ein bisschen Wasser den Rhein hinabfließen.
|
|
10
30.01.2011 14:35 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.017.907
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Original von Meike:
Schade, dass sich offensichtlich kein Zeitzeuge findet, der etwas zu Frankfurt, Kaiserstr., 1988 sagen kann, - ich dachte, dass gmg vielleicht etwas dazu hätte sagen können.
Sorry, nix im Fundus gefunden! :-((
Und Du kannst oder willst nicht, Meike?
-------------------------------------------------------------------
btw. Freiwillige Maßnahmen
Mal ein Beispiel:
Anbringungsort des Spielsuchtpiktogrammes in der Nähe des Münzeinwurfes (und NICHT über der Münzauswurfschale).
Übrigens funktionieren diese "Freiwiligen Maßnahmen" doch gut, wie das aktuelle Beispiel zeigt.
Grüße
__________________ gmg
|
|
11
31.01.2011 15:07 |
|
|
Meike
Foren Gott
Dabei seit: 19.11.2006
Beiträge: 6.053
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 38.532.826
Nächster Level: 41.283.177
Themenstarter
|
|
Hallo gmg,
ich persönlich war nicht dabei. Gehöre auch nicht der entsprechenden Berufsgruppe an.
Welche freiwilligen Maßnahmen sollen denn gut funktioniert haben?
Gruß
Meike
|
|
12
31.01.2011 15:13 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.017.907
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
ich persönlich war nicht dabei. Gehöre auch nicht der entsprechenden Berufsgruppe an.
Gruß
Meike |
|
Aber Du hast Infos. Sonst würdest Du den Vorgang nicht ansprechen.
Zitat: |
Original von Meike
Hallo gmg,
Welche freiwilligen Maßnahmen sollen denn gut funktioniert haben?
Gruß
Meike |
|
Die Umstellung der GSG auf TR 4.X.
Trotz aller Unkenrufe.
Grüße
__________________ gmg
|
|
13
31.01.2011 15:25 |
|
|
L.Duke
Eroberer
Dabei seit: 23.01.2011
Beiträge: 59
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 285.552
Nächster Level: 300.073
|
|
Unken!
Zitat: |
Original von gmg
Man wird nicht alles durch eine Evaluation der SpielV regeln können.
Es wird immer wieder "neue Gedanken" von Seiten der geräteherstellende Industrie geben (Stillstand = Rückschritt).
Gerade für diesen Bereich - verbunden mit einer Kommunikation mit einer noch neu zu installierenden "beratenden" Stelle für die neue Erfindung - stelle ich mir schon als Lösungsweg "freiwiliige Maßnahmen" vor.
Erfindung ist "gut" = keine Einschränkung
Erfindung ist "nicht gut" = Vereinbarung über Nichtanwendung im Rahmen einer Vereinbarung ("freiwillige Maßnahme"
für alle im VDAI vorhandenen Parteien.
BMWI Bericht:
Stärkung der Instrumente zur Früherkennung von Fehlentwicklungen....
Genau in diesem Bereich würde ich meine Einschätzung ansiedeln.
Deswegen bin ich auch für "freiwillige Maßnahmen".....
Die Frist zwischen der "Geburt" der SpielV 2006 und der jetzt anstehenden "Evaluation" ist einfach zu lang.
Wir leben im Computerzeitalter. Wir reden hier über Computer.
Über die Gerätearten, über die jetzt beratschlagt wird,sehe ich schon die Abenddämmerung aufziehen.
Es wird in einigen wenigen Jahren ganz andere Geräte-Möglichkeiten geben.
Man brauchte sich nur auf IMA und ICE umzusehen.
"Freiwillige Maßnahmen" erhöhen die Fähigkeit zur schnellen Reaktion und schaffen auch - wenn sich alle daran halten - Rechtsicherheit.
Grüße |
|
Ich wäre da völlig DEINER Meinung, WENN es da nicht die nicht akzeptable Tatsache gäbe,
dass diese "geräteherstellende Industrie" gleichzeitig auch "spielhallenbetreibende Automatenaufsteller" sind und somit diese "besonderen Automatenaufsteller" quasi gemeinsam mit dem BMWi und der PTB ihre eigenen Gesetze machen.
Wenn das soooo einfach wäre wie es von Dir hier gesehen wird, dann müßte es doch auch ausreichen, wenn wir Automatenaufsteller versprechen, dass wir alles über "freiwillige Maßnahmen" selbst regeln.
Meine Meiinung ist daher eine ganz andere und zwar gestützt auf die Erfahrungen der Vergangenheit:
Entweder darf die "geräteherstellende Industrie" NICHT gleichzeitig auch "spielhallenbetreibender Automatenaufsteller" sein oder
die SpielV wird so geändert, dass nur was darin eindeutig vorgegeben wird erlaubt ist und alles andere daher logischerweise verboten ist.
Klare und eindeutige Vorgaben für ein überprüfbares Glücksspiel, egal wer es betreibt, nur so kann DIE LÖSUNG lauten!
@anders
|
|
14
31.01.2011 16:13 |
|
|
gmg
Foren Gott
Dabei seit: 05.07.2007
Beiträge: 6.031
Bundesland:
Nordrhein-Westfalen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 58 [?]
Erfahrungspunkte: 37.017.907
Nächster Level: 41.283.177
|
|
Nicht dass wir uns falsch verstehen:
Ich bin für (möglichst) eindeutige Vorgaben und ein (möglichst) überprüfbares Glücksspiel !
Meine Erfahrung sagt mir aber, dass es immer "kreative" Menschen geben wird, die auch diese eindeutigen Vorgaben Anders auslegen werden.
Selbst wenn wir Anders auf die Sache ansetzen würden, wäre auch er nur in der Lage, es nach seiner Auffassung möglichst eindeutig zu regeln.
Allerdings gibt es in D noch eine Menge anderer Juristen, die die eindeutige Vorgabe Anders sehen würden.
Deswegen bin ich - in Anbetracht der langen Laufzeit bis zur erneuten Evaluation der SpielV - für "freiwillige Maßnahmen".
Zusammen mit einem KRK-Beirat - bestehend aus kompetenten Kräften aus jeder betroffenen Fraktion - wird das funktionieren, wenn sich die Parteien einig sind.
Grüße
__________________ gmg
|
|
15
31.01.2011 16:25 |
|
|
bandick
Kaiser
Dabei seit: 12.01.2011
Beiträge: 1.312
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
interessierter Bürger
Level: 47 [?]
Erfahrungspunkte: 6.364.331
Nächster Level: 7.172.237
|
|
mit deinen erfahrungen dürftest du richtig liegen, gmg. eben das ist der springende punkt. eine eindeutigkeit muss her. kreativität hat dort nichts verloren.
freiwillige maßnahmen sind sicherlich schön gedacht. wäre toll, wenn so etwas klappen würde. glauben tue ich daran aber nicht. das sagt mir meine erfahrung.
|
|
16
31.01.2011 16:36 |
|
|
L.Duke
Eroberer
Dabei seit: 23.01.2011
Beiträge: 59
Bundesland:
Bayern
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 30 [?]
Erfahrungspunkte: 285.552
Nächster Level: 300.073
|
|
Nicht dass wir uns falsch verstehen,
Du magst ja besondere Erfahrungen haben, hier geht es aber um die besonderen Möglichkeiten einer besonderen Gruppierung innerhalb des Glücksspiels.
Ich wiederhole es daher extra für Dich noch einmal:
Entweder darf die "geräteherstellende Industrie" NICHT gleichzeitig auch "spielhallenbetreibender Automatenaufsteller" sein oder
die SpielV wird so geändert, dass nur was darin eindeutig vorgegeben wird was erlaubt ist und alles andere daher logischerweise verboten ist.
Wenn Du das berücksichtigst, dann wirst Du kein Platz für "freiwillige Maßnahmen" finden.
|
|
17
31.01.2011 16:45 |
|
|
jasper
Kaiser
Dabei seit: 19.08.2006
Beiträge: 1.116
Bundesland:
Rheinland-Pfalz
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
Automatenaufsteller/
Spielhallenbetreiber
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 7.207.315
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von anders
Klare Definitionen ersetzen freiwillige Maßnahmen!
Wer kennt auch nur eine freiwillige Maßnahme die im Interesse der Bürger getroffen wurde?
Bisher haben die freiwilligen Maßnahmen doch immer recht schnell ihre Grenzen erkennen lassen.
Siehe das Dioxin als Halbfabrikat in Futtermitteln. Wetten, dass sich auch hier überhaupt nichts ändern wird! Jedenfalls solange nicht, bis irgendein Politiker oder irgendjemand aus dem direkten Umfeld davon betroffen ist. Ist es nicht traurig, dass es erst soweit kommen muss?
Da wir aber (fast) alle Produkte immer nur auf der Grundlage von Kilo oder Liter kaufen, ist ein interessanter „Strecker“ z. B. das Wasser aber auch verschiedene Ölsorten, Fette und Getreidearten, etc. eignen sich je nach Produktart hervorragend zum Strecken von Lebensmittel. Offensichtlich ist da aber auch immer noch ein Platz für Dioxin frei.
Somit werden die toxischen Stoffe wohl auch künftig einfach solange weiter vermischt, bis mindestens der obere geduldete Grenzwert erreicht ist. Wenn dann auch noch die genmanipulierten Halbfabrikate bei der Zugabe in Lebensmitteln nicht kennzeichnungspflichtig sind, dann ist das Ziel der Lobbyisten doch wieder einmal erreicht.
Damit haben dann ja auch schon wieder die freiwilligen Maßnahmen voll gegriffen und die lebensmittelrechtlichen Mindestauflagen zumindest gegenüber dem Gesetzgeber sind erfüllt.
Ein weiteres Produkt ist das Glutamat. In Schweden berechtigt verboten und in Deutschland durch den Lobbyismus ein Wundermittel!!
Nach dem Abstecher in einen ganz anderen Bereich, wieder zu den vorhandenen und geduldeten Glücksspielutensilien. Auch hier haben die freiwilligen Maßnahmen bisher nicht gegriffen oder eventuell doch? Aber dann nur für einige wenige! |
|
Aber dann nur für einige wenige! und l.duke hat es im gegensatz zu gmg erkannt.
@bandick
Deinem Glauben schliesse ich mich an. - Hosanna!
Gott segne die Ungläubige denn sie sind schon durch ihre schiere Existenz bzw. allein schon durch ihren Unglauben schuldig an dem bisher Erfahreneden.
|
|
18
31.01.2011 19:17 |
|
|
Rosewood
Haudegen
Dabei seit: 31.01.2008
Beiträge: 719
Bundesland:
Bremen
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 44 [?]
Erfahrungspunkte: 4.262.248
Nächster Level: 4.297.834
|
|
RE: JA auch zu "freiwilligen Maßnahmen" |
|
Ich meinte natürlich den Beitrag von gmg
|
|
19
31.01.2011 19:46 |
|
|
anders
Kaiser
Dabei seit: 01.05.2006
Beiträge: 1.279
Bundesland:
Hamburg
Meine Beziehung zum Gewerberecht:
sonstige
Level: 48 [?]
Erfahrungspunkte: 8.400.703
Nächster Level: 8.476.240
|
|
Zitat: |
Original von L.Duke
Entweder darf die "geräteherstellende Industrie" NICHT gleichzeitig auch "spielhallenbetreibender Automatenaufsteller" sein oder die SpielV wird so geändert, dass nur was darin eindeutig vorgegeben wird was erlaubt ist und alles andere daher logischerweise verboten ist. |
|
Brauchen wie unter diesen Bedingungen dann überhaupt noch die freiwilligen Maßnahmen?
Klare nationale und gesetzliche Regelungen ohne Ausnahmen für:
1. die PTB, die geräteherstellende Industrie und den Handel,
2. die spielhallenbetreibenden und allgemeinen Automatenaufsteller (Spielbanken), Buchmacher, Veranstalter und Anbieter von Wetten und Glücksspielen im Internet und Fernsehen, etc. und
3. eine Spielverordnung, die das ganze deutsche Glücksspiel regelt!
Die Einführung der Produkthaftung für den Verursacher!
Wer die Möglichkeiten zu Maßnahmen schafft, die nicht dem Gewollten entsprechen, haftet und leistet unbegrenzt.
Manipulationen gleich welcher Art bei den Geräteherstellern, dem Gerätehandel und den Automatenaufstellern (Spielbanken), Buchmachern, Veranstaltern und Anbietern von Wetten und Glücksspielen im Internet und Fernsehen, etc. sollten auch dann noch weiterhin gemäß § 284, aber mit Mindeststrafen von ...... Jahren geahndet werden. Geldstrafen nur noch in Verbindung mit Haftstrafen.
|
|
20
01.02.2011 00:04 |
|
|
|
Berechtigungen
|
Sie haben in diesem Forenbereich folgende Berechtigungen
|
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge bis zu 24h nach dem Posten zu editieren.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge anzufügen.
Es ist Ihnen erlaubt, Anhänge herunterzuladen.
|
BB Code ist Aus.
Smilies sind Aus.
[IMG] Code ist Aus.
Icons sind Aus.
HTML Code ist Aus.
|
Views heute: 223.953 | Views gestern: 385.893 | Views gesamt: 890.009.977
Impressum
CT Security System Pre 6.0.1: © 2006-2007 Frank John |
|