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Zum Ende der Seite springen Frage zu § 2 GastG (SPEISEN)
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UlrichGregor   Zeige UlrichGregor auf Karte UlrichGregor ist männlich
Grünschnabel


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Fragezeichen Frage zu § 2 GastG (SPEISEN)

Hallo zusammen,

eine Frage zum Tatbestand aus § 2 Abs. 1 Nr. 2 GAstG n.F.
Ich habe gehört, dass der Begriff "zubereitete Speisen" nur Speisen meint, die zum mitnehmen oder zum Schalterverkauf bestimmt sind. Wie wird das gesehen? Dem Wortlaut nach, müsste eigentlich jedweder Speisenverkauf erlaubnisfrei sein. Aber was ist dann mit den Belehrungen nach Infektionsschutzgesetz?

Wir sind hier in Wetter (Ruhr) da etwas ratlos.
Vielen Dank im Voraus und Grüße aus dem Süden des Ruhrgebietes.

Marc Ulrich
1 30.06.2005 17:03 UlrichGregor ist offline E-Mail an UlrichGregor senden Beiträge von UlrichGregor suchen
Solon
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Gert Lindke
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RE: Frage zu § 2 GastG (SPEISEN)

Hallo nach Wetter,
im Forum habe ich eine Neufassung des GastG hinterlegt.
Zubereitete Speisen heißt aber auch zum Verzehr an Ort und Stelle- und das ist nur noch anzeigepflichtig, nicht mehr erlaubnispflichtig, mit all seinen Konsequenzen. Allerdings bleibt die Baugenehmigungspflicht bestehen, im Rahmen des Genehmigungsverfahren- so haben wir das vereinbart- geben wir nach wie vor die Stellungnahme aus gaststättenrechtlicher und lebensmittelhygienerechtlicher Sicht ab, so dass Anordnungen nach § 5 GastG hoffentlich unterbleiben können- zumindestens bei Neuerrichtungen. Bei Übernahme bestehender Betriebe haben wir mit der LMÜ einen kurzen Dienstweg vereinbart.
2 30.06.2005 18:05
Solon
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C. Schröder   Zeige C. Schröder auf Karte C. Schröder ist weiblich
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Hallo Kollegen,

ihr wünschte der Gesetzgeber würde hier einen ähnlichen Tatbestand einführen wie im Landeshundegesetz NRW. Erlaubnispflicht - Anzeigepflichtig. Und mit der Anzeigepflicht auch die Angaben zu Räumen verbinden und nat. den Unterrichtungsnachweis. Aufmachen sofort und dann ein paar Nachweise erbringen. Keine Gebühren und alle sind zufrieden (hoffentlich)!
3 01.07.2005 09:08 C. Schröder ist offline E-Mail an C. Schröder senden Beiträge von C. Schröder suchen
Tasillo   Zeige Tasillo auf Karte Tasillo ist weiblich
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RE: Frage zu § 2 GastG (SPEISEN)

Hallo Herr Gregor,

schon möglich, dass das so GEDACHT war. Dafür spricht einiges. Lesen Sie mal im Internetauftritt der IHK Schwerin die Pressemitteilung vom 13.05. zu dem Thema - dann wird Ihnen vielleicht einiges klarer.

Leider hat unser Gesetzgeber in seiner gerenzenlosen Weitsicht.... verkannt, dass die Verabreichung "zubereiteter Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle" auch gleichzeitig die Legaldefinition für den Gaststättenbegriff aus § 1 GastG verwirklicht.
Und wenn er (der Gesetzgeber) genau diese zubereiteten Speisen dann ein Stück weiter unten aus der Erlaubnispflicht herausnimmt, gibt es nicht mehr viel darüber zu diskutieren, was eigentlich gemeint war. Oder anders ausgedrückt:
wo steht, dass zubereitete Speisen im Sinne von § 1 etwas anderes sind, als zubereitete Speisen im Sinne von § 2? Nirgendwo!

Gruß aus Dortmund
Heike Tasillo

Dieser Beitrag wurde 1 mal editiert, zum letzten Mal von Tasillo: 01.07.2005 13:11.

4 01.07.2005 13:09 Tasillo ist offline E-Mail an Tasillo senden Beiträge von Tasillo suchen
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