Ein Asylbewerberheim wird durch einen privaten Betreiber bewirtschaftet. Ich gehe von einer Gewinnerzielungsabsicht aus.
Im Heimgesetz findet sich kein Hinweis zu Asylbewerberheimen. Auch sonst habe ich dazu nichts finden können.
Ist dieser Betrieb gemäß § 14 Abs. 1 GewO anzeigepflichtig oder handelt es sich um die Erfüllung der dem Staat oder den Gemeinden obliegenden öffentlichen Aufgaben und somit um Daseinsvorsorge ?
Vielleicht hat ja jemand auch so ein Asylbewerberheim in der Nähe und weiß Bescheid ??
Ein Gewerbe ist eine nachhaltige Tätigkeit mit Marktrelevanz. Der Betreiber der Alsybewerberunterkunft schließt keine langfristigen Mietverträge, sondern muss seine Unterkunft planmäßig bewirtschaften um sie auszulasten (Gewinnerzielung) und um die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechtzuerhalten.
Der damit verbundene Aufwand erfordert einen ständigen Geschäftsbetrieb. Es handelt sich damit um eine anmeldepflichtige Gewerbetätigkeit, keinen reine Nutzung des Vermögens durch Vermietung.
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