Ladenschluss i.V.m. einer Galerie |
Felix Krämer
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Ladenschluss i.V.m. einer Galerie |
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Hallo aus Alzenau,
eine Gewerbetreibende hat die Tätigkeiten "Einzelhandel mit Gartenaccessoires und Betrieb einer Galerie mit Kunstausstellung" vor Jahren angezeigt.
Jetzt möchte sie an einem Sonntag einen Dritten ihre Räumlichkeiten überlassen, um eine Ausstellung durchzuführen. Meines Erachtens ist das Grundsätzlich kein Problem. Es muss allerdings ausgeschlossen sein, dass irgendeine Verkaufshandlung bezüglich der "Gartenaccessoires" stattfindet, es darf noch nicht einmal ein Verkaufsgespräch geführt werden.
Dies wird allerdings sehr schwierig sein, wenn die Inhaberin in den Räumlichkeiten ebenfalls anwesend ist.
Liege ich da richtig??
Felix Krämer
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1
24.02.2006 09:37 |
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Solon
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Gert Lindke unregistriert
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RE: Ladenschluss i.V.m. einer Galerie |
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Mion nach Alzenau,
grundsätzlich ist deine Meinung richtig, ich würde die Inhaberin freundlich darauf aufmerksam machen, dass ein Verkauf nicht zulässig ist. Der Rest ist UWG.
Schönes Wochenende
Gert LIndke
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2
24.02.2006 09:50 |
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Solon
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Gewerbeamt Dreieich
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Hm....... vielleicht verkaufen die die Gartenaccessoires ja ald integrierte Kunst *G*. Da sind der Fantasie ja keine Grenzen gesetzt.
Unsere IHK sagt dazu immer, nur Überwachungspersonal darf anwesend sein, also keine Verkäufer oder der Inhaber. Vermutlich hat Ihre IHK für soetwas auch ein schönes Formblatt, was man sich dort besorgen kann. Ansonsten ist hier der Link zu unserer http://www.offenbach.ihk.de/web/inhalt_r...pdf/tagtuer.pdf
__________________ Magistrat der Stadt Dreieich
Gewerbe und Gaststätten
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63303 Dreieich
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3
24.02.2006 09:55 |
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Hubert Steinmetz
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ja die Verkaufsgespräche...
Klar, sie sind verboten. Wenn ich mich recht erinnere, gab es vor Jahren mal ein Urteil das sogar soweit ging, dass aus diesem Grund jegliche Anwesenheit von "Firmenangehörigen" unzulässig ist. Weisen Sie doch mal darauf hin, dass sie ja einen Schautag mit Aufsicht durch ein Bewachungsunternehmen o.ä. machen kann. Die Galeristen darf das ja nicht machen, da sie sonst u.U. Eigentum einer Dritten -eben der Ausstellerin- bewachen würde, was ja wieder erlaubnispflichtig sein könnte. Insofern kann ich Dreieich nur zustimmen.
Verfügt haben wir das allerdings bisher auch nicht, weisen aber durchaus darauf hin. Und solange der "Chef" vor Ort keine Verkaufgespräche führt, ist es m.E. auch unerheblich, ob er vor Ort ist oder nicht. Ab und an mal kontrollieren und irgendwie kennt man seine "Pappenheimer" ja auch....
Schönes sonniges Wochenende!
__________________ ,
Hubert Steinmetz 8)
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4
24.02.2006 12:25 |
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